Meereskunde
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b) Meßfeld Sylt
Für die Joint North Sea Wave Projects JONSWAP 1968/69 und
JONSWAP 1973 wurde das Meßfeld Sylt wesentlich erweitert. Bis 1973 wurden
insgesamt 5 feste Meßpfähle und ein Unterwassergestell in 27 km bzw. 6,5 km
Entfernung westlich Sylt installiert. Während des sturmreichen Winters 1973/74
erlitten die beiden Meßpfähle „Pisa" und „Hörnum-Pfahl" schwere Beschädigun
gen, so daß sie demontiert und in der Werft repariert werden mußten. Bei dieser
Gelegenheit wurden umfangreiche Erweiterungsarbeiten vorgenommen und vom
Sonderforschungsbereich 94, Hamburg, bzw. vom Seewetteramt Hamburg ver
besserte PCM-Telemetriesysteme und Stromversorgungseinheiten eingebaut. An
fang 1975 wurden die Meßpfähle rechtzeitig für das dritte JONSWAP-Experiment
im Meßfeld wieder aufgestellt.
Schwerpunkte des dritten Experiments (Anfang Juni bis Mitte September 1975)
waren Messungen der Wechselwirkungsprozesse an der Grenzfläche Meer/Atmo
sphäre (Windfluktuationen, Seegang) und Tests von Femmeßverfahren (Mikro-
wellen-Radarstreuung am kurzwelligen Seegang). An dem Unternehmen, das zu
sammen mit dem Sonderforschungsbereich 94, Hamburg, durchgeführt wurde,
nahmen etwa 70 Wissenschaftler und Techniker aus Dänemark, Niederlande,
USA und Deutschland teil. Das Fachgebiet M 8 organisierte und koordinierte wie
bereits 1973 das Feldexperiment inid führte den größten Teil der umfangreichen
Seegangsmessungen aus (z. B. Dauermessungen der Seegangsfelder an 6 Stationen
über 4 Monate). Die amerikanische Weltraumbehörde NASA beteiligte sich an
den Messungen mit einem Flugzeug vom Typ Hercules.
Mit JONSWAP 75 ist die Serie der Großexperimente vor Sylt zu einem gewissen
Abschluß gekommen. Zusammen mit den Daten der vorausgegangenen Experi
mente und den GATE-Daten liegt jetzt ausreichendes Material vor, um Seegangs
vorhersageverfahren zu testen.
9. Genehmigungen der Einbringung von Abfallstoifen ins Meer
Nach dem Entwurf eines „Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15. 2. 1972 und
29. 12. 1972*) zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen
von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge" ist das DHI Erlaubnisbehörde
für Anträge auf das Verbringen von Stoffen in die Hohe See. Zu den neuen Auf
gaben gehört auch die Mitarbeit in wissenschaftlich-technischen Beratergruppen
der Kommissionen für die internationalen Übereinkommen zur Verhütung der
Meeresverschmutzung. Die Bundesregierung wird über tatsächliche und mögliche
Auswirkungen auf den Chemismus des Meerwassers und der Sedimente sowie
auf die Meeresökologie unterrichtet. Weiterhin werden den Interessenten, die
eine Beseitigung ihrer Abfallstoffe durch Verklappung in die See in Betracht
ziehen, Auskünfte Und Stellungnahmen zu den Geltungsbereichen und den Auf
*) 1. Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Abfälle, die von
Schiffen und Luftfahrzeugen eingebracht werden (Oslo vom 15. 2. 1972, gilt regional
für den Nordost-Atlantik).
2. Abkommen von London vom 29.12. 1972, verfolgt das gleiche Ziel weltweit.