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Full text: Nationale Folgerungen aus dem Inkrafttreten des UN- Seerechtsübereinkommens (BSH-Berichte, Nr. 5)

Seerechtspraxis in Deutschland - ein „Modell 2000“ 
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läge; etwa ein Dutzend weiterer Verträge sind paraphiert 17 . Zunehmend über 
lagert werden alle diese Außenbeziehungen von dem unablässig anwachsenden 
Regelungswerk der europäischen Gemeinschaft, dessen Schwerpunkte im 
Schiffahrtsbereich beim Wettbewerbsrecht, Schiffssicherheitsrecht und bei 
gewissen schiffahrtspolitischen Maßnahmen gegenüber Drittstaaten liegen 18 . 
Für das Kapitel „Seekarten und Kompaß an Bord haben“ mögen diese summa 
rischen Hinweise hier genügen. 
II. 
Kommen wir mit dem zweiten Bereich zu einer Aufgabe, die in § 18 Abs. 6 der 
Schiffssicherheitsverordnung so beschrieben ist: „Die mitzuführenden Seekar 
ten und Seebücher müssen laufend anhand der ... Nachrichten für Seefahrer 
... berichtigt werden.“ 
1. Beim SRÜ wurde bis zur Mitte der 80er Jahre zunächst einmal die Über 
setzung ins Deutsche fertiggestellt - ein erster Test, ob in der Rechtsordnung 
neue Begriffe erforderlich, alte mißverständlich oder obsolet werden. Ein typi 
scher Fall ist der Begriff der ausschließlichen Wirtschaftszone nach Art. 55 ff. 
SRÜ. Im Seeunfalluntersuchungsgesetz, im Hohe-See-Einbringungsgesetz und 
anderen Vorschriften, wo die an das deutsche Küstenmeer anschließenden 
Gewässer als „Hohe See“ bezeichnet sind, muß, um die künftigen AWZ-Gewäs- 
ser zu erfassen, eine Umbenennung in „AWZ und Hohe See“ eingeführt werden. 
Das Bundesministerium für Verkehr hat in koordinierender Federführung ei 
nen Gesetzentwurf zur Ausführung des SRÜ und des Übereinkommens zu 
Teil XI ausgearbeitet, der unter anderem solche terminologischen Bereinigun 
gen enthält und als Regierungsvorlage erfolgreich den Bundesrat im ersten 
Durchgang passiert hat 19 . Ferner hat das BMV - wie einige andere Ressorts - 
für die Verordnungs-Materie des eigenen Geschäftsbereichs eine entsprechende 
Ausführungsverordnung vorbereitet, die am 1. Januar 1995 in Kraft tritt 20 . 
17 Hierbei spielen die Seeschiffahrtsbeziehungen der ehemaligen DDR nach der deutschen 
Einigung eine besondere Rolle; vgl. Rainer Lagoni, Die seerechtlichen Verträge nach der 
Herstellung der deutschen Einheit, in: Schriften des Deutschen Vereins für Internationales 
Seerecht, Reihe A, Heft 76, Hamburg 1990. 
18 Vgl. Axel Werbke, Stichwort „Seeverkehr“, in: Europarecht von A - Z, hrsg. v. Reimer von 
Borries, 2. Aufl., München 1993, S. 501 ff.; ausführlich jetzt das Sonderheft 3/4 in 
Band 32 (Oktober 1994) des Archivs des Völkerrechts mit Vorträgen einer Tagung der 
Handelskammer Hamburg 1993 zum Thema „Seerecht in der Europäischen Union“; Gün 
ther Jaenicke, Die Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 
und die neue Seerechtskonvention, Saarbrücken 1988. 
19 Entwurf „Ausführungsgesetz Seerechtsübereinkommen 1982/1994“ - oben Fn. 7. 
20 Zweite Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften (Ausführungsverord 
nung zum Seerechtsübereinkommen) vom 07.12.1994 (BGBl. I, S. 3744).
	        
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