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Full text: Anforderungen an ein wissenschaftliches Konzept für den deutschen Beitrag (BSH-Berichte, Nr. 9)

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GOOS-Workshop: Kurzfassungen der Vorträge 
Ad-Hoc-Beitrag 
Technologietransfer in die Meeresforschungs- und Meeresüberwachungstechnik 
Dr. M. Hack 
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie 
Die Bundesregierung wird im Rahmen des Meeresforschungsprogramms die Entwicklung 
bzw. Weiterentwicklung von Verfahren und Geräten für die Meeresforschung und 
Meeresüberwachung fördern, wobei von der Industrie ein entsprechendes Engagement 
erwartet wird. 
Förderziele: 
- Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit in abgegrenzten, gut überschaubaren Bereichen der 
maritimen Industrie. 
- Fortschritte auf dem Gebiet der staatlichen Vorsorgeforschung im Meeresumweltschutz. 
- Stärkung der Leistungsfähigkeit der Forschung durch interdisziplinäre Zusammenarbeit. 
- Verbesserung der Kooperation zwischen der Industrie und den wissenschaftlichen 
Einrichtungen durch Stärkung des Dialogs und des Technologietransfers. 
Maßnahmen: 
- Mitwirkung bei Planung und Konzeption internationaler Programme (z.B. GOOS). 
- Beschleunigung des Technologietransfers und der Adaption nicht-mariner Methoden. 
- Studie zum "High-Tech-Transfer in die Meeresforschungs- und Meeresüberwachungs 
technik". 
- Personaltransfer in Richtung Meeresforschung durch geeignete Förderung in Gang setzen. 
- Einrichtung der "Kontaktstelle zur Entwicklung von Meeresforschungs- und Meeres 
überwachungstechnik". 
- Konstruktive Zusammenarbeit von Forschung, Industrie und Politik. 
Fördermöglichkeiten: 
- Verbundforschung mit Projektmitteln von Bund und Ländern. 
- EU-Mittel aus dem MAST-Programm. 
- EUREKA/EUROMAR-Projektmittel. 
- Beteiligungskapital für kleine Technologieuntemehmen bis 10 Jahre alt (Laufzeit bis Ende 
2000) 
* Refinanzierung durch Kreditanstalt für Wiederaufbau, bei der Beteiligungs 
gesellschaften zu günstigen Konditionen Beteiligungsmittel (max. 3 Mio DM) erhalten 
können. 
* Beteiligungsfinanzierung über die Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft der Deutschen 
Ausgleichsbank 
(DtA/tbg) und eine weitere Beteiligungsgesellschaft (Koinvestment). Einbringen von 
Beteiligungsgeldem von max. 6 Mio DM mit Eigenkapitalcharakter. 
- Programm "Forschungskooperation" (Laufzeit bis 30.06.1998)
	        
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