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Full text : Jahresbericht 1995

Schiffahrt

Schiffssicherheit
Durch  gesetzlichen  Auftrag  sind  dem  BSH
Schiffssicherheitsaufgaben  für  Seeschiffe  und
Binnenschiffe  übertragen  worden.
Zulassungen
An  Bord  von  Schiffen  unter  deutscher
Flagge  dürfen  nur  nautische  Systeme,  Anlagen,
Geräte  und  Instrumente  (SAGI)  verwendet  werden, ­
  die  vom  BSH  als  Baumuster  zugelassen
sind.  Änderungen  bereits  zugelassener  Baumuster ­
  müssen  vom  BSH  genehmigt  werden.  Anstelle ­
  einer  Baumusterprüfung  kann  eine  Bauartprüfung ­
  im  Einzelfall  erfolgen,  wenn  nur  ein
einzelnes  SAGI  zugelassen  werden  soll.  1995
wurden  18  SAGI  (Radaranlagen,  Fernkompaßanlagen, ­
  Kreiselkompaßanlagen,  Satelliten-Seenotfunkbaken,
  elektronische  Glocke-Gong-Anlage)
  zugelassen.  30  Änderungen  für  zugelassene ­
  Baumuster  wurden  genehmigt.
In  begründeten  Fällen  und  unter  Beachtung
der  Schiffssicherheit  kann  das  BSH  für  nicht  als
Baumuster  zugelassene  nautische  SAGI  die
Verwendung  an  Bord  erlauben.  Bei  402  SAGI
wurde  von  dieser  Möglichkeit  Gebrauch  gemacht, ­
  wobei  in  Einzelfällen  nautisch-technische
Untersuchungen  an  Bord  erforderlich  waren.

Genehmigungen
Die  Anbringung  von  Positionslaternen  und
Schallsignalanlagen  sowie  die  Aufstellung  von

,120

Magnetkompassen  und  Ortungsfunkanlagen
müssen  vom  BSH  genehmigt  werden.  Die  Anbringung ­
  der  Positionslaternen  auf  194  Schiffen,
der  Schallsignalanlagen  auf  192  Schiffen,  der
Manöversignalanlagen  auf  100  Schiffen,  die  Anbringung ­
  von  Schallsignalempfangsanlagen  auf
6  Schiffen  und  die  Aufstellung  der  Magnetkompasse ­
  auf  192  Schiffen  wurden  genehmigt.  Außerdem ­
  wurden  956  Aufstellungsgenehmigungen
für  Ortungsfunkanlagen  erteilt.  Für3  Neubauten,
die  für  ausländische  Flagge  bestimmt  waren,
wurden  anstelle  der  Anbringungs-  und  Aufstellungsgenehmigungen ­
  Gutachten  erstellt.
Es  kommt  regelmäßig  vor,  daß  für  Schiffe
Pläne  und  Zeichnungen  nicht  vorhanden  sind.
Als  Ersatz  wurden  auf  88  Schiffen  Feststellungsprotokolle ­
  angefertigt  und  danach  Aufstellung
und  Anbringung  genehmigt.
Als  Voraussetzung  für  Aufstellungsgenehmigungen ­
  wurden  für  37  Anlagen  und  Geräte
die  Mindestabstände  zum  Magnet-Regel-  und
Magnet-Steuerkompaß  bestimmt.

Prüfungen,  Überwachung
Die  Prüfung  nautischer  SAGI  umfaßt  neben
der  Baumusterprüfung  im  Rahmen  der  Zulassung ­
  die  Prüfung  vor  Verwendung  an  Bord,  die
Überwachung  auf  Wirksamkeit  und  Betriebssicherheit, ­
  die  Einzelprüfung  und  die  Überprüfung.
Die  Prüfung  vor  Verwendung  an  Bord  stellt
sicher,  daß  zugelassene  SAGI,  deren  Aufstellung ­
  vom  BSH  genehmigt  worden  ist,  Im  einge ­
            
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