accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Jahresbericht 1976-1977

Nautische Technik 
67 
2.5 NAUTISCHE TECHNIK 
2.5.1 Neue Aufgaben, Prüf-, Zulassungs- und Anbringungsbedingungen 
Mit Inkrafttreten der Seestraßenordnung 1972 am 15. Juli 1977, der 2. Ände 
rungsverordnung zur Schiffssicherheitsverordnung vom 5. Juli 1977 und der Neu 
fassung der Seeschiffahrtstraßen-Ordnung vom 9. August 1977 wurden folgende 
Aufgaben neu aufgenommen: 
— Baumusterprüfung und -Zulassung von Schallsignal- und Manöversignal 
anlagen, 
— Genehmigung der Anbringung von Schallsignal- und Manöversignalanlagen 
und 
— Anerkennung von Reparaturbetrieben für Positionslaternen, Schallsignal- und 
Manöversignalanlagen (da die Einzelprüfung von Positionslaternen eingestellt 
wurde). 
Im Zusammenhang mit diesen neuen Aufgaben wurden folgende Bedingungen 
erstellt: 
— Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Schallsignalanlagen (Baumuster), 
— Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Tagsignalscheinwerfer, Morsesi 
gnalleuchten und Manöversignalanlagen (Baumuster), 
— Bedingungen für die Anbringung von Positionslaternen, Schallsignal- und 
Manöversignalanlagen, 
— Voraussetzungen für die Anerkennung von Betrieben für die Reparatur von 
Positionslaternen, Schallsignal- und Manöversignalanlagen. 
Bei den letzten drei Punkten handelt es sich um die Erweiterung der bisherigen 
Bedingungen bzw. Voraussetzungen auf die neu hinzugekommenen Anlagen. 
Aufgrund der Einführung der Seestraßenordnung 1972 wurden außerdem die 
Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Positionslaternen (Baumuster) neu ge 
faßt. Ferner wurden Bau- und Prüfanforderungen für die zur Baumusterprüfung 
von Schallsignalanlagen vom Hersteller zu erbringenden Nachweise aufgestellt 
und die Bau- und Prüfanforderungen für Signalleuchten neu gefaßt. 
Darüber hinaus wurden überarbeitet bzw. im Entwurf fertiggestellt: 
— Prüfungs- und Zulassungsbedingungen (Baumuster) für Echolotanlagen, Ra 
darreflektoren, Schiffsthermometer, -barometer und -barographen, Winkel 
meßinstrumente, Magnet-Regel-, Steuer- und -Reservekompasse, Selbststeuer 
anlagen, 
— Richtlinien für die Anbringung von Radarreflektoren, 
— Bedingungen über die Aufstellung und Regulierung von Magnet-Regel- und 
-Steuerkompassen. 
2.5.2 Prüfdienst 
Folgende Baumuster nautischer Anlagen, Geräte und Instrumente wurden 
zugelassen: 
6 Magnet-Regel-, -Steuer- und -Reservekompasse, 5 Selbststeueranlagen; 2 Krei 
selkompaßanlagen, 13 Echolotanlagen, 4 Pfeifen, 6 Glocken, 10 Radaranlagen, 
2 Peilfunkanlagen, 5 Kleinpeiler für Zielfahrt, 2 Loran-Anlagen, 1 Decca-Anlage,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.