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ZENTRALE DIENSTE
ln der Zentralabteilung werden die Rechtsund
Verwaltungsangelegenheiten bearbeitet, die
finanziellen Förderungsmaßnahmen für die deutsche
Seeschiffahrt abgewickelt, der Einsatz der
BSH-Schiffe organisiert, die Informationstechnik
vorgehalten, Bibliothek, Archiv und meereswissenschaftliche
Dokumentation betreut und Öffentlichkeitsarbeit
geleistet. Die zentralen Dienste
sind Voraussetzung für die Erledigung der dem
BSH übertragenen Fachaufgaben. Hervorzuheben
ist, daß der Standort des BSH in Rostock
durch Einrichtung als Dienstsitz und durch Organisationsänderungen
weiter gestärkt wurde.
Rechtsangelegenheiten,
Schiffahrtsförderung
Neben der Wahrnehmung allgemeiner Rechtsangelegenheiten
gab es folgende Schwerpunkte:
Bundesberggesetz
Das BSH ist nach dem Bundesberggesetz
zuständig für die Erteilung von Genehmigungen
zur Durchführung von Forschungshandlungen
sowie zur Verlegung und zum Betrieb von Transitrohrleitungen
im deutschen Festlandsockel der
Nord- und der Ostsee.
Rechtsangelegenheiten
18 Anträge ausländischer Institute zur
Durchführung von meereskundlichen Forschungshandlungen
mit Bezug auf den Meeresboden
wurden genehmigt. 31 genehmigungsfreien
Fahrten zur Untersuchung des Meerwassers
wurde zugestimmt.
Die Verlegung der EUROPIPE-Erdgasleitung
I wurde abgeschlossen.
Die Trassenführung für eine weitere Transit-Gasrohrleitung
- EUROPIPE II - wurde beantragt.
Die Genehmigung der Verlegung in der
Nordsee wurde nach Durchführung des Verwaltungsverfahrens
im Dezember erteilt. Der Baubeginn
ist für das Jahr 1996 geplant. Der Gastransport
soll 1998/99 erfolgen.
Der Betrieb der Transit-Gasrohrleitungen
Norpipe und Zeepipe erfolgte ohne Zwischenfälle.
Die Überwachung ergab keine Unregelmäßigkeiten.
Ölhaftungsbescheinigungen
Nach dem Gesetz zu dem Internationalen
Übereinkommen von 1969 über die zivilrechtliche
Haftung für Ölverschmutzungsschäden wurden
Ölhaftungsbescheinigungen für 103 Schiffe ausgestellt.
Meeresum weltschutz
Das BSH verfolgt Verstöße gegen internationale
Übereinkommen bzw. nationale Vorschriften
zum Schutz der Meeresumwelt und ahndet
die Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten,
sofern keine Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden
besteht.