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Volltext : Jahresbericht 1994

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schiffen  mehr  gefunden  hätten,  gleich  unter  welcher ­
  Flagge;  das  gleiche  gilt  analog  für  die  technischen ­
  Schiffsoffiziere  aufgrund  der  Erhöhung
der  Schiffsantriebsleistungen.
Technische  Schiffssicherheit
ln  den  Aufgabenbereich  der  technischen
Schiffssicherheit  fallen
-die  Prüfung,  Zulassung  und  Überwachung
nautischer  Systeme,  Anlagen,  Geräte  und  Instrumente ­
  (SAGI)  der  Schiffsausrüstung  auf
Schiffen  unter  deutscher  Flagge,
-  die  Prüfung  und  Zulassung  von  Signalleuchten
der  Binnenschiffe,
-  die  Prüfung  und  Zulassung  nautischer  Anlagen
und  Geräte  für  Binnenschiffe,
-  der  Einbau  von  Magnetkompassen  an  Bord
von  Binnenschiffen  und  die  Kompaßregulierung, ­

-  die  Prüfung  nautischer  Systeme,  Anlagen,
Geräte  und  Instrumente  der  Bundeswehr  und
-  die  magnetische  und  elektromagnetische  Regulierung ­
  von  Magnetkompassen  und  die  Kompensierung
  von  Peilfunkanlagen  auf  Fahrzeugen ­
  der  Bundeswehr.
Die  Prüfung  nautischer  Systeme,  Anlagen,
Geräte  und  Instrumente  enthält  die  Baumusterprüfung, ­
  die  Prüfung  vor  Verwendung  an  Bord,
die  Überwachung  auf  Wirksamkeit  und  Betriebssicherheit, ­
  die  Einzelprüfung  und  die  Überprüfung ­
  nautischer  SAGI.

Schiffssicherheit

Bei  der  Prüfung  vor  Verwendung  an  Bord
macht  das  BSH  von  der  gesetzlichen  Möglichkeit
Gebrauch,  die  Arbeit  soweit  wie  möglich  von  Beauftragten ­
  wahrnehmen  zu  lassen.  Als  Beauftragte ­
  des  BSFI  kommen  sowohl  natürliche  als
auch  juristische  Personen  in  Frage.  Das  BSH  hat
zur  Zeit  22  natürliche  Personen  und  20  juristische ­
  Personen  mit  119  benannten  Mitarbeitern
beauftragt.  Die  gesetzlich  vorgeschriebenen
Wiederholungs-Überprüfungen  nautischer  SAGI
werden  nicht  mehr  vom  BSH,  sondern  vollständig
von  anerkannten  Betrieben  durchgeführt.  Zur
Zeit  sind  76  Betriebe  anerkannt.
Der  größte  Teil  der  Aufgaben  des  BSH  an
Bord  von  Schiffen  unter  deutscher  Flagge,  In  den
deutschen  Häfen  und  bei  sonstigen  Prüfungsund ­
  Überwachungsaufgaben  vor  Ort  wird  von
Außendienstmitarbeitern  erledigt.  Entlang  der
deutschen  Küste  ist  der  Außendienst  des  BSH  in
den  6  Aufsichtsbereichen  Elbe,  Ems/Jade,  Ostsee/Nordfrlesland,
  Weser,  Rostock/Wismar  und
Stralsund/Ueckermünde  organisiert.  Der  Arbeitsumfang ­
  des  Außendienstes  hat  durch  Personalkürzungen ­
  und  durch  die  Zunahme  von  Neubautätigkeiten ­
  deutscher  Reedereien  Im  Ausland
die  Belastungsgrenze  erreicht.  Die  zunehmende
Zahl  von  Auslandsneubauten  führt  zu  einer  erheblichen ­
  zeitlichen  Mehrbelastung  im  Zusammenhang ­
  mit  der  Genehmigung  der  Aufstellung
von  nautischen  SAGI  und  der  Anbringung  von
Positionslaternen  und  Schallsignalanlagen  sowie
der  Einzelprüfung  und  der  Prüfung  vor  Verwendung ­
  an  Bord  der  nautischen  Schiffsausrüstung.
1990  wurden  21  Schiffe  für  deutsche  Rechnung
            
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