Schiffahrt
Eine Anpassung der zur Zeit national und
international zugelassenen Positionslaternen
und Signalleuchten an die vorgesehene Ände
rung der Farbbereichsgrenzen durch einfachen
Wechsel von Lichtquellen oder Filtern ist nicht
möglich, da als Lichtquelle mit der jetzt erforderli
chen Farbtemperatur derzeit nur Entladungslam
pen in Frage kommen, die aber den Anforderun
gen der Schiffahrt hinsichtlich der Temperatur,
des Temperaturwechsels, der Vibration, der Sta
bilität der Lichtfarbe im Einschaltvorgang und der
gleichmäßigen Lichtstärkeabgabe nicht genü
gen.
Aus den zuvor genannten Gründen können
nach den neuen Farbbereichsgrenzen auch Posi
tionslaternen und Signaleuchten mit gelbem, ro
tem, blauem und grünem Signallicht künftig nicht
oder nur bedingt weiter verwendet werden.
In einer Sitzung des Normenausschusses
Lichttechnik (FNL) im DIN in Berlin haben u.a.
das BSH, die deutschen Hersteller von Po
sitionslaternen, das Seezeichenversuchsfeld und
auch die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtun
gen an Fahrzeugen ihre Bedenken zu dem CIE-
Normentwurf erläutert. Zu den vorgeschlagenen
CIE-Farbbereichen wurde ein Änderungsvor
schlag erarbeitet und das zuständige Deutsche
Nationale Komitee (DNK) der CIE gebeten, die
sen Vorschlag in der CIE zu vertreten.
■ Gegenseitige Anerkennung von Zulassungen
für Positionslaternen
In der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA) wird seit 1971 ein System der gegenseiti
gen Anerkennung von Zulassungen für Gegen
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stände der Schiffsausrüstung unterhalten, um
den Handel dieser Ausrüstungsgegenstände zu
erleichtern und Handelshemmnisse in Westeu
ropa abzubauen. Diesem System gehören der
zeit die Schiffssicherheitsbehörden folgender
Staaten an: Dänemark, Deutschland, Finnland,
Großbritannien, Island, Kroatien, Niederlande,
Norwegen, Portugal und Schweden.
Die gegenseitige Anerkennung der Zulas
sungen von Gegenständen der Schiffsausrü
stung erfolgt auf der Grundlage abgestimmter
Leistungsnormen und Prüfverfahren. Bislang
wurden im Rahmen dieses Systems im wesent
lichen Leistungsnormen für Rettungsmittel erar
beitet und auf dieser Grundlage gegenseitige An
erkennungen ausgesprochen.
Anfang 1994 legte Dänemark einen Nor
menentwurf für die gegenseitige Anerkennung
von Positionslaternen für Seeschiffe vor, der auf
einer Tagung der EFTA im Mai in Genf erörtert
wurde. Da die vorgeschlagenen Anforderungen
teilweise nicht dem heutigen Stand der Technik
entsprechen, die Festlegung der Abmessungen
von Linsen für Positionslaternen eher die tech
nische Entwicklung von Positionslaternen ein
engen würden und die Prüfvorschriften zu viel
Raum für Interpretationen ließen, wurde Däne
mark gebeten, den vorgelegten Normenentwurf
für Positionslaternen auf Grundlage der vorlie
genden Stellungnahmen und der Beschlüsse
hierzu zu überarbeiten und erneut vorzulegen.
Das BSH und die zuständige Prüfbehörde in den
Niederlanden haben sich bereit erklärt, die Prüf
vorschriften auf der Grundlage der von der Zen