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Full text: Jahresbericht 1972-1973

Nautische Technik 
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Die Tätigkeit der beauftragten Kompaßprüfer wurde gemäß der Aufsichtspflicht 
des DHI regelmäßig überwacht und die Funktionsfähigkeit ihrer Prüfeinrichtun 
gen kontrolliert. 
Von den geprüften Winkelmeßgeräten hatten 
1972 1973 
54,0 % 44,5 % Fehler bis zu 20 Bogensekunden, 
38,2 % 45,2 % Fehler von 21 bis zu 60 Bogensekunden, 
7,8% 10,3% Fehler von 61 bis zu 180 Bogensekunden. 
Von den geprüften Barometern erhielten 
1972 
1973 
6,1 % 
8,4% 
die Güteklasse I, 
65,0 % 
67,4 % 
die Güteklasse II, 
28,8 % 
24,2% 
die Güteklasse III, 
0,1 % 
— 
die Güteklasse IV. 
Von den geprüften Barographen erhielten 
1972 1973 
28.3 % 39,0 % die Güteklasse I, 
45.3 % 48,7 % die Güteklasse II, 
26,4% 12,3 % die Güteklasse III, 
— — die Güteklasse IV. 
Die auf den Vermessungsbooten des VFS „Komet“ installierten Positions 
laternen für Fahrzeuge unter 19,8 m Länge dienen der Dauererprobung Im 
Rahmen der Baumusterprüfung und wurden auf eingetretene Mängel untersucht. 
Auf einigen Fischkuttern wurden Spannungsmessungen an den 24-Volt-Bordnet- 
zen vorgenommen, um die Ursache der hohen Ausfallquoten von 10-Watt- und 
25-Watt-GIühlampen in den Positionslaternen ausfindig zu machen. Dabei ergab 
sich, daß Überspannungen von 17 % bis 20 % auftreten, wodurch sich die Betriebs 
dauer der Glühlampen erheblich verringert. Bei 20% Überspannung beträgt sie 
z. B. nur noch etwa 10% der sonst üblichen Betriebsdauer. Abhilfe kann praktisch 
nur durch einen Spannungskonstanthalter erzielt werden. 
Bei der Prüfstelle in Hamburg und den Außendienststellen in Bremerhaven, Duis 
burg, Emden, Kiel, Wilhelmshaven wurden Einrichtungen zur Prüfung der Posi- 
tionslaternen für Fahrzeuge unter 19,8 m Länge installiert. Die Laternenprüfstelle 
in Duisburg-Ruhrort wurde am 1. November 1973 von der Dammstr, 31 (Schiffer 
börse) in die Harmoniestr. 3 verlegt. 
Die Tätigkeit der beauftragten Prüfer für Positionslaternen wurde regelmäßig 
überwacht und die Funktionsfähigkeit ihrer Prüfeinrichtungen kontrolliert. Außer 
dem wurden die Prüfer wiederholt über alle Angelegenheiten, die mit ihrer Tä 
tigkeit in Zusammenhang stehen, in Hamburg unterrichtet. 
Für 108 Schiffe wurde die Anbringung der Positionslaternen an 
Hand von Zeichnungen geprüft und genehmigt. Nach § 23(1) der Schiffssicherheits 
verordnung ist dieses Genehmigungsverfahren seit dem 1. Januar 1973 vorge 
schrieben.
	        
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