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Full text: Jahresbericht 1995

c) Von Fremdherstellern gelieferte und vom 
Systemanbieter zu integrierende Haupt 
sensorik (Kreiselkompaßanlage(n), Fahrt 
meßanlagein), Positionssensor(en), Wen 
dekreiselanlagein), Ruderlagenrückmel- 
der). 
d) Von Fremdherstellern gelieferte und vom 
Systemanbieter zu integrierende funktio 
nale Hauptkomponenten (Schiffsselbst 
steuer- und Radar/ARPA-Anlagen) 
e) Von Fremdherstellern gelieferte und vom 
Systemanbieter zu integrierende Zusatz 
sensorik (Echolotanlage, Windmeßan 
lage, Maschinendatenerfassung). 
f) Von Fremdherstellern gelieferte, geeig 
nete weitere nautische Anlagen, Geräte 
und Zusatzgeräte (Video-Plotter und Ra 
dar/ARPA-Anlagen). 
Die Hauptsystemfunktionen sind dabei kei 
neswegs grundsätzlich fest in einer bestimmten 
Systemkomponente wiederzufinden. Vielmehr 
ist die funktionale Zuordnung herstellerübergrei- 
fend und sogar in den einzelnen Entwicklungs 
generationen eines Herstellers sehr unterschied 
lich gestaltet. Beispielsweise wird die Über 
wachung von Schiffsposition und geplanter Bahn 
für den Bahnführungsprozeß im System des 
Herstellers „A“ im automatischen Seekartenplot 
tisch durchgeführt, während diese Funktion im 
System des Herstellers „B“ in der Schiffsselbst 
steueranlage angesiedelt ist. Daraus folgt unmit 
telbar, daß die Austauschbarkeit z. B der Korn 
Nautische Systeme 
ponente „Schiffsselbststeueranlage“ zwischen 
diesen genannten Systemvarianten nicht ge 
währleistet werden kann. Da die hier auch häufig 
verwendeten herstellerspezifischen System 
schnittstellen in der Regel neben der reinen Da 
tenübertragung wichtige funktionale Elemente 
z. B. für Datenselektion, Plausibilitätsprüfung, 
Fehlerüberwachung, Ausfallalarmierung und für 
die Behandlung und Weiterleitung von System 
befehlen enthalten, wird eine wahlfreie Zusam 
menschaltungsmöglichkeit weiter erschwert. 
Die Baumusterprüfung von Navigationssy 
stemen befaßt sich daher nicht mit hersteller- 
übergreifend anwendbaren, vereinheitlichten 
Prüfungsrichtlinien und Prüfungsabläufen bezo 
gen auf traditionell namentlich benennbare Anla 
gen, Geräte und Zusatzgeräte, sondern mit funk 
tionsbezogenen Mindestanforderungen. In einer 
speziellen Systemkonfiguration muß die Einhal 
tung dieser Mindestanforderungen durch beson 
ders darauf abgestimmte Prüfungsabläufe und 
Meßverfahren nachgewiesen werden. 
Prüfungsabläufe 
Die Baumusterprüfung und die Genehmi 
gung der Aufstellung von integrierten Navigati 
onssystemen und von Bahnführungssystemen 
sowie deren Prüfung vor Verwendung an Bord 
sind als untrennbares Gesamtprüfungskonzept 
zu verstehen. 
■ Baumusterprüfung 
Die Baumusterprüfung eines Navigations 
systems wird an einem repräsentativen System 
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