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Volltext: Jahresbericht 1974-1975

Meereskunde 
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b) Meßfeld Sylt 
Für die Joint North Sea Wave Projects JONSWAP 1968/69 und 
JONSWAP 1973 wurde das Meßfeld Sylt wesentlich erweitert. Bis 1973 wurden 
insgesamt 5 feste Meßpfähle und ein Unterwassergestell in 27 km bzw. 6,5 km 
Entfernung westlich Sylt installiert. Während des sturmreichen Winters 1973/74 
erlitten die beiden Meßpfähle „Pisa" und „Hörnum-Pfahl" schwere Beschädigun 
gen, so daß sie demontiert und in der Werft repariert werden mußten. Bei dieser 
Gelegenheit wurden umfangreiche Erweiterungsarbeiten vorgenommen und vom 
Sonderforschungsbereich 94, Hamburg, bzw. vom Seewetteramt Hamburg ver 
besserte PCM-Telemetriesysteme und Stromversorgungseinheiten eingebaut. An 
fang 1975 wurden die Meßpfähle rechtzeitig für das dritte JONSWAP-Experiment 
im Meßfeld wieder aufgestellt. 
Schwerpunkte des dritten Experiments (Anfang Juni bis Mitte September 1975) 
waren Messungen der Wechselwirkungsprozesse an der Grenzfläche Meer/Atmo 
sphäre (Windfluktuationen, Seegang) und Tests von Femmeßverfahren (Mikro- 
wellen-Radarstreuung am kurzwelligen Seegang). An dem Unternehmen, das zu 
sammen mit dem Sonderforschungsbereich 94, Hamburg, durchgeführt wurde, 
nahmen etwa 70 Wissenschaftler und Techniker aus Dänemark, Niederlande, 
USA und Deutschland teil. Das Fachgebiet M 8 organisierte und koordinierte wie 
bereits 1973 das Feldexperiment inid führte den größten Teil der umfangreichen 
Seegangsmessungen aus (z. B. Dauermessungen der Seegangsfelder an 6 Stationen 
über 4 Monate). Die amerikanische Weltraumbehörde NASA beteiligte sich an 
den Messungen mit einem Flugzeug vom Typ Hercules. 
Mit JONSWAP 75 ist die Serie der Großexperimente vor Sylt zu einem gewissen 
Abschluß gekommen. Zusammen mit den Daten der vorausgegangenen Experi 
mente und den GATE-Daten liegt jetzt ausreichendes Material vor, um Seegangs 
vorhersageverfahren zu testen. 
9. Genehmigungen der Einbringung von Abfallstoifen ins Meer 
Nach dem Entwurf eines „Gesetzes zu den Übereinkommen vom 15. 2. 1972 und 
29. 12. 1972*) zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen 
von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge" ist das DHI Erlaubnisbehörde 
für Anträge auf das Verbringen von Stoffen in die Hohe See. Zu den neuen Auf 
gaben gehört auch die Mitarbeit in wissenschaftlich-technischen Beratergruppen 
der Kommissionen für die internationalen Übereinkommen zur Verhütung der 
Meeresverschmutzung. Die Bundesregierung wird über tatsächliche und mögliche 
Auswirkungen auf den Chemismus des Meerwassers und der Sedimente sowie 
auf die Meeresökologie unterrichtet. Weiterhin werden den Interessenten, die 
eine Beseitigung ihrer Abfallstoffe durch Verklappung in die See in Betracht 
ziehen, Auskünfte Und Stellungnahmen zu den Geltungsbereichen und den Auf 
*) 1. Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Abfälle, die von 
Schiffen und Luftfahrzeugen eingebracht werden (Oslo vom 15. 2. 1972, gilt regional 
für den Nordost-Atlantik). 
2. Abkommen von London vom 29.12. 1972, verfolgt das gleiche Ziel weltweit.
	        
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