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33./34. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1978/79
schiffe auf der Sprechfunknotfrequenz 2182 kHz angestrebt und darauf geachtet,
daß der Peilrahmen nach Möglichkeit an der höchsten symmetrischen Stelle des
Mastes angebracht wurde.
In letzter Zeit werden Seeschiffe auch mit Peilanlagen für den UKW-Seefunkbe-
reich ausgerüstet. Um den Einbau solcher pflichtmäßig nicht vorgeschriebener
Anlagen zu ermöglichen, waren in zunehmendem Maße Genehmigungen zur Ver
setzung von Rahmen der vorgeschriebenen Peilfunkanlagen erforderlich. Diese
Maßnahmen dienten der Suche nach einem geeigneten Antennenplatz für UKW-
Peilanlagen.
Durch die Auswertung der UKW-Peilwerte wird somit die Identifizierung von auf
den UKW-Seefunkfrequenzen sendenden Schiffe auf dem Radarbildschirm er
leichtert, wodurch eine Erhöhung der Verkehrssicherheit - insbesondere in stark
befahrenen Seegebieten - erreicht werden kann.
Es besteht jedoch zwischen der Zielfahrtfähigkeit eines Schiffes auf der Sprech
funknotfrequenz 2182 kHz und der Peilfähigkeit auf den UKW-Sprechfunkfre-
quenzen insofern eine Abhängigkeit, als beide Antennen für eine ausreichende
Wirkungsweise an der höchsten symmetrischen Stelle des Mastes und frei von
Rückstrahlern montiert werden müssen. Hierfür sind weitere Untersuchungen er
forderlich.
Mit der stufenweisen Pflichtausrüstung von Seeschiffen mit „Automatischen Ra-
darbildauswerteanlagen" (Automated Radar Plotting Aids - ARPA) soll im Jahre
1984 begonnen werden. Die für diese Anlagen erforderlichen betrieblichen Lei
stungsnormen wurden von der IMCO erstellt, nachdem weltweit die Mitglieds
staaten die Anforderungen an diese Anlagen untersucht hatten und die Ergeb
nisse Vorlagen. Für die Bundesrepublik Deutschland befragte das DHI die An
wender und wertete die Ergebnisse für die IMCO aus.
Um die Baumusterprüfung und Zulassung von herkömmlichen Radaranlagen zu
nächst im europäischen Raum zu vereinheitlichen, wurden mit den Zulassungsbe
hörden Großbritanniens, der Niederlande und Norwegens Gespräche mit dem
Ziel aufgenommen, gleiche Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Radaranla
gen im Hinblick auf die navigatorische Eignung zu erstellen. Die funktechni
schen Belange wurden vom Fernmeldetechnischen Zentralamt, Darmstadt, vertre
ten.
Zur besseren Radarerkennbarkeit von Rettungsflößen im Seenotfall wurden von
der Industrie radarreflektierende Folien und spezielle Radarreflektoren entwik-
kelt. Die Untersuchungen und Messungen des DHI bewiesen eine wesentliche
Verbesserung der Erkennbarkeit der mit diesen Elementen ausgerüsteten Ret
tungsflöße gegenüber herkömmlich ausgerüsteten Flößen.
Der Informationsstand des DHI auf den Bootsausstellungen in Düsseldorf im Ja
nuar 1978, in Hamburg im Oktober 1978 und 1979 und auf der Internationalen
Verkehrsausstellung in Hamburg im Juni 1979 wurde u. a. vom Fachpersonal der
Abteilung betreut.
Beauftragt wurden für die Einzelprüfung von
Magnetkompassen: H. Dröge, Emden
D. Dröge, Emden
H. Kobes, Emden