Nautische Veröffentlichungen, Vermessung und Seekartenwerk
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2.1.2 Nautische Veröffentlichungen
2.1.2.1 Allgemeine nautische Angelegenheiten
Das DHI erhielt von freiwilligen Mitarbeitern auf See zahlreiche Berichte über
nautisch wichtige Beobachtungen. Für diese Mitarbeit wurden 1978 und 1979
37 Kapitäne, nautische Schiffsoffiziere und Funkoffiziere mit einer Buchprämie
ausgezeichnet. Auf Vorschlag des DHI hat der Bundesminister für Verkehr, in
Würdigung ihrer langjährigen freiwilligen Mitarbeit auf See, ihrer Verdienste um
die Sicherheit der Seefahrt und in den Aufgabengebieten des Deutschen Hydro
graphischen Instituts, den Kapitänen Karl H a g e n a h und Kurt Sachse die
Seewartmedaille in Silber sowie Regierungsdirektor a. D. Kapitän Hans Schu
mann und Kapitän Manfred W i e t f e 1 d die Seewartmedaille in Bronze verlie
hen.
Auch in diesen Berichtsjahren wurden wieder Besucher von Bord und von den
nautischen Fachschulen und Fachhochschulen über die redaktionellen und tech
nischen Arbeiten an den nautischen Veröffentlichungen informiert, über Schiffs
wege, Fahrwasser und Häfen wurden nautische Auskünfte erteilt und zu nauti
schen Fragen der Schiffssicherheit Stellungnahmen abgegeben.
Im November 1978 wurden in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Nautischen
Verein in einem zweitätigen Seminar mit dem Thema „Nautische Veröffentli
chungen und Seefahrt" Referate über Nachrichten für Seefahrer, Leuchtfeuerver
zeichnis, Nautischer Funkdienst, Seehandbücher, Nautisches Jahrbuch, Nauti
sche Warnnachrichten und über das Handbuch für den Atlantischen Ozean ge
halten.
Auf Bootsausstellungen berieten Fachleute des Sachgebiets N 21 die Sportschiff-
fahrt über nautische Veröffentlichungen des DHI. Im Auftrag des Bundesmini
sters für Verkehr wurden 1979 die neue Broschüre „Sicherheit in der Sportschiff-
fahrt" mit einer Auflage von 80000 Stück und die Broschüre „Verkehrsvorschrif
ten für Wasserfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland" mit einer Auflage
von 20 000 Stück herausgegeben.
Die Broschüre „Sicherheit in der Sportschiffahrt" unterrichtet die Wassersportler
u. a. über den Geltungsbereich der Seestraßenordnung und der Seeschiffahrtstra-
ßen-Ordnung, über Lichterführung von Sportfahrzeugen, den nautischen Wam-
und Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland, Schießgebiete vor der
Ostseeküste der Bundesrepublik Deutschland, die Grenze zur DDR in der Lübek-
ker Bucht sowie über Seenotsignalmittel, Rettungswesten für die Sportschiffahrt,
Anbringung von Positionslaternen, Magnetkompasse, Radarreflektoren und die
Sicherheitsausrüstung.
Die im Rahmen des „Internationalen Übereinkommens über den Eiswachdienst
im Nordatlantik" anfallenden Aufgaben wurden 1979 erstmals vom DHI wahrge
nommen. Dazu wurden nach den Angaben des Verbandes Deutscher Reeder die
nach dem Abkommen zur Beitragsbemessung nicht heranzuziehenden deutschen
Schiffe zur Meldung an die Regierung der USA namentlich erfaßt.