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Full text: Jahresbericht 1972-1973

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27./2B. Jahresbericht des Deutschen Hydrographischen Instituts 1972/73 
Bemerkenswertestes Ergebnis der Fladiseismik war das Auffinden von mehreren 
tiefen Senken (600 bis 1 000 Meter tief!) im Grundgebirge des Rückens, die von 
Sedimenten noch unbekannter Art ausgefüllt sind. Bei der Untersuchung der 
Bodenproben fiel auf, daß zwar die Kornfraktion der Tone (< 2g) reichlich ver 
treten war, daß sie aber nicht von Tonmineralen gebildet wurde. 
Das fast völlige Fehlen von Tonmineralen im Sediment ist erstaunlich und mag 
darin begründet sein, daß starke Schichtungseffekte im Wasser das Absinken der 
feinen, plattig ausgebildeten Tonpartikel im Bereich des Rückens verhindern. 
Künftige Untersuchungen sollen sich dieses Problems verstärkt annehmen. 
g) Gutachten 
In den letzten Jahren zeichnete sich ein Trend zur intensiveren Nutzung des 
Nordseebodens durch Industrieunternehmen ab. Diese Entwicklung erforderte 
seitens der Meeresgeologie eine verstärkte Mitarbeit. So mußten Stellungnahmen 
zu Sandbewegungsvorgängen, zur Stabilität des Meeresbodens und der Küste bei 
Sand- und Kies entnahmen, zur Tragfähigkeit der Sedimente bei der Errichtung 
von Bauwerken oder der Verlegung von Leitungen und auch zur Verklappung 
von Abfallstoffen abgegeben werden. 
Die Vorbereitung einer Konvention über die Verhütung der Verunreinigung des 
Meeres von Land aus (Europäische Küstengewässerschutzkonvention) erforderte 
ebenfalls die Mitarbeit des Fachgebiets. 
6. Internationale Aufgaben, Zusammenarbeit 
Die Abteilung Meereskunde wurde durch internationale Aufgaben wesentlich 
stärker in Anspruch genommen als in früheren Jahren. Verstärkt hat sich insbe 
sondere die Mitwirkung an der Vorbereitung internationaler Konventionen zur 
Verhütung der Meeresverschmutzung. Hier sind vor allem zu 
nennen: 
a) Die „Oslo-Konvention“ vom 15. 2. 1972 (Convention for the Préven 
tion of Marine Pollution by Dumping from Ships and Aircraft), die das Ein 
bringen von Abfallstoffen in die Nordsee und einen Teil des Nordatlantischen 
Ozeans regelt; 
b) Die „ London-Konvention“ vom 13. 11. 1972 (Convention on the Pre 
vention of Marine Pollution by Dumping of Wastes and Other Matter), die 
das gleiche Ziel weltweit verfolgt; 
c) Das IMCO-Vertragswerk vom November 1973, das die Meeresver 
schmutzung aus dem normalen Betrieb von Schiffen eindämmen soll; 
d) Das „ He lsinki-Abkommen" , dessen Abschluß für März 1974 vorge 
sehen ist und das den Kampf gegen alle Arten der Meeresverschmutzung für 
den Bereich der Ostsee zum Ziel hat; 
e) Die „Pariser Konvention", die ebenfalls Anfang 1974 unterzeichnet 
werden soll. Sie soll längerfristig zu einer geringeren Verschmutzung der 
Küstengewässer durch Schadstoffe, die vom Lande stammen, führen.
	        
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