Seerechtspraxis in Deutschland - ein „Modell 2000“
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läge; etwa ein Dutzend weiterer Verträge sind paraphiert 17 . Zunehmend überlagert
werden alle diese Außenbeziehungen von dem unablässig anwachsenden
Regelungswerk der europäischen Gemeinschaft, dessen Schwerpunkte im
Schiffahrtsbereich beim Wettbewerbsrecht, Schiffssicherheitsrecht und bei
gewissen schiffahrtspolitischen Maßnahmen gegenüber Drittstaaten liegen 18 .
Für das Kapitel „Seekarten und Kompaß an Bord haben“ mögen diese summarischen
Hinweise hier genügen.
II.
Kommen wir mit dem zweiten Bereich zu einer Aufgabe, die in § 18 Abs. 6 der
Schiffssicherheitsverordnung so beschrieben ist: „Die mitzuführenden Seekarten
und Seebücher müssen laufend anhand der ... Nachrichten für Seefahrer
... berichtigt werden.“
1. Beim SRÜ wurde bis zur Mitte der 80er Jahre zunächst einmal die Übersetzung
ins Deutsche fertiggestellt - ein erster Test, ob in der Rechtsordnung
neue Begriffe erforderlich, alte mißverständlich oder obsolet werden. Ein typischer
Fall ist der Begriff der ausschließlichen Wirtschaftszone nach Art. 55 ff.
SRÜ. Im Seeunfalluntersuchungsgesetz, im Hohe-See-Einbringungsgesetz und
anderen Vorschriften, wo die an das deutsche Küstenmeer anschließenden
Gewässer als „Hohe See“ bezeichnet sind, muß, um die künftigen AWZ-Gewässer
zu erfassen, eine Umbenennung in „AWZ und Hohe See“ eingeführt werden.
Das Bundesministerium für Verkehr hat in koordinierender Federführung einen
Gesetzentwurf zur Ausführung des SRÜ und des Übereinkommens zu
Teil XI ausgearbeitet, der unter anderem solche terminologischen Bereinigungen
enthält und als Regierungsvorlage erfolgreich den Bundesrat im ersten
Durchgang passiert hat 19 . Ferner hat das BMV - wie einige andere Ressorts -
für die Verordnungs-Materie des eigenen Geschäftsbereichs eine entsprechende
Ausführungsverordnung vorbereitet, die am 1. Januar 1995 in Kraft tritt 20 .
17 Hierbei spielen die Seeschiffahrtsbeziehungen der ehemaligen DDR nach der deutschen
Einigung eine besondere Rolle; vgl. Rainer Lagoni, Die seerechtlichen Verträge nach der
Herstellung der deutschen Einheit, in: Schriften des Deutschen Vereins für Internationales
Seerecht, Reihe A, Heft 76, Hamburg 1990.
18 Vgl. Axel Werbke, Stichwort „Seeverkehr“, in: Europarecht von A - Z, hrsg. v. Reimer von
Borries, 2. Aufl., München 1993, S. 501 ff.; ausführlich jetzt das Sonderheft 3/4 in
Band 32 (Oktober 1994) des Archivs des Völkerrechts mit Vorträgen einer Tagung der
Handelskammer Hamburg 1993 zum Thema „Seerecht in der Europäischen Union“; Günther
Jaenicke, Die Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
und die neue Seerechtskonvention, Saarbrücken 1988.
19 Entwurf „Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994“ - oben Fn. 7.
20 Zweite Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften (Ausführungsverordnung
zum Seerechtsübereinkommen) vom 07.12.1994 (BGBl. I, S. 3744).