Nautische Technik
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Die Tätigkeit der beauftragten Kompaßprüfer wurde gemäß der Aufsichtspflicht
des DHI regelmäßig überwacht und die Funktionsfähigkeit ihrer Prüfeinrichtun
gen kontrolliert.
Von den geprüften Winkelmeßgeräten hatten
1972 1973
54,0 % 44,5 % Fehler bis zu 20 Bogensekunden,
38,2 % 45,2 % Fehler von 21 bis zu 60 Bogensekunden,
7,8% 10,3% Fehler von 61 bis zu 180 Bogensekunden.
Von den geprüften Barometern erhielten
1972
1973
6,1 %
8,4%
die Güteklasse I,
65,0 %
67,4 %
die Güteklasse II,
28,8 %
24,2%
die Güteklasse III,
0,1 %
—
die Güteklasse IV.
Von den geprüften Barographen erhielten
1972 1973
28.3 % 39,0 % die Güteklasse I,
45.3 % 48,7 % die Güteklasse II,
26,4% 12,3 % die Güteklasse III,
— — die Güteklasse IV.
Die auf den Vermessungsbooten des VFS „Komet“ installierten Positions
laternen für Fahrzeuge unter 19,8 m Länge dienen der Dauererprobung Im
Rahmen der Baumusterprüfung und wurden auf eingetretene Mängel untersucht.
Auf einigen Fischkuttern wurden Spannungsmessungen an den 24-Volt-Bordnet-
zen vorgenommen, um die Ursache der hohen Ausfallquoten von 10-Watt- und
25-Watt-GIühlampen in den Positionslaternen ausfindig zu machen. Dabei ergab
sich, daß Überspannungen von 17 % bis 20 % auftreten, wodurch sich die Betriebs
dauer der Glühlampen erheblich verringert. Bei 20% Überspannung beträgt sie
z. B. nur noch etwa 10% der sonst üblichen Betriebsdauer. Abhilfe kann praktisch
nur durch einen Spannungskonstanthalter erzielt werden.
Bei der Prüfstelle in Hamburg und den Außendienststellen in Bremerhaven, Duis
burg, Emden, Kiel, Wilhelmshaven wurden Einrichtungen zur Prüfung der Posi-
tionslaternen für Fahrzeuge unter 19,8 m Länge installiert. Die Laternenprüfstelle
in Duisburg-Ruhrort wurde am 1. November 1973 von der Dammstr, 31 (Schiffer
börse) in die Harmoniestr. 3 verlegt.
Die Tätigkeit der beauftragten Prüfer für Positionslaternen wurde regelmäßig
überwacht und die Funktionsfähigkeit ihrer Prüfeinrichtungen kontrolliert. Außer
dem wurden die Prüfer wiederholt über alle Angelegenheiten, die mit ihrer Tä
tigkeit in Zusammenhang stehen, in Hamburg unterrichtet.
Für 108 Schiffe wurde die Anbringung der Positionslaternen an
Hand von Zeichnungen geprüft und genehmigt. Nach § 23(1) der Schiffssicherheits
verordnung ist dieses Genehmigungsverfahren seit dem 1. Januar 1973 vorge
schrieben.