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Full text: Jahresbericht 1972-1973

Nautische Technik 
81 
Jahresbericht 6 
c) Sonstige Arbeiten 
Die WMO (World Meteorological Organization) beabsichtigt, einen neuen Eis 
kode zur Verschlüsselung von Eisbeobachtungen herauszugeben. Nach Prüfung 
durch das Fachgebiet bestehen keine Einwände gegen die Einführung des Kodes 
für die Eisbeobachtungen des Nord- und Ostseeraumes. Der Schlüssel eignet sich 
voraussichtlich auch zur speicherprogrammierten Verarbeitung der übermittelten 
Daten. 
Für die Neuauflage des Nordsee-Handbuchs, östlicher Teil, wird der Zusammen 
hang zwischen der Eismenge in den Fahrwassern der deutschen Nordseeküste 
und den Schiffahrtsverhältnissen für die letzten 20 Jahre statistisch bestimmt. Für 
die Seekarten Nr. 959 (INT 113) und 960 (INT 112) der internationalen Karten 
serie wurden neue Eisgrenzen angegeben. 23 Gutachten waren anzufertigen. 
Seit November 1972 koordiniert der wissenschaftliche Mitarbeiter des Fachgebie 
tes die im Interesse des DHI liegenden Fragen der Fernerkundung der Erde mit 
Hilfe von Flugzeugen und Satelliten und wirkt in Arbeitsgruppen bei der Planung 
von Femerkundungsprogrammen mit. 
VI. NAUTISCHE TECHNIK 
1. Allgemeines 
a) Erarbeitung von Bestimmungen 
Auf Grund des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der See 
schiffahrt vom 24. Mai 1965 (Bundesgesetzbl. IIS. 833) und des Gesetzes über 
Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 481) hat der Bun 
desminister für Verkehr die Verordnung über die Sicherheit der Seeschiffe 
(Schiffssicherheitsverordnung -— SSV) vom 9. Oktober 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 
1933) erlassen. Sie ist am 1. Januar 1973 in Kraft getreten. 
Diese Verordnung führt u. a. aus, welche nautischen Geräte und Instrumente einer 
Prüfung und Zulassung durch das DHI bedürfen. Das DHI kann allgemeine Prü- 
fungs- und Zulassungsbedingungen erlassen, welche die technischen Mindestan 
forderungen sowie die Art und den Umfang der Prüfungen enthalten. Ferner kann 
das DHI allgemeine Bedingungen für die Aufstellung und Regulierung von Mag 
netkompassen und Ortungsfunkanlagen sowie die Anbringung von Positions 
laternen an Bord festlegen. 
Die Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Kreisel 
kompasse vom 6. November 1973 und die Richtlinien über die 
Wartung von Kreiselkompaßanlagen auf deutschen See 
schiffen vom 6. November 1973 wurden im Bundesanzeiger Nr. 218 vom 20. 
November 1973 verkündet. Im gleichen Bundesanzeiger erschienen die Prü 
fungs- und Zulassungsbedingungen für Tagsignalschein
	        
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