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Full text: 125 Jahre amtliche deutsche Hydrographie 1861 - 1986

Leuchtfeuerverzeichnis 
Das Leuchtfeuerverzeichnis bietet der Schiffahrt in tabellarischer Form geogra- 
phisch geordnete Aufstellungen der Leuchttürme, der befeuerten schwimmenden 
Seezeichen und der ortsfesten Signalstellen. Unter Angabe der Position werden 
detaillierte, über die Karteninformation hinausgehende Beschreibungen der einzel- 
nen Feuerträger, der Feuerkennung, der Tragweite sowie der Nebelschallzeichen 
und Signale gegeben. Da die Leuchttürme in der Mitte des vorigen Jahrhunderts die 
wichtigsten Navigationshilfen zur Ortsbestimmung in Küstennähe waren, darf es 
nicht verwundern, daß als erstes, sozusagen halbamtliches Seebuch ein Leuchtfeuer- 
verzeichnis erschien: Im Jahre 1860 wurde vom Preußischen Handelsministerium das 
einbändige „Verzeichnis der Seeleuchten oder Leuchtfeuer der Erde“ nach einer 
Bearbeitung der Navigationslehrer F. Domke und E, Engel herausgegeben. Dieses 
Buch erschien in drei Auflagen und wurde 1871. vom Hydrographischen Bureau 
übernommen. Bereits zwei Jahre später stand der Schiffahrt das neue, erweiterte und 
nun dreibändige „Verzeichnis der Leuchtfeuer aller Meere“ zur Verfügung. Das 1873 
vom Hydrographischen Bureau herausgegebene Verzeichnis kann als direkter Vor- 
läufer des heutigen Leuchtfeuerverzeichnisses angesehen werden. 
Mit der Ausweitung des Seehandels nahm auch das Seezeichenwesen weltweit 
einen bedeutenden Aufschwung. Dies wiederum fand seinen Niederschlag im Um- 
fang des Leuchtfeuerverzeichnisses. Bereits 1879 mußte es in acht „Teilen“, ab 1915 
in zwölf, ab 1924 in dreizehn und seit 1961 schließlich in vierzehn Bänden herausgege- 
ben werden. 
Ab 1910 wurden, nachdem die ersten Küstenfunkstellen eingerichtet worden 
waren, die Funktelegraphiestationen als Anhang des Leuchtfeuerverzeichnisses auf- 
geführt. Als man die funktechnischen Einrichtungen jedoch immer mehr ausbaute, 
ergab sich die Notwendigkeit, diese in einem eigenständigen Band zu veröffentlichen; 
die Trennung erfolgte 1921/22. Von diesem Zeitpunkt an führte das amtliche Leucht- 
feuerverzeichnis den Titel „Verzeichnis der Leuchtfeuer und Signalstellen aller 
Meere“, Die Signalstellen fanden nunmehr ihren Platz im Anhang. In seiner bewähr- 
ten Form wurde das Werk nach dem Zweiten Weltkrieg fortgeführt, zunächst jedoch 
nur für die heimischen Gewässer, so daß die Worte „aller Meere“ aus dem Titel 
gestrichen werden mußten. Mit dem Wiederaufbau der Handelsschiffahrt in der 
Bundesrepublik wurde das Leuchtfeuerverzeichnis dann bis 1959 wieder auf seinen 
weltweiten Umfang gebracht. 
Bis 1966 erschien das Leuchtfeuerverzeichnis in Hochformat und gebunden, 
wobei die noch sehr ausführlichen Angaben in acht Spalten auf zwei gegenüberlie- 
gende Seiten verteilt waren. Zwischen 1967 und 1975 wurde das Werk auf seine 
heutige einseitige Ringbuchform umgestellt. 
Jm die Berichtigungsarbeit an Bord möglichst gering zu halten, gab man das 
Leuchtfeuerverzeichnis bereits ab 1885 jährlich neu heraus; heute werden die berich- 
tigungsanfälligsten Teile jährlich neu veröffentlicht, die übrigen Bände erscheinen im 
Zwei-Jahres-Rhythmus. Zwischen den jeweiligen Neuauflagen erfolgt die Berichti- 
gung durch Deckblätter, die allwöchentlich den „Nachrichten für Seefahrer“ beige- 
legt und von den Benutzern an den entsprechenden Stellen eingeklebt werden. 
Um die Zahl der Deckblätter zu verringern, wurden seit 1963 die zeitweiligen 
Veränderungen in der gesonderten „Liste der zeitweiligen Veränderungen zum 
Leuchtfeuerverzeichnis“ bekanntgemacht. Diese auf rotem Papier gedruckte Auf- 
stellung erwies sich jedoch mit der Zeit als unzweckmäßig, so daß ihr Erscheinen 
1983 eingestellt wurde. Zahlreiche beim DHI eingegangene Schiffsberichte ließen 
immer wieder erkennen, daß sich die Benutzung der Liste im Bordbetrieb nicht 
durchsetzte.
	        
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