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Full text : Jahresbericht 1991

Zulassungen,  Überwachung

Technische  Schiffssicherheit
Die  Aufgaben  der  Abteilung  .Technische
Schiffssicherheit“  sind  die  Prüfung  und  Zulassung
von  Baumustern  nautischer  Anlagen,  Geräte  und
Instrumente  (AGI),  die  Regulierung  von  Magnetkompassen ­
  und  die  Kompenslerung  von  Peilfunkanlagen, ­
  die  Genehmigung  der  Anbringung  und
Aufstellung  von  nautischen  AGI,  die  Prüfung  vor

Verwendung  an  Bord,  die  Überwachung,  Einzelprüfung ­
  und  Überprüfung  nautischer  AGI.  Ein  zusätzlicher ­
  umfangreicher  Arbeitsbereich  Ist  die
Beratung  von  Einzelpersonen,  Firmen,  Behörden, ­
  Vereinen,  Verbänden  und  anderen  Institutionen ­
  in  Angelegenheiten  der  technischen  Schiffssicherheit. ­


Zulassungen,  Prüfungen,  Genehmigungen,  Überwachung

Baumuster  nautischer  AGI  werden,  soweit
das  gesetzlich  vorgeschrieben  ist,  auf  Antrag  geprüft ­
  und  nach  erfolgreicher  Prüfung  zugelassen.
Änderungen  bereits  zugelassener  Baumuster
müssen  genehmigt  werden.  Neu  zugelassen  wurden ­
  23  AGI,  davon  3  von  Antragstellern  aus  den
neuen  Bundesländern.  34  Änderungen  bereits
zugelassener  Baumuster  wurden  genehmigt.
Neuzulassungen  und  Änderungen  gab  es  auch
In  1991  für  eine  Vielzahl  von  AGI,  wobei  die
Spannweite  von  Satelliten-Seenotfunkbaken
über  elektronische  Magnetkompasse  für  Binnenschiffe ­
  bis  zu  Radaranlagen  reichte.
Für  235  nautische  AGI,  die  nicht  als  Baumuster ­
  zugelassen  sind,  wurde  von  der  Möglichkeit
der  Schiffssicherheitsverordnung  Gebrauch  gemacht, ­
  Ausnahmen  zuzulassen.  In  Einzelfällen
waren  dazu  Untersuchungen  an  Bord  erforderlich. ­


Vom  BSH  und  seinen  Beauftragten  wurden
2208  nautische  AGI  vor  Verwendung  an  Bord  geprüft. ­
  Magnetkompasse,  Wendeanzeiger,  Winkelmeßinstrumente ­
  (Sextanten),  Schiffsbarometer/
Schiffsbarographen  wurden  an  Land  geprüft,  die
anderen  nautischen  AGI  an  Bord.  Besonders  zeitaufwendig ­
  bei  der  Prüfung  vor  Verwendung  an
Bord  sind  Bahnführungssysteme  und  integrierte
Navigationssysteme.  Aufgrund  der  3.  Verordnung
zur  Änderung  der  Schiffssicherheitsverordnung
entfällt  zukünftig  die  Prüfung  vor  Verwendung ­
  an  Bord  für  Winkelmeßinstrumente  und
Schiffsbarometer/Schiffsbarographen.
Im  Berichtsjahr  wurden  vom  BSH  und  seinen ­
  Beauftragten  1160  Magnet-Regel-  und  Magnet-Steuerkompasse ­
  reguliert  und  404  Peilfunkanlagen ­
  kompensiert.  Magnetkompasse  und
Pellfunkanlagen  müssen  außerdem  In  regelmäßigen ­
  Abständen  von  einem  Betrieb,  der  hierfür

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