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Full text: Jahresbericht 1995

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70 Flaggenscheine, fast ausschließlich für 
Probe- und Überführungsfahrten, und 20 Flag 
genbescheinigungen für Schiffe im öffentlichen 
Dienst erteilt. 
Schiffsbesetzung 
Das BSH ist für die Durchführung von Auf 
gaben nach der Schiffsbesetzungsverordnung 
(SchBesV) und der Schiffsoffizier-Ausbildungs 
verordnung (SchOffzAusbV) in folgenden Berei 
chen zuständig: 
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen hin 
sichtlich der Befugnisse von Kapitänen und 
Schiffsoffizieren bei der Besetzung von Klein- 
und Sonderfahrzeugen. 
- Erteilen von Befugniserweiterungen für die 
Tätigkeit als Kapitän, als Leiter der Maschi 
nenanlage und für den Einsatz als nautischer 
oder technischer Schiffsoffizier. 
- Zulassen von Soldaten der Bundesmarine 
zum befristeten Einsatz als Zweiter oder wei 
terer Schiffsoffizier des nautischen oder tech 
nischen Schiffsdienstes. 
- Zulassen von Abweichungen bei der prakti 
schen Ausbildung und bei Seefahrtzeiten, die 
zum Erwerb von Befähigungszeugnissen an 
einer Fach- oder Fachhochschule vorge 
schrieben sind. 
- Anerkennen von Seefahrtzeiten auf Schiffen 
unter fremder Flagge oder unter der Bundes 
dienstflagge. 
Schiffsbesetzung 
1995 wurden 588 Anträge auf Erteilung ei 
ner Ausnahmegenehmigung, Befugniserweite 
rung, Zulassung oder Anerkennung gestellt und 
abschließend bearbeitet. Gegenüber dem Vor 
jahr (606 Anträge) blieb die Anzahl der Anträge 
nahezu konstant. 
Die nach wie vor hohe Anzahl von Anträgen 
auf Erteilung einer Befugniserweiterung (288) ist 
mit dem Bau zahlreicher neuer Frachtschiffe zu 
erklären, durch die die ältere Tonnage ersetzt 
wird. Diese Neubauten verfügen im Regelfall bei 
fast gleichen Abmessungen über eine deutlich 
höhere Tragfähigkeit und eine größere Maschi 
nenleistung. Auf diesen Schiffen könnten vor al 
lem ältere Seeleute mit ihren bisherigen Befähi 
gungszeugnissen ohne entsprechende Befug 
niserweiterung nicht mehr zum Einsatz kommen. 
Andere allgemeine Schiffahrts 
aufgaben 
Das BSH teilt Behördenschiffen und See 
schiffsregistergerichten Unterscheidungssignale 
zu. Außerdem führt es im Auftrag des BMV die 
Statistik des Seegüterumschlags ausgewählter 
Häfen der Bundesrepublik Deutschland und in 
Zusammenarbeit mit dem Germanischen Lloyd 
und dem Bundesamt für Post und Telekommuni 
kation die Schiffsbestands- und Ausrüstungsda 
tei (Funk- und Navigationsausrüstung) der See 
schiffe unter der Flagge der Bundesrepublik 
Deutschland.
	        
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