Nautische Hydrographie
III A und III B und erhielt eine neue Begrenzung,
die die ab 1. Januar 1995 wirksame Reduzierung
des vom BSH herausgegebenen Leuchtfeuerver
zeichnisses auf die östliche Nordsee und die Ost
see berücksichtigt. Bereits im Jahresbericht 1991
(Seite 115) war in einer Abhandlung zum heuti
gen Gebrauchswert des Leuchtfeuerverzeichnis
ses vorgeschlagen worden, durch konsequente
Umstellung der Seekarten auf den Standard der
Internationalen Seekarte das Leuchtfeuerver
zeichnis überflüssig zu machen. Die jetzt vorge
nommene Begrenzung berücksichtigt folgende
Faktoren:
1 In der IHO ist ein Standard für das Leuchtfeu
erverzeichnis erarbeitet worden; er entspricht
in Form und Inhalt der britischen List of Lights.
Die Weiterführung des Leuchtfeuerverzeich
nisses im bisherigen Umfang, die einen er
heblichen Umstellungsaufwand verursacht
hätte, erübrigt sich daher.
2 Der Bedarf an einem BSH-Leuchtfeuerver-
zeichnis nimmt mit dem allmählichen
Schrumpfen der deutschen Handelsflotte und
dem wachsenden Einsatz ausländischer Nau
tiker ab. Nur für die nationale Fahrt und die
unmittelbar angrenzenden Gewässer werden
durch die Sportschiffahrt akzeptable Ver
kaufszahlen erzielt.
3 Die Bedeutung des Leuchtfeuerverzeichnis
ses ist für die praktische Navigation rückläu
fig; es wird jedoch auch weiterhin aufgrund in
ternationaler Vereinbarungen als „Pflicht
ausrüstung“ für die Schiffahrt benötigt wer
den. Für den Bereich, der innerhalb des nau
90
tischen BSH-Informationssystems über das
vom BSH-Leuchtfeuerverzeichnis abgedeckte
Gebiet hinausgeht, wird deshalb in den NfS
Berichtigungsmaterial für die britische List of
Lights veröffentlicht.
Zum „Nautischen Funkdienst“ und zum
„Sprechfunk für Küstenschiffahrt“ erschienen
zwölf Nachträge mit Einzelberichtigungen, Anla
gekarten und Austauschseiten. Zahlreiche Be
richtigungen waren insbesondere in den Berei
chen des Weltweiten Seenot- und Sicherheits
funksystems (GMDSS) und des Satelliten-Navi-
gationsverfahrens Global Positioning System
(GPS) erforderlich.
Die Publikationen für die Sportschiffahrt
wurden aktualisiert. Das Verzeichnis „Entsor
gungsmöglichkeiten für Öl, Schiffsmüll und
Schiffsabwässer“, Ausgabe 1994, enthält jetzt
189 Hafenplätze mit ihren Auffanganlagen
gemäß MARPOL und Helsinki-Übereinkommen
an der deutschen Küste.
Die bisherige Veröffentlichung „Sicherheit in
der Sportschiffahrt im See- und Küstenbereich“
wurde neu gegliedert, um aktuelle Beiträge er
weitert und, wo vertretbar, gekürzt, um die hand
liche Heftform beibehalten zu können. Die Veröf
fentlichung erschien zum Jahreswechsel 1994/95
unter dem Titel „Sicherheit im See- und Küsten
bereich - Sorgfaltsregeln für Wassersportler“. Sie
enthält neben den wichtigsten Verkehrsvorschrif-
ten vor allem die darüber hinaus zu beachtenden
seemännischen Sorgfaltspflichten und stellt so
mit in erster Linie eine Hilfe zur Vermeidung von
Unfällen dar. Sie soll die Sportschiffahrt sicherer