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Volltext: Jahresbericht 1994

Schiffahrt 
Von der Möglichkeit der befristeten Führung 
einer anderen Nationalflagge gemäß § 7 FIRG 
machten 320 Schiffe mit rund 1568 Mio. 
BRT/BRZ Gebrauch. Damit hat die Anzahl der 
Ausflaggungen gegenüber dem Vorjahr (312 
Ausflaggungen / rd. 1,3 Mio. BRT/BRZ) geringfü 
gig zugenommen. Die überwiegende Anzahl der 
Ausflaggungsanträge betraf sogenannte Wieder 
holer, also deutsche Schiffe, die bereits vorher 
unter ausländischer Flagge betrieben worden 
sind. In 73 Fällen ist die Genehmigung zur be 
fristeten Ausflaggung vorzeitig aufgehoben wor 
den. 
Für deutsche Sportbootbesitzer wurden ca. 
2000 Flaggenzertifikate ausgestellt. Insbeson 
dere von den französischen Behörden wird die 
ses amtliche Papier verlangt. Außerdem wurden 
89 Flaggenscheine, fast ausschließlich für 
Probe- und Überführungsfahrten, und 15 Flag 
genbescheinigungen für Schiffe im öffentlichen 
Dienst erteilt. 
Schiffsbesetzung 
Das BSH ist für die Durchführung von Auf 
gaben nach der Schiffsbesetzungsverordnung 
(SchBesV) und der Schiffsoffizier-Ausbildungs 
verordnung (SchOffzAusbV) in folgenden Berei 
chen zuständig: 
- Erteilen von Ausnahmegenehmigungen hin 
sichtlich der Befugnisse von Kapitänen und 
Schiffsoffizieren bei der Besetzung von Klein- 
und Sonderfahrzeugen. 
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- Erteilen von Befugniserweiterungen für die 
Tätigkeit als Kapitän, als Leiter der Maschinen 
anlage und für den Einsatz als nautischer oder 
technischer Schiffsoffizier. 
- Zulassen von Soldaten der Bundesmarine 
zum befristeten Einsatz als Zweiter oder wei 
terer Schiffsoffizier des nautischen oder tech 
nischen Schiffsdienstes. 
- Zulassen von Abweichungen bei der prakti 
schen Ausbildung und Seefahrtzeiten, die zum 
Erwerb von Befähigungszeugnissen an einer 
Fach- oder Fachhochschule vorgeschrieben 
sind. 
- Anerkennen von Seefahrtzeiten auf Schiffen 
unter fremder Flagge oder unter der Bundes 
dienstflagge. 
1994 wurden insgesamt 606 Anträge auf Er 
teilung einer Ausnahmegenehmigung, Befugnis 
erweiterung, Zulassung oder Anerkennung ge 
stellt und abschließend bearbeitet. Gegenüber 
dem Vorjahr (535 Anträge) bedeutet dies eine 
Zunahme von 13 %. 
Ständig zugenommen haben insbesondere 
die Anträge auf Erteilung einer zeitlich befristeten 
Befugniserweiterung, nämlich in den Jahren 1990 
bis 1994 von 222 auf 294 Anträge. Hierfür war 
maßgebend die Umstellung der Vermessungs 
größen von BRT auf BRZ mit der Folge, daß vor 
allem ältere Inhaber von nautischen Befähi 
gungszeugnissen, die nach der früheren BRT- 
Vermessung mit niedrigeren Befugnissen auska 
men, ohne entsprechende Befugniserweiterung 
keinen geeigneten Arbeitsplatz an Bord von See
	        
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