Nautische Technik
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Die Tätigkeit der beauftragten Prüfer für Positionslaternen wurden gemäß der Auf
sichtspflicht des DHI regelmäßig überwacht und die Funktionsfähigkeit ihrer Prüf
einrichtungen kontrolliert.
b) Prüfungen an Bord
Die Tätigkeit beschränkte sich im allgemeinen auf Kompaßregulierungen
an Bord von Schiffen der Bundesmarine und der Behörden. Die Außendienststelle
in Flensburg mußte jedoch weiterhin Regulierungen auch auf Handelsschiffen und
Fischereifahrzeugen ausführen, weil sich dort mangels ausreichender Verdienst
möglichkeiten noch kein freiberuflicher Kompaßregulierer niedergelassen hat.
Abb. 20. Zunahme der Ortungsfunkanlagen auf deutschen Schiffen von 1950 bis 1970, auf
geschlüsselt nach Art der Geräte