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Full text: Jahresbericht 1991

Technische Schiffssicherheit 
unter den geltenden Prüfungs- und Zulassungs 
bedingungen des BSH in Frage. Diese überneh 
men weitestgehend internationale und harmoni 
sierte Normen, die keine ergonomischen Prüf 
verfahren enthalten. 
Aufgaben in den neuen Bundesländern 
Durch die Herstellung der deutschen Einheit 
wurde für die Aufgaben des BSH der Geltungsbe 
reich räumlich erweitert. Der Bestand an Schiffen, 
die berechtigt sind, die deutsche Flagge zu führen 
und die unter die Schiffssicherheitsverordnung 
fallen, nahm erheblich zu. Zur Erfüllung seiner 
Aufgaben aus dem Seeaufgabengesetz und der 
Schiffssicherheitsverordnung richtete das BSH 
zwei neue Aufsichtsbereiche (Rostock und Stral 
sund) ein. Außerdem wird in Stralsund eine Prüf 
stelle zur Einzelprüfung für Magnetkompasse, 
Schiffspositionslaternen, Barometer/Barogra 
phen und Winkelmeßinstrumente betrieben. Ob 
wohl entsprechend dem Einigungsvertrag beim 
Übergang von Schiffen aus der Flagge der ehe 
maligen DDR unter die Flagge der Bundesrepu 
blik Deutschland unbürokratische Übergangsre 
gelungen für die Weitergeltung von Zeugnissen, 
Zulassungen und Genehmigungen angewandt 
werden konnten, entstand ein sehr erheblicher 
zusätzlicher Arbeitsaufwand. Gründe dafür waren 
u.a. die Umrüstung auf nautische AGI neuesten 
technischen Standes, die Überprüfung, Regulie 
rung und Kompensierung, die im Hinblick auf die 
deutsche Einheit häufig zurückgestellt worden 
war und ganz allgemein der Wunsch, Schiffe mit 
Papieren der Bundesrepublik Deutschland aus 
zustatten. Darüber hinaus trat ein erheblicher Be- 
ratungs- und Informationsbedarf von Firmen und 
anderen Interessenten aus den neuen Bundes 
ländern auf. 
Der zusätzliche Arbeitsaufwand in den 
neuen Bundesländern, der sich bereits im letzten 
Quartal 1990 bemerkbar machte, hat sich in 1991 
fortgesetzt. Davon betroffen war vor allem die 
Genehmigung der Aufstellung und Anbringung 
nautischer AGI auf der Basis von Feststellungs 
protokollen bei 330 Schiffen, die Prüfung vor Ver 
wendung an Bord bei 1012 AGI und die Einzel 
prüfung von Magnet-Kompassen, Winkelmeß 
instrumenten und Barometern/Barographen, ins 
gesamt 513 Instrumente. Die Regulierung von 
Magnetkompassen, die Kompensierung von Peil 
funkanlagen und die Prüfung nautischer AGI 
nach internationalen Regeln auf Neubauten für 
fremde Flaggen, die aufgrund der vertraglichen 
Vereinbarung zwischen den Werften und den Auf 
traggebern vorgenommen wurde, fand im Jahr 
1991 auf 30 Neubauten statt. 
Für die zusätzlichen Aufgaben im Außen 
dienst wurden die neuen Mitarbeiter aus Meck 
lenburg-Vorpommern im BSH für die Einzelgerä 
teprüfung, die Prüfung von Aufstellung und 
Anbringung nautischer Anlagen, Geräte und In 
strumente und die Überwachung gründlich und 
umfassend ausgebildet und vorbereitet. Dadurch 
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