Schiffahrt
arbeitet. Das neue Kapitel III und der LSA-Code
werden voraussichtlich am 1. Juli 1998 in Kraft
treten. An der Entwicklung des LSA-Codes hat
das BSH mitgewirkt. Die in diesem Zusammenhang
vom BSH vorgeschlagenen Änderungen
zu den technischen Anforderungen an die
Leuchten für Überlebensfahrzeuge, Rettungswesten,
Rettungsringe und Überlebensanzüge
wurden von der IMO angenommen und fanden
Eingang in den neuen LSA-Code. Die Änderungsvorschläge
des BSH hatten zum Ziel, den
persönlichen Schutz von Schiffbrüchigen zu verbessern
und das Auffinden von im Wasser treibenden
Personen, insbesondere bei Nacht, zu
erleichtern.
Normung von Rettungsmittelleuchten (ISO)
Die Internationale Organisation für Normung
(ISO) hat für die Normung von Rettungsmitteln
und Brandschutzeinrichtungen auf Seeschiffen
den Ausschuß ISOATC8/SC1 eingerichtet.
Das BSH beteiligt sich an diesen Normungsarbeiten
und hat zu diesem Zweck der ISO über
die Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik im
DIN Prüfprotokolle für Rettungsmittelleuchten
(Rettungswesten, Rettungsringe, Überlebensanzüge,
Überlebensfahrzeuge) übersandt. Mit der
internationalen Vereinheitlichung dieser Prüfprotokolle
wird angestrebt, die Zulassung von Rettungsmitteln
der einzelnen Staaten gegenseitig
anzuerkennen, um die Herstellungskosten zu reduzieren
(nur eine Baumusterprüfung) und das
Inverkehrbringen von neuen Rettungsmitteln zu
vereinfachen und zu beschleunigen.
Dokumentieren von Prüfabläufen
Für die bildliche Dokumentation von Prüfergebnissen
der Baumusterprüfung wurden bisher
hochwertige Kameras eingesetzt. Hiermit konnten
jedoch Material- und Geräteeigenschaften
bei dynamischen Prüfabläufen nicht gemessen
und dokumentiert werden. Das bisherige Verfahren
entspricht nicht den erhöhten Anforderungen
an eine wissenschaftlich abgesicherte Dokumentation,
wie sie von einem Prüflabor nach EN
45001 gefordert wird. Daher wurde unter Verwendung
neuester Technik eine Laboranlage
entwickelt, mit der eine gesicherte Meßgenauigkeit
und eine verbesserte Dokumentation von
Prüfabläufen möglich ist.
Diese Anlage besteht aus einer semiprofessionellen
Videokamera im High-8-Format, einem
Arbeitsplatzrechner P75, einem gut auflösenden
Tintenstrahl-Farbdrucker und einem Bildbearbeitungsprogramm,
mit dem einzelne Bilder aus den
Videofilmen ohne großen Arbeitsaufwand digitalisiert,
bearbeitet und auch in vorhandene Texte
von Prüfberichten eingearbeitet werden können.
In der praktischen Erprobung erwies sich
die Anlage für die Dokumentation von Prüfungen
verschiedener Rettungswestenleuchten und bei
der Aufzeichnung des Schwingverhaltens einer
rotierenden Dreilinsen-Kennleuchte während der
Rüttelprüfung als geeignet. Für die Auswertung
und Dokumentation dynamischer Prüfabläufe, wie
z. B. bei Schlag- und Fallprüfungen an Rettungsmittelleuchten,
ist eine Videokamera mit einer
Bildfrequenz von 100 Bildern/s statt der bisher verwendeten
Kamera mit 25 Bildern/s erforderlich.
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