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Full text: Jahresbericht 1995

Schiffahrt 
5 Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wa 
ren aufgrund der Bauweise der Laternen regel 
mäßige Überprüfungen in Abständen von 5 Jah 
ren durch den hierfür beauftragten Betrieb 
vorgeschrieben, um den ordnungsgemäßen Zu 
stand der Laternen, ggf. nach erforderlicher Re 
paratur, erneut festzustellen. 
Da dieses Verfahren der regelmäßigen 
Überprüfung nach dem Recht der Bundesrepu 
blik Deutschland nicht vorgesehen ist und die 
DDR-Positionslaternen nicht in vollem Umfang 
den internationalen Normen entsprechen, ent 
schied der Bundesminister für Verkehr 1993, 
diese Positionslaternen nach einer Übergangs 
frist von 2 Jahren durch vom BSH zugelassene 
Positionslaternen zu ersetzen. Darüberhinaus 
wurde auch die Herstellung der DDR-Positions 
laternen, der dazugehörigen Glühlampen und 
sämtlicher Ersatzteile nach der Wiedervereini 
gung eingestellt. 
Nach Ablauf dieser Übergangsfrist am 
31. Dezember 1995 müssen alle Fahrzeuge der 
ehemaligen DDR mit Positionslaternen ausgerü 
stet sein, die vom BSH baumustergeprüft zuge 
lassen sind. 
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Inkrafttreten des neuen Codes für 
Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge 
und seine Auswirkung auf die Auf 
gaben des BSH 
Das Internationale Übereinkommen zum 
Schutz des menschlichen Lebens auf See von 
1974 (SOLAS’74) legt die Sicherheitsanfor 
derungen für die internationale Seeschiffahrt 
fest. Für Spezialfahrzeuge gibt es ergänzende 
Codes, die die speziellen Anforderungen an der 
artige Fahrzeuge abdecken. Für Hochgeschwin 
digkeitsfahrzeuge (High Speed Craft - HSC) 
wurde erstmals 1977 ein derartiger Code durch 
die Internationale Seeschiffahrts-Organisation 
(IMO) verabschiedet. Gegenwärtig verkehren 
weltweit in küstennahen Gewässern ca. 1000 
HSC, viele weitere Fahrzeuge sind in Planung 
oder befinden sich bereits im Bau. Um mit dieser 
Entwicklung Schritt zu halten, wurde der HSC- 
Code überarbeitet und durch den Schiffssicher 
heitsausschuß der IMO mit der Resolution MSC 
36 (63) „Adoption of the International Code of 
Safety for High Speed Craft“ am 20. 5. 1994 ver 
abschiedet. Dieser neue HSC-Code umfaßt die 
folgende nautische Ausrüstung: 
- Kompaßanlagen 
- Geräte zum Anzeigen der Geschwindigkeit 
und der zurückgelegten Distanz, 
- Echolotanlagen, 
- Radaranlagen,
	        
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