24
Joachim Koch
die Entwicklungsländer fiel die zeitliche Begrenzung und der osteuropäischen
Gruppe wurde ein weiteres Feld zugestanden 3 . Von der Möglichkeit der Registrierung
als Pionierinvestor und der internationalen Sicherung ihrer Tiefseebergbaufelder
haben Indien, Frankreich, Japan und die Sowjetunion Gebrauch
gemacht. Vorausetzung für die Registrierung von Frankreich, Japan und der
Sowjetunion war, daß sie nicht nur die Überlappungskonflikte ihrer Tiefseebergbaufelder
lösten, sondern daß auch die Überlappungskonflikte zwischen
dem sowjetischen Feld und den Feldern der 4 westlichen Konsortien gelöst waren
4 , denen die Möglichkeit eingeräumt war, sich als Pionierinvestoren registrieren
zu lassen (potentielle Antragsteller). Das bereitete Schwierigkeiten, weil
die Sowjetunion es zunächst abgelehnt hatte, mit den Nichtzeichnern USA,
Großbritannien und Deutschland zu verhandeln. Durch diplomatische Kunstgriffe
gelang es, diese Klippe zu überwinden. Die Sowjetunion verhandelte formal
nur mit Belgien, Italien, Kanada und den Niederlanden. USA, Großbritannien
und die Bundesrepublik Deutschland waren nur als Beobachter zugegen.
Die Sachgespräche wurden zwischen den Experten der betroffenen Unternehmen
geführt. Das von ihnen erzielte Ergebnis wurde in einem Abkommen vom
14. August 1987 zwischen der Sowjetunion einerseits sowie Belgien, Italien,
Kanada und den Niederlanden andererseits indossiert. Durch bilaterale Notenwechsel
haben die USA, Großbritannien und die Bundesrepublik Deutschland
erklärt, durch das Abkommen gebunden zu sein. 5 Das war auch der Beginn einer
weiteren Zusammenarbeit dieser am Tiefseebergbau interessierten Staaten
in der sogenannten Mitternachtsgruppe. Am 17. Dezember 1987 wurden
Frankreich, Japan und die Sowjetunion als Pionierinvestoren registriert 6 ,
nachdem Indien schon am 17. August 1987 registriert worden war 7 . Am
5. März 1991 wurde China 8 , am 21. August 1991 das osteuropäische Konsortium
bestehend aus Bulgarien, Kuba, Tschechien, Slowakei, Polen und Rußland
9 und am 2. August 1994 Südkorea 10 als Pionierinvestoren registriert. Zum
osteuropäischen Konsortium gehörte auch die DDR. Nach der Wiedervereinigung
haben wir diese Beteiligung aus wirtschaftspolitischen und politischen
Gründen aufgegeben.
2. Da zu den vier westlichen Konsortien Unternehmen aus USA, Großbritannien
und Deutschland gehören und diese Staaten das SRÜ nicht gezeichnet
3 LOS/PCN/L.41/Rev.l, Ziff. 20 und 21 des Anhangs.
4 Ziff. 5 der Resolution II.
5 BGBl. 1988 II, S. 807.
6 LOS/PCN/97-99.
7 LOS/PCN/L.54/Rev.l, Ziff. 19-41.
8 LOS/PCN/L.92, Ziff. 24-26.
9 LOS/PCN/L.97, Ziff. 26-31.
10 LOS/PCN/L. 115 /Rev. 1, Ziff. 18-19.