Schiffahrt
5 Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wa
ren aufgrund der Bauweise der Laternen regel
mäßige Überprüfungen in Abständen von 5 Jah
ren durch den hierfür beauftragten Betrieb
vorgeschrieben, um den ordnungsgemäßen Zu
stand der Laternen, ggf. nach erforderlicher Re
paratur, erneut festzustellen.
Da dieses Verfahren der regelmäßigen
Überprüfung nach dem Recht der Bundesrepu
blik Deutschland nicht vorgesehen ist und die
DDR-Positionslaternen nicht in vollem Umfang
den internationalen Normen entsprechen, ent
schied der Bundesminister für Verkehr 1993,
diese Positionslaternen nach einer Übergangs
frist von 2 Jahren durch vom BSH zugelassene
Positionslaternen zu ersetzen. Darüberhinaus
wurde auch die Herstellung der DDR-Positions
laternen, der dazugehörigen Glühlampen und
sämtlicher Ersatzteile nach der Wiedervereini
gung eingestellt.
Nach Ablauf dieser Übergangsfrist am
31. Dezember 1995 müssen alle Fahrzeuge der
ehemaligen DDR mit Positionslaternen ausgerü
stet sein, die vom BSH baumustergeprüft zuge
lassen sind.
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Inkrafttreten des neuen Codes für
Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
und seine Auswirkung auf die Auf
gaben des BSH
Das Internationale Übereinkommen zum
Schutz des menschlichen Lebens auf See von
1974 (SOLAS’74) legt die Sicherheitsanfor
derungen für die internationale Seeschiffahrt
fest. Für Spezialfahrzeuge gibt es ergänzende
Codes, die die speziellen Anforderungen an der
artige Fahrzeuge abdecken. Für Hochgeschwin
digkeitsfahrzeuge (High Speed Craft - HSC)
wurde erstmals 1977 ein derartiger Code durch
die Internationale Seeschiffahrts-Organisation
(IMO) verabschiedet. Gegenwärtig verkehren
weltweit in küstennahen Gewässern ca. 1000
HSC, viele weitere Fahrzeuge sind in Planung
oder befinden sich bereits im Bau. Um mit dieser
Entwicklung Schritt zu halten, wurde der HSC-
Code überarbeitet und durch den Schiffssicher
heitsausschuß der IMO mit der Resolution MSC
36 (63) „Adoption of the International Code of
Safety for High Speed Craft“ am 20. 5. 1994 ver
abschiedet. Dieser neue HSC-Code umfaßt die
folgende nautische Ausrüstung:
- Kompaßanlagen
- Geräte zum Anzeigen der Geschwindigkeit
und der zurückgelegten Distanz,
- Echolotanlagen,
- Radaranlagen,