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Full text: Jahresbericht 1995

bauten Zustand unter den Bedingungen des 
Schiffsbetriebs wirksam und betriebssicher sind. 
Im Gesetz ist die Möglichkeit eröffnet, die Prü 
fung vor Verwendung an Bord durch Beauftragte 
wahrnehmen zu lassen. Davon macht das BSH 
soweit wie möglich Gebrauch. Als Beauftragte 
des BSH kommen sowohl natürliche als auch ju 
ristische Personen in Frage. Das BSH hat zur 
Zeit 22 natürliche und 19 juristische Personen 
mit 119 benannten Mitarbeitern beauftragt. Die 
gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungs 
überprüfungen nautischer SAGI werden nicht 
mehr vom BSH, sondern nur von anerkannten 
Betrieben durchgeführt. Zur Zeit sind 79 Betriebe 
anerkannt. Der größte Teil der Aufgaben des 
BSH an Bord von Schiffen unter deutscher 
Flagge, in den deutschen Häfen und bei sonsti 
gen Prüfungs- und Überwachungsaufgaben vor 
Ort wird von Außendienstmitarbeitern erledigt. 
Entlang der deutschen Küste ist der Außen 
dienst des BSH in 6 Aufsichtsbereichen (Elbe, 
Ems/Jade, Ostsee/Nordfriesland, Weser, Ro- 
stock/Wismar, Stralsund/Ueckermünde) organi 
siert. Die zunehmende Zahl von Auslandsneu 
bauten führt zu einer erheblichen zeitlichen 
Mehrbelastung im Zusammenhang mit der Ge 
nehmigung der Aufstellung von nautischen 
SAGI, der Anbringung von Positionslaternen und 
Schallsignalanlagen sowie der Einzelprüfung 
und der Prüfung vor Verwendung an Bord. 1990 
wurden 21 Schiffe für deutsche Rechnung im 
Ausland gebaut, 1993 91 Schiffe, 1994 49 
Schiffe und 1995 64 Schiffe. Im Vergleich dazu 
waren vom BSH an Inlandsneubauten 1993 61 
Schiffe, 1994 55 Schiffe und 1995 60 Schiffe zu 
betreuen. 
Schiffssicherheit 
Vom BSH und seinen Beauftragten wurden 
1355 nautische SAGI vor Verwendung an Bord 
geprüft. Magnetkompasse und Wendeanzeiger 
wurden an Land geprüft, die anderen nautischen 
Anlagen und Geräte an Bord. Bahnführungssy 
steme und integrierte Navigationssysteme wer 
den zunehmend verwendet und stellen aufgrund 
ihrer individuellen Konfigurationen besondere 
zeitliche und personelle Anforderungen. 
1995 wurden vom BSH und seinen Beauftragten 
896 Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkom 
passe reguliert und 232 Peilfunkanlagen kom 
pensiert. Entsprechend der Schiffssicherheits 
verordnung wurden vom BSH 36 Prüfungen, 
Regulierungen und Kompensierungen aner 
kannt, die im Ausland von dort zuständigen 
Stellen durchgeführt worden waren und deren 
Gleichwertigkeit mit deutschen Anforderungen 
nachgewiesen wurde. 
Für die Bundesmarine wurden 247 Magnet 
kompasse, 62 Winkelinstrumente, 160 Radaran 
lagen und 59 Peilfunkanlagen geprüft und 333 
Kompaßregulierungen, 154 Deviationsbestim 
mungen und 42 elektrische Regulierungen mit 
224 Komponenten durchgeführt. 
Aufgrund der Binnenschiffs-Untersuchungs 
ordnung wurde auf 24 Binnenschiffen der Einbau 
von Magnetkompassen geprüft. Außerdem wur 
den 90 elektronische Magnetkompasse für Bin 
nenschiffe vor dem Einbau an Bord geprüft. 
GPS-Anlagen 
GPS-Anlagen sind entsprechend der Schiffs 
sicherheitsverordnung zulassungspflichtig. Bis 
121
	        
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