Zulassungen, Überwachung
Technische Schiffssicherheit
Die Aufgaben der Abteilung .Technische
Schiffssicherheit“ sind die Prüfung und Zulassung
von Baumustern nautischer Anlagen, Geräte und
Instrumente (AGI), die Regulierung von Magnetkompassen
und die Kompenslerung von Peilfunkanlagen,
die Genehmigung der Anbringung und
Aufstellung von nautischen AGI, die Prüfung vor
Verwendung an Bord, die Überwachung, Einzelprüfung
und Überprüfung nautischer AGI. Ein zusätzlicher
umfangreicher Arbeitsbereich Ist die
Beratung von Einzelpersonen, Firmen, Behörden,
Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen
in Angelegenheiten der technischen Schiffssicherheit.
Zulassungen, Prüfungen, Genehmigungen, Überwachung
Baumuster nautischer AGI werden, soweit
das gesetzlich vorgeschrieben ist, auf Antrag geprüft
und nach erfolgreicher Prüfung zugelassen.
Änderungen bereits zugelassener Baumuster
müssen genehmigt werden. Neu zugelassen wurden
23 AGI, davon 3 von Antragstellern aus den
neuen Bundesländern. 34 Änderungen bereits
zugelassener Baumuster wurden genehmigt.
Neuzulassungen und Änderungen gab es auch
In 1991 für eine Vielzahl von AGI, wobei die
Spannweite von Satelliten-Seenotfunkbaken
über elektronische Magnetkompasse für Binnenschiffe
bis zu Radaranlagen reichte.
Für 235 nautische AGI, die nicht als Baumuster
zugelassen sind, wurde von der Möglichkeit
der Schiffssicherheitsverordnung Gebrauch gemacht,
Ausnahmen zuzulassen. In Einzelfällen
waren dazu Untersuchungen an Bord erforderlich.
Vom BSH und seinen Beauftragten wurden
2208 nautische AGI vor Verwendung an Bord geprüft.
Magnetkompasse, Wendeanzeiger, Winkelmeßinstrumente
(Sextanten), Schiffsbarometer/
Schiffsbarographen wurden an Land geprüft, die
anderen nautischen AGI an Bord. Besonders zeitaufwendig
bei der Prüfung vor Verwendung an
Bord sind Bahnführungssysteme und integrierte
Navigationssysteme. Aufgrund der 3. Verordnung
zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
entfällt zukünftig die Prüfung vor Verwendung
an Bord für Winkelmeßinstrumente und
Schiffsbarometer/Schiffsbarographen.
Im Berichtsjahr wurden vom BSH und seinen
Beauftragten 1160 Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkompasse
reguliert und 404 Peilfunkanlagen
kompensiert. Magnetkompasse und
Pellfunkanlagen müssen außerdem In regelmäßigen
Abständen von einem Betrieb, der hierfür
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