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Full text: Jahresbericht 1994

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ZENTRALE DIENSTE 
ln der Zentralabteilung werden die Rechts 
und Verwaltungsangelegenheiten bearbeitet, die 
finanziellen Förderungsmaßnahmen für die deut 
sche Seeschiffahrt abgewickelt, der Einsatz der 
BSH-Schiffe organisiert, die Informationstechnik 
vorgehalten, Bibliothek, Archiv und meereswis 
senschaftliche Dokumentation betreut und Öf 
fentlichkeitsarbeit geleistet. Die zentralen Dienste 
sind Voraussetzung für die Erledigung der dem 
BSH übertragenen Fachaufgaben. Hervorzuhe 
ben ist, daß der Standort des BSH in Rostock 
durch Einrichtung als Dienstsitz und durch Orga 
nisationsänderungen weiter gestärkt wurde. 
Rechtsangelegenheiten, 
Schiffahrtsförderung 
Neben der Wahrnehmung allgemeiner Rechtsan 
gelegenheiten gab es folgende Schwerpunkte: 
Bundesberggesetz 
Das BSH ist nach dem Bundesberggesetz 
zuständig für die Erteilung von Genehmigungen 
zur Durchführung von Forschungshandlungen 
sowie zur Verlegung und zum Betrieb von Tran 
sitrohrleitungen im deutschen Festlandsockel der 
Nord- und der Ostsee. 
Rechtsangelegenheiten 
18 Anträge ausländischer Institute zur 
Durchführung von meereskundlichen For 
schungshandlungen mit Bezug auf den Meeres 
boden wurden genehmigt. 31 genehmigungs 
freien Fahrten zur Untersuchung des Meer 
wassers wurde zugestimmt. 
Die Verlegung der EUROPIPE-Erdgaslei- 
tung I wurde abgeschlossen. 
Die Trassenführung für eine weitere Transit- 
Gasrohrleitung - EUROPIPE II - wurde bean 
tragt. Die Genehmigung der Verlegung in der 
Nordsee wurde nach Durchführung des Verwal 
tungsverfahrens im Dezember erteilt. Der Baube 
ginn ist für das Jahr 1996 geplant. Der Gastrans 
port soll 1998/99 erfolgen. 
Der Betrieb der Transit-Gasrohrleitungen 
Norpipe und Zeepipe erfolgte ohne Zwi 
schenfälle. Die Überwachung ergab keine Unre 
gelmäßigkeiten. 
Ölhaftungsbescheinigungen 
Nach dem Gesetz zu dem Internationalen 
Übereinkommen von 1969 über die zivilrechtliche 
Haftung für Ölverschmutzungsschäden wurden 
Ölhaftungsbescheinigungen für 103 Schiffe aus 
gestellt. 
Meeresum weltschutz 
Das BSH verfolgt Verstöße gegen interna 
tionale Übereinkommen bzw. nationale Vorschrif 
ten zum Schutz der Meeresumwelt und ahndet 
die Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkei 
ten, sofern keine Zuständigkeit der Strafverfol 
gungsbehörden besteht.
	        
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