bauten Zustand unter den Bedingungen des
Schiffsbetriebs wirksam und betriebssicher sind.
Im Gesetz ist die Möglichkeit eröffnet, die Prü
fung vor Verwendung an Bord durch Beauftragte
wahrnehmen zu lassen. Davon macht das BSH
soweit wie möglich Gebrauch. Als Beauftragte
des BSH kommen sowohl natürliche als auch ju
ristische Personen in Frage. Das BSH hat zur
Zeit 22 natürliche und 19 juristische Personen
mit 119 benannten Mitarbeitern beauftragt. Die
gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungs
überprüfungen nautischer SAGI werden nicht
mehr vom BSH, sondern nur von anerkannten
Betrieben durchgeführt. Zur Zeit sind 79 Betriebe
anerkannt. Der größte Teil der Aufgaben des
BSH an Bord von Schiffen unter deutscher
Flagge, in den deutschen Häfen und bei sonsti
gen Prüfungs- und Überwachungsaufgaben vor
Ort wird von Außendienstmitarbeitern erledigt.
Entlang der deutschen Küste ist der Außen
dienst des BSH in 6 Aufsichtsbereichen (Elbe,
Ems/Jade, Ostsee/Nordfriesland, Weser, Ro-
stock/Wismar, Stralsund/Ueckermünde) organi
siert. Die zunehmende Zahl von Auslandsneu
bauten führt zu einer erheblichen zeitlichen
Mehrbelastung im Zusammenhang mit der Ge
nehmigung der Aufstellung von nautischen
SAGI, der Anbringung von Positionslaternen und
Schallsignalanlagen sowie der Einzelprüfung
und der Prüfung vor Verwendung an Bord. 1990
wurden 21 Schiffe für deutsche Rechnung im
Ausland gebaut, 1993 91 Schiffe, 1994 49
Schiffe und 1995 64 Schiffe. Im Vergleich dazu
waren vom BSH an Inlandsneubauten 1993 61
Schiffe, 1994 55 Schiffe und 1995 60 Schiffe zu
betreuen.
Schiffssicherheit
Vom BSH und seinen Beauftragten wurden
1355 nautische SAGI vor Verwendung an Bord
geprüft. Magnetkompasse und Wendeanzeiger
wurden an Land geprüft, die anderen nautischen
Anlagen und Geräte an Bord. Bahnführungssy
steme und integrierte Navigationssysteme wer
den zunehmend verwendet und stellen aufgrund
ihrer individuellen Konfigurationen besondere
zeitliche und personelle Anforderungen.
1995 wurden vom BSH und seinen Beauftragten
896 Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkom
passe reguliert und 232 Peilfunkanlagen kom
pensiert. Entsprechend der Schiffssicherheits
verordnung wurden vom BSH 36 Prüfungen,
Regulierungen und Kompensierungen aner
kannt, die im Ausland von dort zuständigen
Stellen durchgeführt worden waren und deren
Gleichwertigkeit mit deutschen Anforderungen
nachgewiesen wurde.
Für die Bundesmarine wurden 247 Magnet
kompasse, 62 Winkelinstrumente, 160 Radaran
lagen und 59 Peilfunkanlagen geprüft und 333
Kompaßregulierungen, 154 Deviationsbestim
mungen und 42 elektrische Regulierungen mit
224 Komponenten durchgeführt.
Aufgrund der Binnenschiffs-Untersuchungs
ordnung wurde auf 24 Binnenschiffen der Einbau
von Magnetkompassen geprüft. Außerdem wur
den 90 elektronische Magnetkompasse für Bin
nenschiffe vor dem Einbau an Bord geprüft.
GPS-Anlagen
GPS-Anlagen sind entsprechend der Schiffs
sicherheitsverordnung zulassungspflichtig. Bis
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