Nautische Veröffentlichungen
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5. Nautischer Seewarndienst
Auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr, der
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg und dem Deutschen Hydrographischen
Institut wird der Nautische Seewarndienst mit Wirkung vom 1. Juli 1970 probeweise
von der Landradarzentrale Cuxhaven unter der neuen Bezeichnung „Seewarn
dienstzentrale Cuxhaven“ wahrgenommen.
Für das deutsche Warngebiet in Ost- und Nordsee wurden in den Berichtsjahren
1970/1971 1145/938 Seenachrichten und 7/2 Minenwarnungen über die Küstenfunk
stellen ausgestrahlt und 2377/1784 Einzeldurchsagen für die Küstenschiffahrt über
NDR und Deutschlandfunk gegeben. Außerdem übermittelte der Seewarndienst 56/
57 Nachrichten an die Britische Admiralität, 191/563 an andere Dienststellen und
28/8 Nachrichten über den Verteiler der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung. Dane
ben erteilte der Nautische Warndienst im Berichtszeitraum zahlreiche nautische
Auskünfte.
6. Verzeichnis der Leuchtfeuer und Signalstellen
Die Arbeit an den 15 Bänden des Verzeichnisses der Leuchtfeuer und Signalstellen
litt unter dem Mangel an Personal und Haushaltsmitteln. 1970 konnten statt der
vorgesehenen 11 Bände nur 9 Bände als Neuauflagen erscheinen. 1971 wurden
11 Bände neu aufgelegt. Bis Ende 1971 konnten 9 Bände auf die neue einseitige
Form umgestellt werden. Bei der Neubearbeitung des Teils V „Mittelmeer, Schwar
zes Meer und Asowsches Meer“ ergab sich wegen des großen Umfangs die Not
wendigkeit, den Inhalt auf zwei Bände zu verteilen. Der Band VA, Mittelmeer,
W-licher Teil, ist bereits erschienen, der Band V B, Mittelmeer, O-licher Teil,
Schwarzes Meer und Asowsches Meer, folgt Anfang 1972.
Aus Gründen der Rationalisierung mußte darauf verzichtet werden, weiterhin alle
Leuchtfeuer und die Leuchttonnen an langen Revierstrecken und im Innern der
Häfen aufzuführen; ausgenommen von dieser Kürzung sind nur die deutschen Ge
wässer. Durch diese Maßnahme wird auch die Zahl der wöchentlich als Deckblätter
gedruckten Berichtigungen verringert, sie konnten 1970/1971 gegenüber 1969 er
heblich reduziert werden.
Neuerdings wird jedem Buch ein Blatt vorgeheftet, das dem Nachweis der einge
arbeiteten Deckblätter dient.
7. Nautischer Funkdienst und Sprechfunk für Küstenschiffahrt
Die schnelle Entwicklung der Fernmelde- und Navigationstechnik und die grund
legenden Änderungen für den maritimen Funkverkehr, die auf der internationalen
Funkverwaltungskonferenz in Genf 1967 beschlossen wurden, erweiterten die Re
daktionsarbeit am „Nautischen Funkdienst“ (N. F.) erheblich. Trotzdem konnten in
beiden Berichtsjahren die 3 Bände des N. F. und des S. f. K. durch 36 Nachträge so
aktuell wie möglich gehalten werden. Darüber hinaus mußten 1970 alle 3 Bände
des N. F. und 1971 des S. f. K. neu aufgelegt werden. Auch die Broschüren „Jacht
funkdienst“ und „Wetter- und Warnfunk“ konnten jeweils termingerecht heraus
gebracht werden.
Der seit Jahren bestehende Personalmangel und die Arbeitszeitverkürzung führten