fremder Organismen durch Ballastwasser“ an der
Erarbeitung einer neuen Anlage des MARPOL-
Übereinkommens. Die Arbeitsgruppe wird auf
dem Korrespondenzwege einen ersten Entwurf
für eine MARPOL-Anlage für die 37. MEPC-Sit-
zung vorbereiten. Die MARPOL-Anlage soll Re
gelungen zur Verminderung der Verbreitung un
erwünschter Organismen mit dem Ballastwasser
enthalten.
■ London-Übereinkommen
Das BSH war weiterhin intensiv an den Ver
handlungen zur Revision des London-Überein
kommens (Übereinkommen zur Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von
Abfällen und anderen Stoffen) beteiligt. Nachdem
im letzten Jahr wichtige Zwischenergebnisse er
zielt werden konnten, gestalteten sich die dies
jährigen Verhandlungen auf der Konsultationssit
zung der Vertragsstaaten sehr schwierig und
erbrachten aus deutscher Sicht wenig Fort
schritte. So gab es z. B. keine Einigung darüber,
ob die weiteren Verhandlungen auf dem grund
sätzlichen Verbot der Einbringung von Abfällen
(nur wenige in einer Positivliste enthaltene Ab
fälle dürfen noch eingebracht werden) gründen
sollen. Dies wäre aus deutscher Sicht ein wichti
ger Schritt in Richtung Vorsorgeprinzip. Keine Ei
nigung gab es ferner über die mögliche Einbin
dung des „Verursacherprinzips“ im Überein
kommen. Positiv zu vermerken ist dagegen, daß
das Vorsorgeprinzip nun in den Hauptteil des
Übereinkommenstextes eingebunden werden
soll, was seiner Wichtigkeit für den Umweltschutz
entspricht.
Querschnittsaufgaben
■ Helsinki-Kommission
Das BSH nahm an der 15. Jahrestagung
der Helsinki-Kommission teil und war Gastgeber
für mehrere Sitzungen verschiedener Gremien
der Helsinki-Kommission. BSH-Angehörige führ
ten den Vorsitz in einer Arbeitsgruppe zur Neu
strukturierung der Helsinki-Kommission und sei
ner nachgeordneten Arbeitsgruppen sowie im
Schiffahrts- und Umwelt-Ausschuß der Helsinki-
Kommission.
In der Ad-hoc-Arbeitsgruppe wurden weit
reichende Vorschläge zur Neustrukturierung der
Kommission und seiner Arbeitsgruppen sowie
zur Verbesserung der Arbeitsweise mit dem Ziel
erarbeitet, die Arbeit zukünftig effizienter und
kostensparender durchzuführen.
Der Umwelt-Ausschuß hat insbesondere
eine erste Bewertung der nationalen Umsetzung
der Ministererklärungen von 1988 und 1994 so
wie verschiedener „Helsinki-Empfehlungen“ vor
genommen. Ferner wurden Teilbereiche in der
Ostsee identifiziert, für die weitere Schutzmaß
nahmen notwendig sind, und Richtlinien zur Aus
weisung von Schutzgebieten in Küstenbereichen
der Ostsee erarbeitet. Arbeiten zur Neugestal
tung des Überwachungsprogramms der Ostsee,
insbesondere unter Qualitätssicherungsaspek
ten, wurden fortgesetzt.
Der Schiffahrts-Ausschuß verabschiedete
aufgrund deutscher Vorschläge Empfehlungen
zur Verbesserung der Verfolgung von Umweltver
stößen und zur Beweissicherung. Besondere Be
deutung wird in diesem Zusammenhang der um
weltgerechten Beseitigung von Schiffsabfällen an
Land beigemessen.
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