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Contents : Jahresbericht 1974-1975

Meereskunde

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b)  Meßfeld  Sylt
Für  die  Joint  North  Sea  Wave  Projects  JONSWAP  1968/69  und
JONSWAP  1973  wurde  das  Meßfeld  Sylt  wesentlich  erweitert.  Bis  1973  wurden
insgesamt  5  feste  Meßpfähle  und  ein  Unterwassergestell  in  27  km  bzw.  6,5  km
Entfernung  westlich  Sylt  installiert.  Während  des  sturmreichen  Winters  1973/74
erlitten  die  beiden  Meßpfähle  „Pisa"  und  „Hörnum-Pfahl"  schwere  Beschädigungen, ­
  so  daß  sie  demontiert  und  in  der  Werft  repariert  werden  mußten.  Bei  dieser
Gelegenheit  wurden  umfangreiche  Erweiterungsarbeiten  vorgenommen  und  vom
Sonderforschungsbereich  94,  Hamburg,  bzw.  vom  Seewetteramt  Hamburg  verbesserte ­
  PCM-Telemetriesysteme  und  Stromversorgungseinheiten  eingebaut.  Anfang ­
  1975  wurden  die  Meßpfähle  rechtzeitig  für  das  dritte  JONSWAP-Experiment
im  Meßfeld  wieder  aufgestellt.
Schwerpunkte  des  dritten  Experiments  (Anfang  Juni  bis  Mitte  September  1975)
waren  Messungen  der  Wechselwirkungsprozesse  an  der  Grenzfläche  Meer/Atmosphäre ­
  (Windfluktuationen,  Seegang)  und  Tests  von  Femmeßverfahren  (Mikrowellen-Radarstreuung
  am  kurzwelligen  Seegang).  An  dem  Unternehmen,  das  zusammen ­
  mit  dem  Sonderforschungsbereich  94,  Hamburg,  durchgeführt  wurde,
nahmen  etwa  70  Wissenschaftler  und  Techniker  aus  Dänemark,  Niederlande,
USA  und  Deutschland  teil.  Das  Fachgebiet  M  8  organisierte  und  koordinierte  wie
bereits  1973  das  Feldexperiment  inid  führte  den  größten  Teil  der  umfangreichen
Seegangsmessungen  aus  (z.  B.  Dauermessungen  der  Seegangsfelder  an  6  Stationen
über  4  Monate).  Die  amerikanische  Weltraumbehörde  NASA  beteiligte  sich  an
den  Messungen  mit  einem  Flugzeug  vom  Typ  Hercules.
Mit  JONSWAP  75  ist  die  Serie  der  Großexperimente  vor  Sylt  zu  einem  gewissen
Abschluß  gekommen.  Zusammen  mit  den  Daten  der  vorausgegangenen  Experimente ­
  und  den  GATE-Daten  liegt  jetzt  ausreichendes  Material  vor,  um  Seegangsvorhersageverfahren ­
  zu  testen.

9.  Genehmigungen  der  Einbringung  von  Abfallstoifen  ins  Meer
Nach  dem  Entwurf  eines  „Gesetzes  zu  den  Übereinkommen  vom  15.  2.  1972  und
29.  12.  1972*)  zur  Verhütung  der  Meeresverschmutzung  durch  das  Einbringen
von  Abfällen  durch  Schiffe  und  Luftfahrzeuge"  ist  das  DHI  Erlaubnisbehörde
für  Anträge  auf  das  Verbringen  von  Stoffen  in  die  Hohe  See.  Zu  den  neuen  Aufgaben ­
  gehört  auch  die  Mitarbeit  in  wissenschaftlich-technischen  Beratergruppen
der  Kommissionen  für  die  internationalen  Übereinkommen  zur  Verhütung  der
Meeresverschmutzung.  Die  Bundesregierung  wird  über  tatsächliche  und  mögliche
Auswirkungen  auf  den  Chemismus  des  Meerwassers  und  der  Sedimente  sowie
auf  die  Meeresökologie  unterrichtet.  Weiterhin  werden  den  Interessenten,  die
eine  Beseitigung  ihrer  Abfallstoffe  durch  Verklappung  in  die  See  in  Betracht
ziehen,  Auskünfte  Und  Stellungnahmen  zu  den  Geltungsbereichen  und  den  Auf*) ­

  1.  Übereinkommen  zur  Verhütung  der  Meeresverschmutzung  durch  Abfälle,  die  von
Schiffen  und  Luftfahrzeugen  eingebracht  werden  (Oslo  vom  15.  2.  1972,  gilt  regional
für  den  Nordost-Atlantik).
2.  Abkommen  von  London  vom  29.12.  1972,  verfolgt  das  gleiche  Ziel  weltweit.
            
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