Schiffahrt
Von der Möglichkeit der befristeten Führung
einer anderen Nationalflagge gemäß § 7 FIRG
machten 320 Schiffe mit rund 1568 Mio.
BRT/BRZ Gebrauch. Damit hat die Anzahl der
Ausflaggungen gegenüber dem Vorjahr (312
Ausflaggungen / rd. 1,3 Mio. BRT/BRZ) geringfü
gig zugenommen. Die überwiegende Anzahl der
Ausflaggungsanträge betraf sogenannte Wieder
holer, also deutsche Schiffe, die bereits vorher
unter ausländischer Flagge betrieben worden
sind. In 73 Fällen ist die Genehmigung zur be
fristeten Ausflaggung vorzeitig aufgehoben wor
den.
Für deutsche Sportbootbesitzer wurden ca.
2000 Flaggenzertifikate ausgestellt. Insbeson
dere von den französischen Behörden wird die
ses amtliche Papier verlangt. Außerdem wurden
89 Flaggenscheine, fast ausschließlich für
Probe- und Überführungsfahrten, und 15 Flag
genbescheinigungen für Schiffe im öffentlichen
Dienst erteilt.
Schiffsbesetzung
Das BSH ist für die Durchführung von Auf
gaben nach der Schiffsbesetzungsverordnung
(SchBesV) und der Schiffsoffizier-Ausbildungs
verordnung (SchOffzAusbV) in folgenden Berei
chen zuständig:
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen hin
sichtlich der Befugnisse von Kapitänen und
Schiffsoffizieren bei der Besetzung von Klein-
und Sonderfahrzeugen.
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- Erteilen von Befugniserweiterungen für die
Tätigkeit als Kapitän, als Leiter der Maschinen
anlage und für den Einsatz als nautischer oder
technischer Schiffsoffizier.
- Zulassen von Soldaten der Bundesmarine
zum befristeten Einsatz als Zweiter oder wei
terer Schiffsoffizier des nautischen oder tech
nischen Schiffsdienstes.
- Zulassen von Abweichungen bei der prakti
schen Ausbildung und Seefahrtzeiten, die zum
Erwerb von Befähigungszeugnissen an einer
Fach- oder Fachhochschule vorgeschrieben
sind.
- Anerkennen von Seefahrtzeiten auf Schiffen
unter fremder Flagge oder unter der Bundes
dienstflagge.
1994 wurden insgesamt 606 Anträge auf Er
teilung einer Ausnahmegenehmigung, Befugnis
erweiterung, Zulassung oder Anerkennung ge
stellt und abschließend bearbeitet. Gegenüber
dem Vorjahr (535 Anträge) bedeutet dies eine
Zunahme von 13 %.
Ständig zugenommen haben insbesondere
die Anträge auf Erteilung einer zeitlich befristeten
Befugniserweiterung, nämlich in den Jahren 1990
bis 1994 von 222 auf 294 Anträge. Hierfür war
maßgebend die Umstellung der Vermessungs
größen von BRT auf BRZ mit der Folge, daß vor
allem ältere Inhaber von nautischen Befähi
gungszeugnissen, die nach der früheren BRT-
Vermessung mit niedrigeren Befugnissen auska
men, ohne entsprechende Befugniserweiterung
keinen geeigneten Arbeitsplatz an Bord von See