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Full text: Jahresbericht 1978-1979

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33./34. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1978/79 
schiffe auf der Sprechfunknotfrequenz 2182 kHz angestrebt und darauf geachtet, 
daß der Peilrahmen nach Möglichkeit an der höchsten symmetrischen Stelle des 
Mastes angebracht wurde. 
In letzter Zeit werden Seeschiffe auch mit Peilanlagen für den UKW-Seefunkbe- 
reich ausgerüstet. Um den Einbau solcher pflichtmäßig nicht vorgeschriebener 
Anlagen zu ermöglichen, waren in zunehmendem Maße Genehmigungen zur Ver 
setzung von Rahmen der vorgeschriebenen Peilfunkanlagen erforderlich. Diese 
Maßnahmen dienten der Suche nach einem geeigneten Antennenplatz für UKW- 
Peilanlagen. 
Durch die Auswertung der UKW-Peilwerte wird somit die Identifizierung von auf 
den UKW-Seefunkfrequenzen sendenden Schiffe auf dem Radarbildschirm er 
leichtert, wodurch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit - insbesondere in stark 
befahrenen Seegebieten - erreicht werden kann. 
Es besteht jedoch zwischen der Zielfahrtfähigkeit eines Schiffes auf der Sprech 
funknotfrequenz 2182 kHz und der Peilfähigkeit auf den UKW-Sprechfunkfre- 
quenzen insofern eine Abhängigkeit, als beide Antennen für eine ausreichende 
Wirkungsweise an der höchsten symmetrischen Stelle des Mastes und frei von 
Rückstrahlern montiert werden müssen. Hierfür sind weitere Untersuchungen er 
forderlich. 
Mit der stufenweisen Pflichtausrüstung von Seeschiffen mit „Automatischen Ra- 
darbildauswerteanlagen" (Automated Radar Plotting Aids - ARPA) soll im Jahre 
1984 begonnen werden. Die für diese Anlagen erforderlichen betrieblichen Lei 
stungsnormen wurden von der IMCO erstellt, nachdem weltweit die Mitglieds 
staaten die Anforderungen an diese Anlagen untersucht hatten und die Ergeb 
nisse Vorlagen. Für die Bundesrepublik Deutschland befragte das DHI die An 
wender und wertete die Ergebnisse für die IMCO aus. 
Um die Baumusterprüfung und Zulassung von herkömmlichen Radaranlagen zu 
nächst im europäischen Raum zu vereinheitlichen, wurden mit den Zulassungsbe 
hörden Großbritanniens, der Niederlande und Norwegens Gespräche mit dem 
Ziel aufgenommen, gleiche Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Radaranla 
gen im Hinblick auf die navigatorische Eignung zu erstellen. Die funktechni 
schen Belange wurden vom Fernmeldetechnischen Zentralamt, Darmstadt, vertre 
ten. 
Zur besseren Radarerkennbarkeit von Rettungsflößen im Seenotfall wurden von 
der Industrie radarreflektierende Folien und spezielle Radarreflektoren entwik- 
kelt. Die Untersuchungen und Messungen des DHI bewiesen eine wesentliche 
Verbesserung der Erkennbarkeit der mit diesen Elementen ausgerüsteten Ret 
tungsflöße gegenüber herkömmlich ausgerüsteten Flößen. 
Der Informationsstand des DHI auf den Bootsausstellungen in Düsseldorf im Ja 
nuar 1978, in Hamburg im Oktober 1978 und 1979 und auf der Internationalen 
Verkehrsausstellung in Hamburg im Juni 1979 wurde u. a. vom Fachpersonal der 
Abteilung betreut. 
Beauftragt wurden für die Einzelprüfung von 
Magnetkompassen: H. Dröge, Emden 
D. Dröge, Emden 
H. Kobes, Emden
	        
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