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Volltext : Jahresbericht 1972-1973

Nautische  Technik

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Folgende  Personen  wurden  mit  der  Einzelprüfung  von  Magnetkompassen  beauftragt: ­


H.  Wicke,  Bremen,
K,  Bolte,  Hamburg,
W.  Luxa,  Hamburg,
H.  Schnabel,  Hamburg,
G,  Szeymies,  Bremerhaven,

mit  Wirkung  vom  1.  4.1972
mit  Wirkung  vom  24.10.1972
mit  Wirkung  vom  24.10.  1972
mit  Wirkung  vom  24.  10.1972
mit  Wirkung  vom  21.  9.1973

Als  Kompaßregulierer  wurden  beauftragt:
H.  Carlsen,  Cuxhaven  mit  Wirkung  vom  1.11.1972
E.  Stark,  Lübeck,  mit  Wirkung  vom  1.  7.1973

Mit  der  Einzelprüfung  von  Positionslaternen  wurde  beauftragt:
P.  Petersen,  Lippstadt,  mit  Wirkung  vom  19,12.1973
Zum  Informationsaustausdx  mit  den  Leitern  der  Außendienststellen  fanden  Anfang ­
  1972  drei  zwölftägige  und  1973  ein  zehntägiges  Treffen  statt.  Je  ein  Prüfer
der  Außendienststellen  Bremerhaven  und  Kiel  erhielten  eine  vierwöchige  Unterrichtung ­
  im  Prüfwesen.

2.  Nautische  Geräte
a)  Magnetische  Hilfsmittel  der  Navigation,  Selbststeueranlagen
Im  Rahmen  der  gesetzlich  vorgeschriebenen  Baumusterprüfungen  wurden  die
Schutzabstände  vom  Magnetkompaß  für  30  Einzelgeräte  bestimmt,  und  zwar  für
13  Radaranlagen  bzw.  Teile  davon,  einen  Echographen,  zwei  Loran-C-Geräte  und
ein  Omega-Gerät.
Außerdem  wurden  auf  Antrag  die  Schutzabstände  von  136  weiteren  Geräten  der
verschiedensten  Art  festgestellt,  wie  z.  B.  von  Maschinentelegraphen,  Ediographen,
  Warngeräten,  diversen  Anzeigegeräten,  Chronometern,  Scheinwerfern,
Wendeanzeigern,  Scheibenwischern,  Sprechfunkanlagen,  Peilfunkanlagen,  Steuersäulen, ­
  Lautsprechern,  Wechselrichtern,  Selektivrufdecodern  und  Drehzahlanzeigern,
  Infolge  der  ständig  zunehmenden  Ausrüstung  der  Brücke  mit  elektrischen
Geräten  wächst  das  Interesse  der  Firmen  an  Maßnahmen  zur  Verringerung  der
Schutzabstände  durch  geeignete  Kompensation  der  Störfelder.  Vom  DHI  vorgeschlagene ­
  Vorrichtungen  dieser  Art  brachten  den  gewünschten  Erfolg.
Ein  Kompaßstandtyp  aus  glasfaserverstärktem  Kunststoff  (GFK)  und  ein  Magnetkompaßtyp ­
  wurden  geprüft  und  zugelassen.
Die  Baumusterprüfungen  von  Selbststeueranlagen  führten  häufig  erst  zu  einem
positiven  Ergebnis,  nachdem  die  Hersteller  auf  Empfehlung  des  DHI  Änderungen
technischer  Art  vorgenommen  hatten,  die  sich  während  der  Prüfungen  als  notwendig ­
  erwiesen.
Insgesamt  wurden  sechs  Selbststeueranlagen,  ein  Kursgehersystem  und  ein  Kursabtaster ­
  für  Magnetkompaß-Selbststeueranlagen  einer  Baumusterprüfung  unterzogen. ­
  Von  diesen  konnten  fünf  Selbststeueranlagen  und  ein  Kursgebersystem  für
die  Verwendung  auf  deutschen  Schiffen  zugelassen  werden.
            
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