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Full text: 79: Beobachtungen auf den deutschen Meßstationen der Nord- und Ostsee im Jahre 1992

Jahresbericht Nr. 17/1962 
- Seite 90 - 
86 Instrumente wurden wegen Überschreitung der Fehlergrenze von 180'' oder 
wegen mechanischer Beanstandungen zurückgewiesen. 
Ein mit Polarisationsfiltern zur kontinuierlichen Verdunklung - besonders 
bei astronomischen Beobachtungen - ausgestatteter Sextant wurde mit gutem Er 
folg an Bord erprobt. Eie Fehleruntersuchungen auf dem Sextantprüfgerät erga 
ben keinen Anlaß zu Beanstandungen. 
d) Prüfung der Positionslaternen - Bei den 14 Prüfstellen des B.H.I. wur 
den insgesamt 
33 274 Schiffspositionslatemen zur Prüfung angeliefert 
27 964 Laternen attestiert und 
5 310 Laternen zurückgewiesen. 
Beanstandungen ergaben sich insbesondere wegen Verwendung nicht zugelassener 
minderwertiger Glühlampen und fehlerhafter farbiger Vorsteckgläser, sowie we 
gen Korrosionsschäden an den Gehäusen und wegen falscher Stellung der Licht 
quellen. Eie Zahl der freiwillig zur Prüfung vorgestellten Binnenschiffslater 
nen stieg weiter an. Bern E.H.I. ist nicht bekannt geworden, daß die neu einge 
führten Positionslaternen für Sportfahrzeuge in der Praxis beanstandet wurden; 
falls auch weiterhin keine Beanstandungen eingehen, kann mit der Aufhebung der 
vorsorglich bis zum 31.12.63 laufenden Befristung und der endgültigen Zulassung 
gerechnet werden. Versuche mit kleinen elektrischen Positionslaternen, bei wel 
chen die Gürtellinse durch Glattglasgürtel ersetzt ist, sind nicht günstig ver 
laufen; solche Laternen waren für kleine Sportfahrzeuge mit starker Krängung, 
z.B. Segeljachten, vorgeschlagen worden. 
e) Bordprüfung der Peilfunkanlagen - Auf ihre navigatorische Eignung wurden 
im Berichtsjahr 714 Peilfunkanlagen geprüft; es handelte sich um 150 Abnahme 
prüfungen und 564 Nachprüfungen. Es waren insgesamt etwa 32 der Anlagen zu 
nächst nicht voll abnahmefähig; die Mißstände konnten meist während der Abnah 
me behoben werden. Beanstandet wurden aber auch - bedingt durch die Antennen 
aufstellung - zu hohe Funkbeschickungswerte sowie die Führung des Peilfunkbu 
ches. Bei mehreren Exemplaren einer Peilfunkanlage mit akustischer und visuel 
ler Peilmöglichkeit wurden Unterschiede bis zu 4° zwischen der akustischen und 
visuellen Peilung festgestellt. Eie differenzen waren durch fehlerhafte Justie 
rung der visuellen Anzeige bedingt, sie konnten in allen Fällen behoben werden. 
Bei einer anderen Peilfunkanlage mit Sichtanzeige konnte in mehreren Fällen der 
Mittelpunkt des Schirmbildes nicht ausreichend zentriert werden. 
Mit der Einführung der jetzt im Entwurf fertiggestellten Bestimmungen bzw.
	        
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