hervorragende Leistungen werden durch Buchprämien oder — in besonderen Fällen
— durch Verleihung der Seewart-Medaille gewürdigt. Seit der Stiftung der Medaille
im Jahre 1964 wurde sie bis einschließlich 1985 zwölfmal in Silber und 36mal in
Bronze vergeben. (Die „alte“ Seewarte-Medaille, die vor 1945 von der Deutschen
Seewarte ihren Aufgaben entsprechend nicht nur für die freiwillige Mitarbeit auf
nautisch-hydrographischem, sondern insbesondere auch auf maritim-meteorologi-
schem Gebiet verliehen wurde, erhielten zwischen 1881 und 1942 insgesamt zwei
Personen in Gold, 115 in Silber und 398 in Bronze.)
Die Seewart-Medaille würde am 24. März 1964 vom Bundesminister für Verkehr für langjährige
freiwillige Mitarbeit auf See im nautisch-hydrographischen Bereich sowie für besondere Verdien-
ste auf dem Gebiet der Sicherheit der Seefahrt gestiftet. Obgleich in den vergangenen Jahrzehn-
ten die internationale Zusammenarbeit der Hydrographischen Dienste wesentlich verbessert
wurde, ist das daraus resultierende Informationssystem noch nicht lückenlos. Daher ist die
‘reiwillige Mitarbeit der Seefahrer, die über die Naturverhältnisse auf See, über Navigationsein-
-ichtungen aller Art sowie über die Küsten und Häfen mit ihren navigatorischen Besonderheiten
berichten, nach wie vor von Wichtigkeit für die Fortführung und Aktualität der amtlichen
Seebücher und Seekarten. Auch heute noch hängt somit die Erfüllung der Aufgaben des DHI im
aautisch-hydrographischen Bereich nicht zuletzt von dem Beitrag seiner chrenamtlichen Helfer
an Bord als seinen Berichterstattern aus aller Welt ab
Die gedruckten „Nachrichten für Seefahrer“ erreichen die Schiffsführung auf
dem Postweg und damit im allgemeinen mit einiger Verzögerung. Um die Schiffahrt
über sehr wichtige Vorkommnisse schnellstens in Kenntnis zu setzen, wurde mit dem
Aufkommen der Funktelegraphie damit begonnen, sogenannte Nautische Warnnach-
richten auszustrahlen. Eine erste derartige Meldung wurde in Deutschland am
21. März 1910 von Norddeich Radio abgesetzt.
Bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges veranlaßten die Wasser- und Schiffahrts-
behörden die Ausstrahlungen für ihre Zuständigkeitsbereiche, im August 1947 ging
diese Aufgabe in der Bundesrepublik an das DHI über. Bis zum Jahre 1971 nahm die
damalige Abteilung „Nautische Veröffentlichungen“ des DHI die Bearbeitung der
Nautischen Warnnachrichten und ihre Weiterleitung an die Küstenfunkstellen direkt
wahr. Heute führt die Seewarndienstzentrale Cuxhaven diese Aufgabe durch; die
Zentrale untersteht personell dem Wasser- und Schiffahrtsamt Cuxhaven, fachlich
jedoch weiterhin dem DHI. Im Jahre 1984 wurden 699 Nautische Warnnachrichten
über die Küstenfunkstellen verbreitet, außerdem übermittelte man 3591 Einzeldurch-
sagen über Rundfunksender.