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Volltext : Jahresbericht 1996

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Rechtsangelegenheiten

ZENTRALE  DIENSTE

Rechtsangelegenheiten
Neben  der  Wahrnehmung  allgemeiner  Justitiaraufgaben ­
  gab  es  folgende  Schwerpunkte:

Bundesberggesetz
Nach  dem  Bundesberggesetz  ist  das  BSH
zuständig  für  Genehmigungen  zur  Durchführung
von  Forschungshandlungen  sowie  zur  Verlegung ­
  und  zum  Betrieb  von  Transitrohrleitungen
und  Unterwasserkabeln  im  Bereich  des  deutschen ­
  Festlandsockels  und  des  Küstenmeeres
von  Nord-  und  Ostsee.
16  Anträge  zum  Teil  ausländischer  Antragsteller ­
  zur  Durchführung  von  Forschungshandlungen ­
  auf  dem  Meeresboden  im  deutschen
Festlandsockelbereich  der  Nord-  und  Ostsee
wurden  genehmigt;  1  Antrag  wurde  abgelehnt.
50  genehmigungsfreie  Fahrten  zur  Untersuchung ­
  der  Wassersäule  wurden  zustimmend  zur
Kenntnis  genommen.
Der  Betrieb  der  Gas-Transitrohrleitungen
ZEEPIPE,  EUROPIPE  und  NORPIPE  sowie  der
beiden  Verdichterplattformen  im  deutschen  Festlandsockelbereich ­
  der  Nordsee  verlief  ohne
Störungen.  Aufgrund  der  Kollision  eines  Schiffes
mit  einer  Verdichterplattform  im  Jahre  1995
wurde  die  Verhaltensvorschrift  für  das  „stand-by-Fahrzeug“

  überarbeitet  und  verschärft.  Die  Kontrolle ­
  der  Lage  und  der  Überdeckungen  der
Rohrleitungen  ergab  keine  Unregelmäßigkeiten.
Im  Sommer  wurden  Bodenuntersuchungen  für
die  neu  zu  verlegende  Gasrohrleitung  EUROPIPE ­
  2  durchgeführt.  Der  Baubeginn  ist  für  das
Jahr  1998  beabsichtigt.  Für  die  1997  geplante
Verlegung  der  Gasrohrleitung  NorFra  wurde  die
Genehmigung  erteilt.
Die  Verlegung  eines  Unterwasserkommunikationskabels ­
  in  der  Ostsee  von  Gedser  durch
den  deutschen  Festlandsockel  nach  Bornholm
wurde  genehmigt.  Für  drei  weitere  Starkstromkabel ­
  durch  die  Nordsee  von  Norwegen  zur
deutschen  Küste  wurden  Genehmigungsverfahren ­
  eingeleitet.
Bei  5  Betriebsplanverfahren  der  Bergämter
für  Suchbohrungen  im  deutschen  Festlandsockel ­
  hat  das  BSH  zu  der  Frage  von  schädigenden ­
  Auswirkungen  auf  das  marine  Ökosystem ­
  Stellung  genommen.

Ölhaftungsbescheinigungen
Ende  Mai  1996  sind  für  die  Bundesrepublik
Deutschland  die  Protokolle  von  1992  zu  dem  Internationalen ­
  Übereinkommen  von  1969  über
die  zivilrechtliche  Haftung  für  Ölverschmutzungsschäden ­
  und  von  1971  über  die  Errichtung
eines  Internationalen  Fonds  zur  Entschädigung
für  Ölverschmutzungsschäden,  die  wichtigsten
Bestimmungen  des  Ölschadengesetzes  sowie
die  neue  Ölhaftungsbescheinigung-Verordnung
            
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