Im Referat „Nautische Kartographie“ werden die nationalen und internationalen
Seekarten unterschiedlicher Maßstäbe und Zweckbestimmung geplant und nach ein-
heitlichen Richtlinien redaktionell bearbeitet und fortgeführt. Für die be-
darfsorientierte Planung und praxisgerechte Gestaltung ist eine enge Zusammenar-
beit mit den Anwendern der Karten — der Schiffahrt — unerläßlich.
Die nautisch-kartographischen Arbeiten werden in geographisch gegliederten
Sachgebieten von Ingenieur-Kartographen ausgeführt. Jeder Ingenieur-Kartograph
ist als Sachbearbeiter für einen regional begrenzten Bereich innerhalb eines Sachge-
bietes verantwortlich tätig. Die jeweiligen Sachgebietsleiter — beamtete Ingenieur-
Kartographen — koordinieren die Arbeiten innerhalb der Sachgebiete; ihre Vertreter
sind gleichzeitig als Prüfer für kartographische Bearbeitungen tätig. Für die kartogra-
phische Bearbeitung der deutschen Seekarten ist das eingehende Grundlagenmaterial
zu sichten und aufzubereiten. Für die Seekarten der heimischen Küste werden Peil-
pläne der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung sowie die Arbeitskarten der DHI-eige-
nen Seevermessung ausgewertet. Auch andere an der See messende und bauende
Dienstsstellen und Firmen stellen ihre Vermessungsdaten zur Verarbeitung in den
Seekarten zur Verfügung. Für die Darstellung der Landgebiete in den Seekarten
dienen topographische Karten unterschiedlicher Maßstäbe. Grundlagen für die deut-
schen Seekarten der offenen See und der außereuropäischen Gewässer sind die
Ergebnisse deutscher Hochseevermessungen — z.B. für Fischereikarten — und ent-
sprechende fremdländische Seekarten. Zu den Grundlagen gehören auch textliche
Informationen in Form nautischer Bücher und Nachrichten. So lagen beispielsweise
im Jahre 1985 der Bearbeitung des deutschen Seekartenwerkes zugrunde: 2479
fremdländische Seekarten aus 29 Staaten, 44 Arbeitskarten der deutschen Seevermes-
sung, 19 Plotting Sheets mit neuen Lotungen, 375 Peilpläne, außerdem transparente
Originale zum Nachdruck internationaler Karten und topographische Karten.
Der Austausch von Grundlagen zwischen den amtlichen hydrographischen Dien-
sten geschieht dank internationaler Vereinbarungen reibungslos. Das umfangreich
eingehende in- und ausländische Grundlagenmaterial wird im „Nautisch-kartographi-
schen Archiv“ (Plankammer) vereinnahmt und verwaltet. Es handelt sich zumeist um
Material unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Genauigkeit, Herkunft und
Form.
Als Folge der kartographischen Arbeiten erschienen im Jahre 1985 insgesamt
7 „Neue Karten“ und 124 „Neue Ausgaben“. Von 722 Nachdrucken wurden 148
wegen umfangreicher Berichtigungen, eingearbeiteter Deckblätter usw. zu „Berich-
tigten Nachdrucken“ erklärt. Für 90 Karten wurden 120 Deckblätter herausgegeben;
6 Karten wurden eingezogen.
Entwurfsarbeiten für amtliche Seekarten sind Spezialtätigkeiten und werden in
der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich im DHI ausgeführt. Die für den
Inhalt der Seekarte verantwortlichen Kartographen müssen über nautisch-kartogra-
phische Sachkenntnisse verfügen. Diese werden ihnen auch bei Einsätzen auf DHI-ei-
genen Schiffen vermittelt.
So ist es u.a. wichtig, die Methoden der Seevermessung zu kennen, um die
Genauigkeit beurteilen und bei dem kartographischen Entwurf berücksichtigen zu
können. Für die Auswertung fremdländischen Materials sind zusätzlich entspre-
chende Sprachkenntnisse notwendig. Die kartographische Aufgabe bleibt für die
Ingenieur-Kartographen trotz zunehmender Technisierung der Kartenherstellung
eine schöpferische, gestaltende Tätigkeit.
Nach den in der nautischen Kartographie gefertigten Vorlagen werden die Origi-
nale hergestellt (s. Abbildungen). Hierbei werden neben den herkömmlichen graphi-
schen Techniken auch Verfahren der rechnergestützten Kartographie eingesetzt. Die
technische Ausführung wird dann von dem zuständigen Ingenieur-Kartographen
redaktionell bis zur Fertigstellung der Originale begleitet, d. h. die technischen