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Full text : Jahresbericht 1994

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ZENTRALE  DIENSTE

ln  der  Zentralabteilung  werden  die  Rechtsund ­
  Verwaltungsangelegenheiten  bearbeitet,  die
finanziellen  Förderungsmaßnahmen  für  die  deutsche ­
  Seeschiffahrt  abgewickelt,  der  Einsatz  der
BSH-Schiffe  organisiert,  die  Informationstechnik
vorgehalten,  Bibliothek,  Archiv  und  meereswissenschaftliche ­
  Dokumentation  betreut  und  Öffentlichkeitsarbeit ­
  geleistet.  Die  zentralen  Dienste
sind  Voraussetzung  für  die  Erledigung  der  dem
BSH  übertragenen  Fachaufgaben.  Hervorzuheben ­
  ist,  daß  der  Standort  des  BSH  in  Rostock
durch  Einrichtung  als  Dienstsitz  und  durch  Organisationsänderungen ­
  weiter  gestärkt  wurde.

Rechtsangelegenheiten,
Schiffahrtsförderung
Neben  der  Wahrnehmung  allgemeiner  Rechtsangelegenheiten ­
  gab  es  folgende  Schwerpunkte:

Bundesberggesetz
Das  BSH  ist  nach  dem  Bundesberggesetz
zuständig  für  die  Erteilung  von  Genehmigungen
zur  Durchführung  von  Forschungshandlungen
sowie  zur  Verlegung  und  zum  Betrieb  von  Transitrohrleitungen ­
  im  deutschen  Festlandsockel  der
Nord-  und  der  Ostsee.

Rechtsangelegenheiten

18  Anträge  ausländischer  Institute  zur
Durchführung  von  meereskundlichen  Forschungshandlungen ­
  mit  Bezug  auf  den  Meeresboden ­
  wurden  genehmigt.  31  genehmigungsfreien ­
  Fahrten  zur  Untersuchung  des  Meerwassers ­
  wurde  zugestimmt.
Die  Verlegung  der  EUROPIPE-Erdgasleitung
  I  wurde  abgeschlossen.
Die  Trassenführung  für  eine  weitere  Transit-Gasrohrleitung
  -  EUROPIPE  II  -  wurde  beantragt. ­
  Die  Genehmigung  der  Verlegung  in  der
Nordsee  wurde  nach  Durchführung  des  Verwaltungsverfahrens ­
  im  Dezember  erteilt.  Der  Baubeginn ­
  ist  für  das  Jahr  1996  geplant.  Der  Gastransport ­
  soll  1998/99  erfolgen.
Der  Betrieb  der  Transit-Gasrohrleitungen
Norpipe  und  Zeepipe  erfolgte  ohne  Zwischenfälle. ­
  Die  Überwachung  ergab  keine  Unregelmäßigkeiten. ­

Ölhaftungsbescheinigungen
Nach  dem  Gesetz  zu  dem  Internationalen
Übereinkommen  von  1969  über  die  zivilrechtliche
Haftung  für  Ölverschmutzungsschäden  wurden
Ölhaftungsbescheinigungen  für  103  Schiffe  ausgestellt. ­

Meeresum  weltschutz
Das  BSH  verfolgt  Verstöße  gegen  internationale ­
  Übereinkommen  bzw.  nationale  Vorschriften ­
  zum  Schutz  der  Meeresumwelt  und  ahndet
die  Zuwiderhandlungen  als  Ordnungswidrigkeiten, ­
  sofern  keine  Zuständigkeit  der  Strafverfolgungsbehörden ­
  besteht.
            
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