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Full text: Jahresbericht 1991

konnten in der 2. Jahreshälfte 1991 die Abord 
nung von Mitarbeitern aus den alten Bundeslän 
dern, die bis dahin zur Erfüllung der Schiffssicher 
Europäische Regelungen 
Die Arbeit im Bereich der technischen 
Schiffssicherheit wird zunehmend von den Rege 
lungen der Europäischen Gemeinschaft be 
stimmt, die im Hinblick auf die Vollendung des 
gemeinsamen Binnenmarktes, insbesondere auf 
dem Gebiet des Inverkehrsbringens von techni 
schen Erzeugnissen, in Kraft treten. 
Dieser Einfluß betrifft sowohl die Bereiche 
der Baumusterprüfung und -Zulassung, als auch 
die Aufgaben des BSH-Außendienstes infolge 
der Umregistrierung von Schiffen innerhalb der 
Europäischen Gemeinschaft. 
Die Kommission der Europäischen Gemein 
schaften hat durch das Informationsverfahren 
auf dem Gebiet der Normen und technischen 
Vorschriften nach der Richtlinie 83/189 EWG 
(88/182/EWG) die Möglichkeit, darauf zu achten, 
daß das Inverkehrbringen von technischen Gerä 
ten durch nationale Besonderheiten bei Sicher- 
heitsvorschriften und Anforderungen nicht behin 
dert wird. Infolgedessen werden zunehmend 
Prüfungen, Untersuchungen oder Erprobungen 
unter den EG-Mitgiiedsstaaten anerkannt, soweit 
die ihnen zugrundegeliegenden Vorschriften, Zu 
lassungsvoraussetzungen, technischen Regel 
Europäische Regelungen 
heitsaufgaben des BSH erforderlich war, beendet 
werden. 
werke und die darin enthaltenen materiellen Be 
schaffenheitsanforderungen gleichwertig sind. 
Ein weiterer Schritt mit Auswirkungen auf 
die Arbeit des BSH war die Verabschiedung einer 
EG-Verordnung zum Transfer von Schiffen inner 
halb der Gemeinschaft. Danach dürfen die Mit 
gliedsstaaten Frachtschiffe, die in einem anderen 
Mitgliedsstaat registriert sind, die Anforderungen 
einer Reihe von internationalen Übereinkommen 
erfüllen, gültige Zeugnisse mitführen und über 
Ausrüstungsgegenstände und -Vorrichtungen 
verfügen, die im Ursprungsland des Schiffes zu 
gelassen/Typ zugelassen sind, nicht aus techni 
schen Gründen von der Registrierung ausschlie 
ßen. Daraus ergeben sich für das Schiffs 
sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutsch 
land allgemein, für die Arbeit des BSH im beson 
deren einige gravierende Folgerungen. 
Die Umsetzung der EG-Verordnung mit der 
Anerkennung von Zulassungen, Genehmigungen 
der Aufstellung und Anbringung und Prüfungen 
vor Verwendung an Bord bedeutet für das BSH, 
daß die Behandlung von Schiffen unter deutscher 
Flagge komplizierter und aufwendiger wird. 
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