Schiffahrt
Schiffssicherheit
Durch gesetzlichen Auftrag sind dem BSH
Schiffssicherheitsaufgaben für Seeschiffe und
Binnenschiffe übertragen worden.
Zulassungen
An Bord von Schiffen unter deutscher
Flagge dürfen nur nautische Systeme, Anlagen,
Geräte und Instrumente (SAGI) verwendet werden,
die vom BSH als Baumuster zugelassen
sind. Änderungen bereits zugelassener Baumuster
müssen vom BSH genehmigt werden. Anstelle
einer Baumusterprüfung kann eine Bauartprüfung
im Einzelfall erfolgen, wenn nur ein
einzelnes SAGI zugelassen werden soll. 1995
wurden 18 SAGI (Radaranlagen, Fernkompaßanlagen,
Kreiselkompaßanlagen, Satelliten-Seenotfunkbaken,
elektronische Glocke-Gong-Anlage)
zugelassen. 30 Änderungen für zugelassene
Baumuster wurden genehmigt.
In begründeten Fällen und unter Beachtung
der Schiffssicherheit kann das BSH für nicht als
Baumuster zugelassene nautische SAGI die
Verwendung an Bord erlauben. Bei 402 SAGI
wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht,
wobei in Einzelfällen nautisch-technische
Untersuchungen an Bord erforderlich waren.
Genehmigungen
Die Anbringung von Positionslaternen und
Schallsignalanlagen sowie die Aufstellung von
,120
Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen
müssen vom BSH genehmigt werden. Die Anbringung
der Positionslaternen auf 194 Schiffen,
der Schallsignalanlagen auf 192 Schiffen, der
Manöversignalanlagen auf 100 Schiffen, die Anbringung
von Schallsignalempfangsanlagen auf
6 Schiffen und die Aufstellung der Magnetkompasse
auf 192 Schiffen wurden genehmigt. Außerdem
wurden 956 Aufstellungsgenehmigungen
für Ortungsfunkanlagen erteilt. Für3 Neubauten,
die für ausländische Flagge bestimmt waren,
wurden anstelle der Anbringungs- und Aufstellungsgenehmigungen
Gutachten erstellt.
Es kommt regelmäßig vor, daß für Schiffe
Pläne und Zeichnungen nicht vorhanden sind.
Als Ersatz wurden auf 88 Schiffen Feststellungsprotokolle
angefertigt und danach Aufstellung
und Anbringung genehmigt.
Als Voraussetzung für Aufstellungsgenehmigungen
wurden für 37 Anlagen und Geräte
die Mindestabstände zum Magnet-Regel- und
Magnet-Steuerkompaß bestimmt.
Prüfungen, Überwachung
Die Prüfung nautischer SAGI umfaßt neben
der Baumusterprüfung im Rahmen der Zulassung
die Prüfung vor Verwendung an Bord, die
Überwachung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit,
die Einzelprüfung und die Überprüfung.
Die Prüfung vor Verwendung an Bord stellt
sicher, daß zugelassene SAGI, deren Aufstellung
vom BSH genehmigt worden ist, Im einge