Technische Schiffssicherheit
unter den geltenden Prüfungs- und Zulassungs
bedingungen des BSH in Frage. Diese überneh
men weitestgehend internationale und harmoni
sierte Normen, die keine ergonomischen Prüf
verfahren enthalten.
Aufgaben in den neuen Bundesländern
Durch die Herstellung der deutschen Einheit
wurde für die Aufgaben des BSH der Geltungsbe
reich räumlich erweitert. Der Bestand an Schiffen,
die berechtigt sind, die deutsche Flagge zu führen
und die unter die Schiffssicherheitsverordnung
fallen, nahm erheblich zu. Zur Erfüllung seiner
Aufgaben aus dem Seeaufgabengesetz und der
Schiffssicherheitsverordnung richtete das BSH
zwei neue Aufsichtsbereiche (Rostock und Stral
sund) ein. Außerdem wird in Stralsund eine Prüf
stelle zur Einzelprüfung für Magnetkompasse,
Schiffspositionslaternen, Barometer/Barogra
phen und Winkelmeßinstrumente betrieben. Ob
wohl entsprechend dem Einigungsvertrag beim
Übergang von Schiffen aus der Flagge der ehe
maligen DDR unter die Flagge der Bundesrepu
blik Deutschland unbürokratische Übergangsre
gelungen für die Weitergeltung von Zeugnissen,
Zulassungen und Genehmigungen angewandt
werden konnten, entstand ein sehr erheblicher
zusätzlicher Arbeitsaufwand. Gründe dafür waren
u.a. die Umrüstung auf nautische AGI neuesten
technischen Standes, die Überprüfung, Regulie
rung und Kompensierung, die im Hinblick auf die
deutsche Einheit häufig zurückgestellt worden
war und ganz allgemein der Wunsch, Schiffe mit
Papieren der Bundesrepublik Deutschland aus
zustatten. Darüber hinaus trat ein erheblicher Be-
ratungs- und Informationsbedarf von Firmen und
anderen Interessenten aus den neuen Bundes
ländern auf.
Der zusätzliche Arbeitsaufwand in den
neuen Bundesländern, der sich bereits im letzten
Quartal 1990 bemerkbar machte, hat sich in 1991
fortgesetzt. Davon betroffen war vor allem die
Genehmigung der Aufstellung und Anbringung
nautischer AGI auf der Basis von Feststellungs
protokollen bei 330 Schiffen, die Prüfung vor Ver
wendung an Bord bei 1012 AGI und die Einzel
prüfung von Magnet-Kompassen, Winkelmeß
instrumenten und Barometern/Barographen, ins
gesamt 513 Instrumente. Die Regulierung von
Magnetkompassen, die Kompensierung von Peil
funkanlagen und die Prüfung nautischer AGI
nach internationalen Regeln auf Neubauten für
fremde Flaggen, die aufgrund der vertraglichen
Vereinbarung zwischen den Werften und den Auf
traggebern vorgenommen wurde, fand im Jahr
1991 auf 30 Neubauten statt.
Für die zusätzlichen Aufgaben im Außen
dienst wurden die neuen Mitarbeiter aus Meck
lenburg-Vorpommern im BSH für die Einzelgerä
teprüfung, die Prüfung von Aufstellung und
Anbringung nautischer Anlagen, Geräte und In
strumente und die Überwachung gründlich und
umfassend ausgebildet und vorbereitet. Dadurch
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