Seeverkehrsbeirat
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Anschließend gab der Vorsitzende bekannt, daß der Bundesminister für Ver
kehr den Herren Kapt. Gerhard Hynitzsdh —■ Hapag-Lloyd AG, F. O. Friedrich.
Mensing — Deutsche Shell Tanker GmbH, Kapt. Wilhelm Kroh — Reederei
Harald Schuldt und Kapt. Heinz Schulz — Union Kühlschiffahrt, für ihre lang
jährige freiwillige Mitarbeit an den Aufgaben des DHI die Seewart-Medaille
in Bronze verliehen hat.
Prof. Dr, Roll berichtete, daß die auf der 26. Sitzung des Ausschusses gefaßte und
dem Bundesminister für Verkehr zugeleitete Entschließung bezüglich der Schwie
rigkeiten bei der Fortführung der deutschen Seekarten und Seebücher nicht den
erwünschten Erfolg gehabt habe. Er wies darauf hin, daß es der Bundesregierung
auf Grund der Haushaltslage wohl nicht möglich gewesen sei, in dieser Hinsicht
etwas zu veranlassen. Es werde versucht, den bestehenden Schwierigkeiten bei
der Fortführung der Karten durch interne Maßnahmen — deren Wirkung aller
dings begrenzt sei — entgegenzuwirken.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden vom DHI folgende Referate ge
halten:
Ltd. Reg. Dir. Ermel: Ergebnisse der X, Internationalen Hydrographischen Konfe
renz,
Ltd. Reg. Dir. Dr. Zickwolff: Auswirkungen der neuen Schiffssicherheitsverordnung
auf die Arbeit des DHI,
Ltd. Dir. u. Prof. Dr. Waiden: Die Aufgaben des DHI im Rahmen des Umwelt
schutzes,
ORR Dr.-Ing. Bettac: Datenerfassung und Datenverarbeitung in der Seever
messung des DHI,
ORR Kapt. Schumann: Aus dem Arbeitsgebiet „Nautische Veröffentlichungen".
Aus der anschließenden Diskussion seien an dieser Stelle nur die folgenden Fest
stellungen und Anregungen erwähnt:
Für den Bereich der Nordsee wird eine Rationalisierung der Seekartenherstel
lung angestrebt. Anstatt der von 1 verschiedenen hydrographischen Diensten
herausgegebenen Vielzahl von Seekarten unterschiedlicher Maßstäbe will man
sich darauf einigen, wenige vereinheitlichte Karten herzustellen. Die Druckvorla
gen werden auf Grund einheitlicher Symbole allgemein lesbar sein und von an
deren hydrographischen Diensten ohne großen Aufwand vervielfältigt werden
können.
Die am 9. Oktober 1972 erlassene Schiffssicherheitsverordnung umfaßt auch die
Ausrüstungspflicht mit Kreiselkompassen, Radargeräten und Echoloten nach
Fahrtgebieten und Tonnage. Sie enthält u, a. detaillierte Angaben über Wieder
holungsprüfungen und Wartungsdienste für bestimmte Geräte.
Es wurde bedauert, daß die Verbreitung überregionaler Nautischer Warnnach-
richten auf dem Funkwege von der Zentralabteilung des BMV nicht als Aufgabe
des DHI anerkannt werde, obwohl die interessierten Reedereien die dafür erfor
derlichen Kosten tragen wollen. Die Mitglieder des Ausschusses kamen nach
ausführlicher Diskussion überein, eine Entschließung über die Funkverbreitung
überregionaler Nautischer Wamnachrichten dem Bundesminister für Verkehr
vorzulegen.
Der Vorschlag des Deutschen Nautischen Vereins, in bestimmte Navigationskar
ten zusätzlich die Grenzen der SeeSchStrO zur Abgrenzung gegenüber dem Gel
tungsbereich der SeeStrO einzudrucken, fand allgemeine Zustimmung.