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Kupferstichvorlage aus dem Jahre 1918
Ausschnitt aus der »Originalzeichnung der Hydro-Kartographischen Anstalt von
RICHARD ENDERICH, Berlin« zur Seekarte Nr. 866
»WESTINDIEN, KLEINE ANTILLEN, SANKTA LUCIA«
1:70 000
Im Jahre 1936 wurden die Laufbahnen der Kartographen des gehobenen Dien-
stes und der nautischen Beamten bei der Marine zu einer Einheitslaufbahn zusam-
mengelegt. Die Kartographen wurden zu Regierungsinspektoren, Regierungsoberin-
spektoren und Verwaltungsamtmännern umbenannt. Letztere konnten in dieser
Laufbahn zu Amtsräten aufrücken.
Im Jahre 1946 wurde das vom Gründungsjahr 1861 bis zum Jahre 1945 von der
Marine betreute Seekartenwerk an das in Hamburg gebildete Deutsche Hydrographi-
sche Institut angegliedert. Die kartographischen Beamten waren jetzt — wie bei
anderen Behörden — Kartographeninspektoren, -oberinspektoren und -amtmänner.
Für den Beamtennachwuchs waren bis 1965 die modifizierten Laufbahn- und Prü-
fungsbestimmungen des Reichsinnenministeriums von 1937 maßgebend.
Absolventen der „Höheren Technischen Lehranstalten“ (Ingenieurschulen) für
Vermessung oder Kartographie wurden als Anwärter angenommen und nach zwei-
bzw. dreijähriger Ausbildungszeit zur Prüfung für die Laufbahn des gehobenen
xartographischen Dienstes zugelassen. Nach bestandener Prüfung wurden die An-
wärter zu außerplanmäßigen Kartographeninspektoren — später Technischen Inspek-
coren — ernannt. Die in der nautischen Kartographie tätigen Sachgebietsleiter und