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27./28. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1972/73
werfer und Morsesignalleuchten (Baumuster) sowie die Be
dingungen für die Anbringung von P o s i t i o n s 1 a t e r ne n ,
beide vom 6. November 1973.
Ein Entwurf „Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Magnetkompaßanlagen“
wurde fertiggestellt und mit Herstellerfirmen diskutiert. Der Entwurf der „Prü
fungs- und Zulassungsbedingungen für Navigationsecholotanlagen" wurde unter
Heranziehung einschlägiger DIN-Normen neu formuliert und in mehreren Bespre
chungen mit den Herstellerfirmen abgestimmt. Er berücksichtigt die IMCO-Ent-
schließung Res. A. 224 (VII) „Leistungsnormen für Echolotanlagen".
Der Entwurf „Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Ortungsfunkanlagen"
wurde überarbeitet, um ihn an die Sdiiffssicherheitsverordnung und an die IMCO-
Entschließungen
Res. A. 221 (VII): Anlagen für Funkzielfahrt
Res. A. 222 (VII): Leistungsnormen für Navigationsradaranlagen
Res. A. 223 (VII): Leistungsnormen für Peilfunkanlagen
anzupassen. Es wird angestrebt, die Bedingungen für Radargeräte, Peilfunkgeräte,
Kleinpeiler für Zielfahrt, Decca-Navigatoren, Lorangeräte und Omegageräte zu
sammenzufassen und sie gemeinsam mit dem Fernmeldetechnischen Zentralamt
(FTZ) herauszugeben. Dem DHI obliegt der Prüfanteil hinsichtlich der navigato-
rischen Eignung.
Für die „Bedingungen zur Aufstellung und Regulierung von Magnetkompassen“
wurde ein Vorentwurf erarbeitet.
b) Internationale Zusammenarbeit
An den Bemühungen des IMCO-Unterausschusses „Safety of Navigation", Emp
fehlungen zu Leistungsnormen für Kreiselkompasse und Selbststeueranlagen auf
zustellen, wurde maßgeblich teilgenommen. In der ESRO und im IMCO-Panel of
Experts on Maritime Satellites wurde an den Vorbereitungen für die Einführung
eines weltweiten Satellitensystems für die Seefahrt mitgewirkt. Bei der Fassung
des Anhangs I „Positioning and technical details of lights and shapes" der See
straßenordnung 1972 und dessen amtlicher Übersetzung wurde mitgearbeitet.
Mit den norwegischen Prüfbehörden wurde ab Dezember 1973 die gegenseitige
Anerkennung der Einzelprüfung von Positionslaternen vereinbart.
c) Ausbildung und Beauftragung
Die Ausbildung eigener Mitarbeiter auf dem Gebiet der Einzel- und Bordabnah
meprüfung nautischer Instrumente und Geräte sowie von Bewerbern, die ge
werbsmäßig als Beauftragte des DHI tätig werden wollen, wurde fortgesetzt. Vier
Mitarbeiter erwarben den Befähigungsnachweis zur Regulierung und Einzelprü
fung von Magnetkompassen, drei Mitarbeiter zur Bordabnahmeprüfung von Or
tungsfunkanlagen und vier Bewerber zur Einzelprüfung von Magnetkompassen.
Auf dem Gebiet der Positionslaternen wurden ein Mitarbeiter und ein Bewerber
um die Einzelprüfung ausgebildet.