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Volltext: Entwicklung eines Probenvorbereitungsverfahrens zur Bestimmung von Arsen im Meerwasser mit der Totalreflexions-Röntgenfluoreszenzanalyse (BSH-Berichte, Nr. 6)

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Das Nachweisvermögen beschreibt die Nachweisgrenze für das Analysen 
prinzip. Unter der Nachweisgrenze versteht man jene kleinste Menge bzw. 
Konzentration eines Elementes, die mit einer geforderten statistischen 
Sicherheit gerade noch nachgewiesen werden kann. 
Für die Mo-Anode und die W-Anode besteht ein relativ großer Unterschied 
im Nachweisvermögen. Bei Verwendung einer Mo-Anode liegt die 
Nachweisgrenze allgemein wesentlich niedriger. Das ist damit zu begründen, 
daß von der W-Anode nicht die K a -Strahlung, die zu hohe Energie besitzt, 
zur Anregung herangezogen werden kann, sondern durch eine spezielle 
Filtertechnik ein geeigneterer, ausgefilterter Anteil aus dem Bremsstrahl- 
Kontinuum zur Anregung ausgenutzt wird. Bedingt durch die Energie 
abhängigkeit der Reflexion von Röntgenstrahlung an Si0 2 -Glas wird der 
höherenergetische Anteil des Kontinuums durch Nichtreflexion an einem 
Si0 2 -Glasspiegel abgeschnitten. Der niederenergetische Teil wird durch die 
Absorberfolie zurückgehalten. Dies ist natürlich mit einem Intensitätsverlust 
verbunden, was das schlechtere Nachweisvermögen bewirkt im Vergleich mit 
der Mo- Anode. 
Abbildung 8 zeigt, daß jeweils eine Lücke im Nachweisvermögen vorliegt, 
z.B. bei der Anregung mit der Mo- Anode zwischen den Ordnungszahlen 40 
(Zr) bis 56 (Ba). Dies erklärt sich dadurch, daß die Energie der anregenden 
Mo-K a -Strahlung die Elektronen aus der K-Schale für die Elemente ab Zr 
nicht mehr entfernen kann. Der Nachweis über die in jedem Fall angeregten 
L-Linien ist aus apparativen Gründen erst wieder ab Ba möglich. Beim 
Einsatz beider Anregungsanoden sind jedoch praktisch alle Elemente 
erfaßbar.
	        
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