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Volltext: Bewertung von Schallmonitoring für Offshore Windparks

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| Zusammenfassung 
BUNDESAMT FÜR 
SEESCHIFFFAHRT 
UND 
HYDROGRAPHIE 
• Schallgrenzwert von 160 dB re 1 |iPa 2 s in 750 m 
• Messungen nach Messvorschriften des BSH 
• Engmaschige Bauüberwachung durch die 
Zulassungsbehörde 
• Seit 2011 serielle Verwendung Schallschutz 
• Kombination von Schallschutzsystemen nach 
Bedarf (pfahlnahe und pfahlferne Systeme) 
• Seit 2014 wird Grenzwert verlässlich eingehalten
	        
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