Nautische Technik
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Dem sich äbzeidmenden Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen an
Bord von Seeschiffen wurde in Einzelfällen durch die Erteilung von Sondergeneh
migungen zur Eigenerprobung durch die Schiffsführung Rechnung getragen. Erste
informatorische Untersuchungen an Satelliten- und Radarbildauswertegeräten ha
ben gezeigt, daß elektronische Rechner in der Tat geeignet sind, die Schiffsfüh
rung zu entlasten. Mit Besorgnis wird allerdings das zunehmende Angebot von
größeren Rechneranlagen betrachtet, welche alle an Bord anfallenden Daten aus
den Bereichen Navigation und technischer Betrieb verarbeiten sollen: Um die
navigatorische Eignung und Zuverlässigkeit relativ komplexer Anlagen beurtei
len zu können, wird man zukünftig nicht ohne spezielle Prüfverfahren und ent
sprechend geschultes Personal auskommen können. In diesem Zusammenhang ist
auch der „elektromagnetischen Verträglichkeit“ erhöhte Aufmerksamkeit zuzu
wenden, denn die räumliche Konzentration elektronischer Anlagen unterschiedli
cher Frequenz- und Leistungsbereiche wirft erhebliche Probleme auf.
b) Technischer Funkbetrieb
Die Funk- und Ortungsfunkanlagen der Forschungs-, Vermessungs- und Wradt-
sudischiffe des DHI wurden während der Werftliegezeiten gewartet und, soweit
erforderlich, überholt. Die UKW-Anlagen aller DHI-Schiffe wurden den ergänzten
Vollzugsordnungen für den Funkdienst entsprechend umgerüstet oder abgeändert.
Die Ausrüstung der Vermessungsboote mit Datenerfassungsgeräten wurde plan
mäßig fortgesetzt.
Die Seefunkanlage des FS „Meteor" wurde vollständig erneuert, dabei ebenfalls
den oben genannten Bestimmungen angepaßt und durch Einrichtungen für den
Funkfemschreibbetrieb erweitert. Zusammen mit anderen Abteilungen wurde die
Ausrüstung des FS „Meteor“ mit einem Integrierten Navigations- und Daten
erfassungssystem (INDAS) vorbereitet.
4. Einzelprüfung nautischer Geräte und Instrumente
Nach dem Inkrafttreten der Schiffssicherheitsverordnung am 1. Januar 1973 wur
de in mehreren Arbeitssitzungen die sich aus ihr ergebende Aufgabenverteilung
zwischen dem Deutschen Hydrographischen Institut, der See-Berufsgenossenschaft
und dem Germanischen Lloyd erörtert. Reeder- und Werftverbände erhielten Mit
teilungen über die Durchführung der Genehmigungsverfahren zur Aufstellung und
Regulierung von Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen sowie über die An
bringung von Positionslaternen.
Im Berichtszeitraum wurden von den Prüfstellen in Hamburg und den Außen
dienststellen
1972 1973
19025 22 610 Prüfungen an Land
2 074 2 182 Prüfungen an Bord
vorgenommen (vgl. untenstehende Tabellen).