accessibility__skip_menu__jump_to_main

Volltext: Jahresbericht 1995

Schiffahrt 
■ Instabiles Steuerungsverhalten während der 
automatischen Bahnführung (starke, teilweise 
ungedämpfte Schwingneigung). 
■ Unzureichende Beachtung von geographi 
schen Bezugssystemen bei gleichzeitiger 
Verarbeitung und/oder graphischer Überla 
gerung verschiedener Navigationsdaten. 
Perspektiven für die Integration mit der Ein 
führung von Elektronischen Seekartensystemen 
Elektronische Seekartensysteme unterlie 
gen der Baumusterprüfpflicht, seitdem sie in die 
Verordnung über die Sicherheit der Seeschiffe 
(Schiffsicherheitsverordnung - SchSV) in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 
1994 (BGBl. I S. 3281) aufgenommen worden 
sind. Die ersten Prüfungen an solchen Systemen 
zeigen deutlich, daß zukünftig eine erhebliche 
Anzahl der für ein integriertes Brückensystem 
beschriebenen Aufgabenbereiche zusätzlich 
zum „Seekartenteil“ funktional Integriert sein 
wird. Bezogen auf die bisher bekannten Be 
standteilgruppen von Integrierten Navigations 
systemen und von Bahnführungssystemen muß 
ein Elektronisches Seekartensystem je nach 
Funktionsumfang in diese Systemstrukturen als 
gleichberechtigte Komponente eingegliedert 
werden. Für die Gestaltung der Benutzerschnitt 
stelle ergeben sich dabei durch die direkte gra 
phische Unterstützung in der Seekartendarstel 
lung und die Nutzung von Informationen der 
Seekartendatenbasis für Überwachungsfunktio 
nen bisher nicht realisierbare neue Möglichkeiten. 
136 
Technische und funktionale Neuentwicklun 
gen für Einzelkomponenten oder Gesamtsy 
steme machen verstärkt die laufende konzeptio 
nelle Anpassung der Prüfstrategien, der tech 
nischen Prüfausrüstung und der personellen 
Strukturen notwendig. Während für die Prüfung 
des „Seekartenteils“ ein neues Konzept ent 
wickelt werden muß, zeigt die große Zahl der zu 
sätzlich implementierten Funktionen und die Ver 
knüpfungen zu anderen Anlagen und Geräten, 
daß auch hier nur mit einer ganzheitlich durch 
geführten Systemprüfung die nautische Eignung 
und die sichere Funktion an Bord nachgewiesen 
werden kann. 
Eine wichtige Voraussetzung für die Zu 
lassung Elektronischer Seekartensysteme als 
„ECDIS“ ist die Verwendung amtlicher, autorisier 
ter Seekartendaten und die Visualisierung der 
Daten nach Regeln gemäß der IFIO-Norm S 52. 
Da weder die genannten Daten bisher verfügbar 
sind noch die Definition der IFIO-Norm endgültig 
abgeschlossen ist, verwenden die Antragsteller 
für ihre Systeme Seekartendaten privater Anbieter 
und teilweise eigendefinierte Darstellungsregeln. 
Zwar erstreckt sich die Prüfung und zukünf 
tige Zulassung solcher Elektronischer Seekar 
tensysteme ausdrücklich nicht auf die Richtig 
keit, Vollständigkeit und Aktualität der ver 
wendeten Seekartendaten; gleichwohl sollte die 
gewählte Seekartendarstellung vom kartogra 
phischen Standpunkt aus plausibel und für die 
Verwendung am nautischen Arbeitsplatz geeig 
net sein. Anläßlich der Baumusterprüfungen 
von Integrierten Navigationssystemen, Bahn 
führungssystemen und Zusatzgeräten sind be
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.