c) Von Fremdherstellern gelieferte und vom
Systemanbieter zu integrierende Haupt
sensorik (Kreiselkompaßanlage(n), Fahrt
meßanlagein), Positionssensor(en), Wen
dekreiselanlagein), Ruderlagenrückmel-
der).
d) Von Fremdherstellern gelieferte und vom
Systemanbieter zu integrierende funktio
nale Hauptkomponenten (Schiffsselbst
steuer- und Radar/ARPA-Anlagen)
e) Von Fremdherstellern gelieferte und vom
Systemanbieter zu integrierende Zusatz
sensorik (Echolotanlage, Windmeßan
lage, Maschinendatenerfassung).
f) Von Fremdherstellern gelieferte, geeig
nete weitere nautische Anlagen, Geräte
und Zusatzgeräte (Video-Plotter und Ra
dar/ARPA-Anlagen).
Die Hauptsystemfunktionen sind dabei kei
neswegs grundsätzlich fest in einer bestimmten
Systemkomponente wiederzufinden. Vielmehr
ist die funktionale Zuordnung herstellerübergrei-
fend und sogar in den einzelnen Entwicklungs
generationen eines Herstellers sehr unterschied
lich gestaltet. Beispielsweise wird die Über
wachung von Schiffsposition und geplanter Bahn
für den Bahnführungsprozeß im System des
Herstellers „A“ im automatischen Seekartenplot
tisch durchgeführt, während diese Funktion im
System des Herstellers „B“ in der Schiffsselbst
steueranlage angesiedelt ist. Daraus folgt unmit
telbar, daß die Austauschbarkeit z. B der Korn
Nautische Systeme
ponente „Schiffsselbststeueranlage“ zwischen
diesen genannten Systemvarianten nicht ge
währleistet werden kann. Da die hier auch häufig
verwendeten herstellerspezifischen System
schnittstellen in der Regel neben der reinen Da
tenübertragung wichtige funktionale Elemente
z. B. für Datenselektion, Plausibilitätsprüfung,
Fehlerüberwachung, Ausfallalarmierung und für
die Behandlung und Weiterleitung von System
befehlen enthalten, wird eine wahlfreie Zusam
menschaltungsmöglichkeit weiter erschwert.
Die Baumusterprüfung von Navigationssy
stemen befaßt sich daher nicht mit hersteller-
übergreifend anwendbaren, vereinheitlichten
Prüfungsrichtlinien und Prüfungsabläufen bezo
gen auf traditionell namentlich benennbare Anla
gen, Geräte und Zusatzgeräte, sondern mit funk
tionsbezogenen Mindestanforderungen. In einer
speziellen Systemkonfiguration muß die Einhal
tung dieser Mindestanforderungen durch beson
ders darauf abgestimmte Prüfungsabläufe und
Meßverfahren nachgewiesen werden.
Prüfungsabläufe
Die Baumusterprüfung und die Genehmi
gung der Aufstellung von integrierten Navigati
onssystemen und von Bahnführungssystemen
sowie deren Prüfung vor Verwendung an Bord
sind als untrennbares Gesamtprüfungskonzept
zu verstehen.
■ Baumusterprüfung
Die Baumusterprüfung eines Navigations
systems wird an einem repräsentativen System
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