Nautische Technik
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Jahresbericht 6
c) Sonstige Arbeiten
Die WMO (World Meteorological Organization) beabsichtigt, einen neuen Eis
kode zur Verschlüsselung von Eisbeobachtungen herauszugeben. Nach Prüfung
durch das Fachgebiet bestehen keine Einwände gegen die Einführung des Kodes
für die Eisbeobachtungen des Nord- und Ostseeraumes. Der Schlüssel eignet sich
voraussichtlich auch zur speicherprogrammierten Verarbeitung der übermittelten
Daten.
Für die Neuauflage des Nordsee-Handbuchs, östlicher Teil, wird der Zusammen
hang zwischen der Eismenge in den Fahrwassern der deutschen Nordseeküste
und den Schiffahrtsverhältnissen für die letzten 20 Jahre statistisch bestimmt. Für
die Seekarten Nr. 959 (INT 113) und 960 (INT 112) der internationalen Karten
serie wurden neue Eisgrenzen angegeben. 23 Gutachten waren anzufertigen.
Seit November 1972 koordiniert der wissenschaftliche Mitarbeiter des Fachgebie
tes die im Interesse des DHI liegenden Fragen der Fernerkundung der Erde mit
Hilfe von Flugzeugen und Satelliten und wirkt in Arbeitsgruppen bei der Planung
von Femerkundungsprogrammen mit.
VI. NAUTISCHE TECHNIK
1. Allgemeines
a) Erarbeitung von Bestimmungen
Auf Grund des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der See
schiffahrt vom 24. Mai 1965 (Bundesgesetzbl. IIS. 833) und des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 481) hat der Bun
desminister für Verkehr die Verordnung über die Sicherheit der Seeschiffe
(Schiffssicherheitsverordnung -— SSV) vom 9. Oktober 1972 (Bundesgesetzbl. I S.
1933) erlassen. Sie ist am 1. Januar 1973 in Kraft getreten.
Diese Verordnung führt u. a. aus, welche nautischen Geräte und Instrumente einer
Prüfung und Zulassung durch das DHI bedürfen. Das DHI kann allgemeine Prü-
fungs- und Zulassungsbedingungen erlassen, welche die technischen Mindestan
forderungen sowie die Art und den Umfang der Prüfungen enthalten. Ferner kann
das DHI allgemeine Bedingungen für die Aufstellung und Regulierung von Mag
netkompassen und Ortungsfunkanlagen sowie die Anbringung von Positions
laternen an Bord festlegen.
Die Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Kreisel
kompasse vom 6. November 1973 und die Richtlinien über die
Wartung von Kreiselkompaßanlagen auf deutschen See
schiffen vom 6. November 1973 wurden im Bundesanzeiger Nr. 218 vom 20.
November 1973 verkündet. Im gleichen Bundesanzeiger erschienen die Prü
fungs- und Zulassungsbedingungen für Tagsignalschein