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Volltext : Jahresbericht 1995

Die  Neubewertung  der  Tonnage  der  Fischereifahrzeuge ­
  wird  in  der  EG-Verordnung  Nr.
3259/94  vom  22.  12.  1994  sowie  in  der  „Entscheidung ­
  der  Kommission“  vom  20.  3.1995  geregelt. ­
  Nach  dieser  Verordnung  hatte  das  BSH
bereits  1994  alle  Schiffe  der  deutschen  Fischereiflotte ­
  auf  BRZ’  umgerechnet.  1995  wurden  auf
diese  Weise  noch  ca.  30  Neuzugänge  bearbeitet. ­
  Ein  Hinweisblatt  des  BSH  dient  Ingenieurbüros ­
  und  Fischkutterwerften  im  Falle  von  Neubauten ­
  zur  Vorausberechnung  der  BRZ,  die  im
Hinblick  auf  das  EG-Ausrichtungsprogramm
schon  im  Entwurfsstadium  eines  Kutters  bekannt
sein  muß.
Tonnagevermessung
Auch  1995  war  ein  Schwergewicht  der
BSH-Aufgaben  die  Vermessung  von  Neubauten,
die  für  deutsche  Flagge  auf  in-  und  ausländischen ­
  Werften  gebaut  werden.  Außerdem  wurden ­
  einige  vorhandene  Schiffe  im  Anschluß  an
Umbauten  nachvermessen.  Für  30  weitere  Fahrzeuge, ­
  die  nur  in  nationalen  Gewässern  verkehren, ­
  wurde  ein  Meßbrief  nach  den  neuen  „London“-Regeln
  ausgestellt.
1995  wurden  folgende  Neuvermessungen
durchgeführt:

Tonnagevermessung  nach

Anzahl

BRZ

BRT

NRZ

Internationalen  Regeln
(„London  69“)

197

1  031  900

Suez-Kanal-Vorschrlften

75

—

856  400

—

Panama-Kanal-Vorschrlften

80

—

—

718  600

Nationale  Vorschriften

56

4  240

—

—

Gesamt

408

Schiffsvermessung

Außerdem  wurden  170  Bescheinigungen
über  Meßergebnisse  und  21  Bankbescheinigungen ­
  ausgefertigt.
Eine  Bankbescheinigung  ist  erforderlich,
wenn  ein  im  Bau  befindliches  Schiff  auf  Antrag
der  Werft  wegen  einer  Beleihung  in  das  „Schiffsbauregister”, ­
  das  ebenso  wie  das  Seeschiffsregister ­
  beim  örtlich  zuständigen  Amtsgericht  geführt ­
  wird,  eingetragen  werden  soll.  Das  BSH
stellt  die  Bescheinigung  nach  Besichtigung  des
Bauwerks  auf  der  Werft  aus.

Jachten
Für  private  Jachten,  die  in  ein  Seeschiffsregister ­
  eingetragen  werden  mußten  oder  sollten,
wurden  304  Schiffsmeßbriefe  für  Sportfahrzeuge
ausgestellt.  Es  handelte  sich  fast  ausschließlich
um  Bescheinigungen  der  Schiffslänge  und  nicht
um  vollständige  Vermessungen.  Dabei  werden
die  Jacht-Daten  aus  Erklärungen  der  Antragsteller ­
  sowie  aus  Vergleichen  mit  Unterlagen  von
Schwesterschiffen  entnommen.  Dieses  Verfahren ­
  ist  nach  der  Schiffsvermessungsverordnung
möglich  und  für  die  amtliche  Registrierung  ausreichend. ­
  Es  wird  von  den  Bootseignern  bevorzugt, ­
  weil  die  Anträge  so  zügiger  bearbeitet  werden ­
  können.

Sondervermessung
Zur  Sondervermessung  zählt  die  Vermessung ­
  von  Laderäumen  und  Tanks  auf  Schiffen.
Sie  ist  für  die  Feststellung  von  Ladungsmengen
            
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