Schiffahrt
■ Instabiles Steuerungsverhalten während der
automatischen Bahnführung (starke, teilweise
ungedämpfte Schwingneigung).
■ Unzureichende Beachtung von geographi
schen Bezugssystemen bei gleichzeitiger
Verarbeitung und/oder graphischer Überla
gerung verschiedener Navigationsdaten.
Perspektiven für die Integration mit der Ein
führung von Elektronischen Seekartensystemen
Elektronische Seekartensysteme unterlie
gen der Baumusterprüfpflicht, seitdem sie in die
Verordnung über die Sicherheit der Seeschiffe
(Schiffsicherheitsverordnung - SchSV) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober
1994 (BGBl. I S. 3281) aufgenommen worden
sind. Die ersten Prüfungen an solchen Systemen
zeigen deutlich, daß zukünftig eine erhebliche
Anzahl der für ein integriertes Brückensystem
beschriebenen Aufgabenbereiche zusätzlich
zum „Seekartenteil“ funktional Integriert sein
wird. Bezogen auf die bisher bekannten Be
standteilgruppen von Integrierten Navigations
systemen und von Bahnführungssystemen muß
ein Elektronisches Seekartensystem je nach
Funktionsumfang in diese Systemstrukturen als
gleichberechtigte Komponente eingegliedert
werden. Für die Gestaltung der Benutzerschnitt
stelle ergeben sich dabei durch die direkte gra
phische Unterstützung in der Seekartendarstel
lung und die Nutzung von Informationen der
Seekartendatenbasis für Überwachungsfunktio
nen bisher nicht realisierbare neue Möglichkeiten.
136
Technische und funktionale Neuentwicklun
gen für Einzelkomponenten oder Gesamtsy
steme machen verstärkt die laufende konzeptio
nelle Anpassung der Prüfstrategien, der tech
nischen Prüfausrüstung und der personellen
Strukturen notwendig. Während für die Prüfung
des „Seekartenteils“ ein neues Konzept ent
wickelt werden muß, zeigt die große Zahl der zu
sätzlich implementierten Funktionen und die Ver
knüpfungen zu anderen Anlagen und Geräten,
daß auch hier nur mit einer ganzheitlich durch
geführten Systemprüfung die nautische Eignung
und die sichere Funktion an Bord nachgewiesen
werden kann.
Eine wichtige Voraussetzung für die Zu
lassung Elektronischer Seekartensysteme als
„ECDIS“ ist die Verwendung amtlicher, autorisier
ter Seekartendaten und die Visualisierung der
Daten nach Regeln gemäß der IFIO-Norm S 52.
Da weder die genannten Daten bisher verfügbar
sind noch die Definition der IFIO-Norm endgültig
abgeschlossen ist, verwenden die Antragsteller
für ihre Systeme Seekartendaten privater Anbieter
und teilweise eigendefinierte Darstellungsregeln.
Zwar erstreckt sich die Prüfung und zukünf
tige Zulassung solcher Elektronischer Seekar
tensysteme ausdrücklich nicht auf die Richtig
keit, Vollständigkeit und Aktualität der ver
wendeten Seekartendaten; gleichwohl sollte die
gewählte Seekartendarstellung vom kartogra
phischen Standpunkt aus plausibel und für die
Verwendung am nautischen Arbeitsplatz geeig
net sein. Anläßlich der Baumusterprüfungen
von Integrierten Navigationssystemen, Bahn
führungssystemen und Zusatzgeräten sind be