Nautische Technik
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Folgende Personen wurden mit der Einzelprüfung von Magnetkompassen beauf
tragt:
H. Wicke, Bremen,
K, Bolte, Hamburg,
W. Luxa, Hamburg,
H. Schnabel, Hamburg,
G, Szeymies, Bremerhaven,
mit Wirkung vom 1. 4.1972
mit Wirkung vom 24.10.1972
mit Wirkung vom 24.10. 1972
mit Wirkung vom 24. 10.1972
mit Wirkung vom 21. 9.1973
Als Kompaßregulierer wurden beauftragt:
H. Carlsen, Cuxhaven mit Wirkung vom 1.11.1972
E. Stark, Lübeck, mit Wirkung vom 1. 7.1973
Mit der Einzelprüfung von Positionslaternen wurde beauftragt:
P. Petersen, Lippstadt, mit Wirkung vom 19,12.1973
Zum Informationsaustausdx mit den Leitern der Außendienststellen fanden An
fang 1972 drei zwölftägige und 1973 ein zehntägiges Treffen statt. Je ein Prüfer
der Außendienststellen Bremerhaven und Kiel erhielten eine vierwöchige Un
terrichtung im Prüfwesen.
2. Nautische Geräte
a) Magnetische Hilfsmittel der Navigation, Selbststeueranlagen
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Baumusterprüfungen wurden die
Schutzabstände vom Magnetkompaß für 30 Einzelgeräte bestimmt, und zwar für
13 Radaranlagen bzw. Teile davon, einen Echographen, zwei Loran-C-Geräte und
ein Omega-Gerät.
Außerdem wurden auf Antrag die Schutzabstände von 136 weiteren Geräten der
verschiedensten Art festgestellt, wie z. B. von Maschinentelegraphen, Ediogra-
phen, Warngeräten, diversen Anzeigegeräten, Chronometern, Scheinwerfern,
Wendeanzeigern, Scheibenwischern, Sprechfunkanlagen, Peilfunkanlagen, Steuer
säulen, Lautsprechern, Wechselrichtern, Selektivrufdecodern und Drehzahlanzei-
gern, Infolge der ständig zunehmenden Ausrüstung der Brücke mit elektrischen
Geräten wächst das Interesse der Firmen an Maßnahmen zur Verringerung der
Schutzabstände durch geeignete Kompensation der Störfelder. Vom DHI vorge
schlagene Vorrichtungen dieser Art brachten den gewünschten Erfolg.
Ein Kompaßstandtyp aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) und ein Magnet
kompaßtyp wurden geprüft und zugelassen.
Die Baumusterprüfungen von Selbststeueranlagen führten häufig erst zu einem
positiven Ergebnis, nachdem die Hersteller auf Empfehlung des DHI Änderungen
technischer Art vorgenommen hatten, die sich während der Prüfungen als not
wendig erwiesen.
Insgesamt wurden sechs Selbststeueranlagen, ein Kursgehersystem und ein Kurs
abtaster für Magnetkompaß-Selbststeueranlagen einer Baumusterprüfung unter
zogen. Von diesen konnten fünf Selbststeueranlagen und ein Kursgebersystem für
die Verwendung auf deutschen Schiffen zugelassen werden.