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Full text: Jahresbericht 1972-1973

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27./28. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1972/73 
werfer und Morsesignalleuchten (Baumuster) sowie die Be 
dingungen für die Anbringung von P o s i t i o n s 1 a t e r ne n , 
beide vom 6. November 1973. 
Ein Entwurf „Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Magnetkompaßanlagen“ 
wurde fertiggestellt und mit Herstellerfirmen diskutiert. Der Entwurf der „Prü 
fungs- und Zulassungsbedingungen für Navigationsecholotanlagen" wurde unter 
Heranziehung einschlägiger DIN-Normen neu formuliert und in mehreren Bespre 
chungen mit den Herstellerfirmen abgestimmt. Er berücksichtigt die IMCO-Ent- 
schließung Res. A. 224 (VII) „Leistungsnormen für Echolotanlagen". 
Der Entwurf „Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Ortungsfunkanlagen" 
wurde überarbeitet, um ihn an die Sdiiffssicherheitsverordnung und an die IMCO- 
Entschließungen 
Res. A. 221 (VII): Anlagen für Funkzielfahrt 
Res. A. 222 (VII): Leistungsnormen für Navigationsradaranlagen 
Res. A. 223 (VII): Leistungsnormen für Peilfunkanlagen 
anzupassen. Es wird angestrebt, die Bedingungen für Radargeräte, Peilfunkgeräte, 
Kleinpeiler für Zielfahrt, Decca-Navigatoren, Lorangeräte und Omegageräte zu 
sammenzufassen und sie gemeinsam mit dem Fernmeldetechnischen Zentralamt 
(FTZ) herauszugeben. Dem DHI obliegt der Prüfanteil hinsichtlich der navigato- 
rischen Eignung. 
Für die „Bedingungen zur Aufstellung und Regulierung von Magnetkompassen“ 
wurde ein Vorentwurf erarbeitet. 
b) Internationale Zusammenarbeit 
An den Bemühungen des IMCO-Unterausschusses „Safety of Navigation", Emp 
fehlungen zu Leistungsnormen für Kreiselkompasse und Selbststeueranlagen auf 
zustellen, wurde maßgeblich teilgenommen. In der ESRO und im IMCO-Panel of 
Experts on Maritime Satellites wurde an den Vorbereitungen für die Einführung 
eines weltweiten Satellitensystems für die Seefahrt mitgewirkt. Bei der Fassung 
des Anhangs I „Positioning and technical details of lights and shapes" der See 
straßenordnung 1972 und dessen amtlicher Übersetzung wurde mitgearbeitet. 
Mit den norwegischen Prüfbehörden wurde ab Dezember 1973 die gegenseitige 
Anerkennung der Einzelprüfung von Positionslaternen vereinbart. 
c) Ausbildung und Beauftragung 
Die Ausbildung eigener Mitarbeiter auf dem Gebiet der Einzel- und Bordabnah 
meprüfung nautischer Instrumente und Geräte sowie von Bewerbern, die ge 
werbsmäßig als Beauftragte des DHI tätig werden wollen, wurde fortgesetzt. Vier 
Mitarbeiter erwarben den Befähigungsnachweis zur Regulierung und Einzelprü 
fung von Magnetkompassen, drei Mitarbeiter zur Bordabnahmeprüfung von Or 
tungsfunkanlagen und vier Bewerber zur Einzelprüfung von Magnetkompassen. 
Auf dem Gebiet der Positionslaternen wurden ein Mitarbeiter und ein Bewerber 
um die Einzelprüfung ausgebildet.
	        
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