Die Neubewertung der Tonnage der Fischereifahrzeuge
wird in der EG-Verordnung Nr.
3259/94 vom 22. 12. 1994 sowie in der „Entscheidung
der Kommission“ vom 20. 3.1995 geregelt.
Nach dieser Verordnung hatte das BSH
bereits 1994 alle Schiffe der deutschen Fischereiflotte
auf BRZ’ umgerechnet. 1995 wurden auf
diese Weise noch ca. 30 Neuzugänge bearbeitet.
Ein Hinweisblatt des BSH dient Ingenieurbüros
und Fischkutterwerften im Falle von Neubauten
zur Vorausberechnung der BRZ, die im
Hinblick auf das EG-Ausrichtungsprogramm
schon im Entwurfsstadium eines Kutters bekannt
sein muß.
Tonnagevermessung
Auch 1995 war ein Schwergewicht der
BSH-Aufgaben die Vermessung von Neubauten,
die für deutsche Flagge auf in- und ausländischen
Werften gebaut werden. Außerdem wurden
einige vorhandene Schiffe im Anschluß an
Umbauten nachvermessen. Für 30 weitere Fahrzeuge,
die nur in nationalen Gewässern verkehren,
wurde ein Meßbrief nach den neuen „London“-Regeln
ausgestellt.
1995 wurden folgende Neuvermessungen
durchgeführt:
Tonnagevermessung nach
Anzahl
BRZ
BRT
NRZ
Internationalen Regeln
(„London 69“)
197
1 031 900
Suez-Kanal-Vorschrlften
75
—
856 400
—
Panama-Kanal-Vorschrlften
80
—
—
718 600
Nationale Vorschriften
56
4 240
—
—
Gesamt
408
Schiffsvermessung
Außerdem wurden 170 Bescheinigungen
über Meßergebnisse und 21 Bankbescheinigungen
ausgefertigt.
Eine Bankbescheinigung ist erforderlich,
wenn ein im Bau befindliches Schiff auf Antrag
der Werft wegen einer Beleihung in das „Schiffsbauregister”,
das ebenso wie das Seeschiffsregister
beim örtlich zuständigen Amtsgericht geführt
wird, eingetragen werden soll. Das BSH
stellt die Bescheinigung nach Besichtigung des
Bauwerks auf der Werft aus.
Jachten
Für private Jachten, die in ein Seeschiffsregister
eingetragen werden mußten oder sollten,
wurden 304 Schiffsmeßbriefe für Sportfahrzeuge
ausgestellt. Es handelte sich fast ausschließlich
um Bescheinigungen der Schiffslänge und nicht
um vollständige Vermessungen. Dabei werden
die Jacht-Daten aus Erklärungen der Antragsteller
sowie aus Vergleichen mit Unterlagen von
Schwesterschiffen entnommen. Dieses Verfahren
ist nach der Schiffsvermessungsverordnung
möglich und für die amtliche Registrierung ausreichend.
Es wird von den Bootseignern bevorzugt,
weil die Anträge so zügiger bearbeitet werden
können.
Sondervermessung
Zur Sondervermessung zählt die Vermessung
von Laderäumen und Tanks auf Schiffen.
Sie ist für die Feststellung von Ladungsmengen