GOOS-Workshop: Kurzfassungen der Vorträge
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Voraussetzungen für schnelle Reisen
Damit nun solche "schnellen" Reisen aber auch gelingen, ist eine Reihe von Voraussetzungen
notwendig. Hierzu gehören:
die nautischen Voraussetzungen
die (schiffs-) technischen Voraussetzungen und
die Kenntnis der hydrometeorologischen Voraussetzungen.
Erstgenannte Voraussetzungen sind auf modernen, gut geführten Schiffen als vorhanden
anzusehen. Moderne Navigationssysteme sind heute in der Lage, ein Schiff auf fest vor
gegebenem Kurs oder Kursen bei minimaler Eingriffsnotwendigkeit des wachhabenden
Nautikers sowohl über lange Seestrecken wie auch im Küstenbereich und selbst auf Revieren
automatisch zu führen. Mit gewissen Unsicherheiten dagegen ist die stetige Gewährleistung
von ausreichenden Vorabinformationen über die während einer Reise anzutreffenden hydro
meteorologischen Bedingungen behaftet, einschließlich der aus diesen Informationen ab
zuleitenden Maßnahmen für die Reiseroute eines Schiffes. Diese jedoch bestimmen in Wech
selwirkung mit den charakteristischen Kenndaten eines Schiffes wie
Form des Unterwasserschiffes und den davon abhängigen Widerstands- und
Bewegungseigenschaften
Antriebsanlage und Propeller sowie den Operationsparamtem der Schiffsführung
Wahl des Schiffskurses
Drehzahl der Antriebsanlage
die Bewegungen und Belastungen des Schiffes im Seegang und damit über die Einhaltung
des Fahrplanes.
Notwendigkeit von (Routen-) Beratungen
Die Vermeidung von "schlechtem Wetter" ist die effektivste Maßnahme, um sowohl Reise
verzögerungen durch freiwillige oder unfreiwillige Geschwindigkeitsreduzierungen als auch
Beschädigungen an Schiff und Ladung zu minimieren. Das Wetter als Sammelbegriff wirkt
sich also nachhaltig auf Reisedauer, Brennstoffverbrauch und die Sicherheit von Besatzung,
Schiff und Ladung aus. Aus diesen Gründen werden heute von einschlägigen kommerziellen
Anbietern (z.B. "Ocean Route") wie auch staatlichen Diensten routinemäßig oder auf Anfor
derung Routenberatungen angeboten und durchgeführt. So erstellt das Seewetteramt seit 1959
meteorologische Schiffsroutenberatungen. Eine gesetzliche Vorschrift für die Schiffahrt, eine
solche Routenberatung auch in Anspruch zu nehmen, besteht dagegen nicht. Gleichwohl
gründet sich das Vorhalten dieser Dienste auf die von der IMO erarbeitete Resolution
A.528(13) vom 17. November 1983.
Anforderungen an eine Routenberatung aus der Sicht von Schiffahrtsuntemehmen
Die Nutzung von Routenberatungen vor und während einer Ozeanquerung ist unbestreitbar
eine Maßnahme zur Erhöhung der Schiffssicherheit. Es ist aber auch kein Geheimnis, daß mit
der Inanspruchnahme einer Routenberatung - neben dem damit zu erzielenden Sicherheits
gewinn -, deren Nutzung sich gleichzeitig in verbesserten ökonomischen Betriebskenngrößen