60
27./2B. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1972/73
Bemerkenswertestes Ergebnis der Fladiseismik war das Auffinden von mehreren
tiefen Senken (600 bis 1 000 Meter tief!) im Grundgebirge des Rückens, die von
Sedimenten noch unbekannter Art ausgefüllt sind. Bei der Untersuchung der
Bodenproben fiel auf, daß zwar die Kornfraktion der Tone (< 2g) reichlich ver
treten war, daß sie aber nicht von Tonmineralen gebildet wurde.
Das fast völlige Fehlen von Tonmineralen im Sediment ist erstaunlich und mag
darin begründet sein, daß starke Schichtungseffekte im Wasser das Absinken der
feinen, plattig ausgebildeten Tonpartikel im Bereich des Rückens verhindern.
Künftige Untersuchungen sollen sich dieses Problems verstärkt annehmen.
g) Gutachten
In den letzten Jahren zeichnete sich ein Trend zur intensiveren Nutzung des
Nordseebodens durch Industrieunternehmen ab. Diese Entwicklung erforderte
seitens der Meeresgeologie eine verstärkte Mitarbeit. So mußten Stellungnahmen
zu Sandbewegungsvorgängen, zur Stabilität des Meeresbodens und der Küste bei
Sand- und Kies entnahmen, zur Tragfähigkeit der Sedimente bei der Errichtung
von Bauwerken oder der Verlegung von Leitungen und auch zur Verklappung
von Abfallstoffen abgegeben werden.
Die Vorbereitung einer Konvention über die Verhütung der Verunreinigung des
Meeres von Land aus (Europäische Küstengewässerschutzkonvention) erforderte
ebenfalls die Mitarbeit des Fachgebiets.
6. Internationale Aufgaben, Zusammenarbeit
Die Abteilung Meereskunde wurde durch internationale Aufgaben wesentlich
stärker in Anspruch genommen als in früheren Jahren. Verstärkt hat sich insbe
sondere die Mitwirkung an der Vorbereitung internationaler Konventionen zur
Verhütung der Meeresverschmutzung. Hier sind vor allem zu
nennen:
a) Die „Oslo-Konvention“ vom 15. 2. 1972 (Convention for the Préven
tion of Marine Pollution by Dumping from Ships and Aircraft), die das Ein
bringen von Abfallstoffen in die Nordsee und einen Teil des Nordatlantischen
Ozeans regelt;
b) Die „ London-Konvention“ vom 13. 11. 1972 (Convention on the Pre
vention of Marine Pollution by Dumping of Wastes and Other Matter), die
das gleiche Ziel weltweit verfolgt;
c) Das IMCO-Vertragswerk vom November 1973, das die Meeresver
schmutzung aus dem normalen Betrieb von Schiffen eindämmen soll;
d) Das „ He lsinki-Abkommen" , dessen Abschluß für März 1974 vorge
sehen ist und das den Kampf gegen alle Arten der Meeresverschmutzung für
den Bereich der Ostsee zum Ziel hat;
e) Die „Pariser Konvention", die ebenfalls Anfang 1974 unterzeichnet
werden soll. Sie soll längerfristig zu einer geringeren Verschmutzung der
Küstengewässer durch Schadstoffe, die vom Lande stammen, führen.