9
heute weiter vorangeschritten als das SRÜ 5 . Auch die immer wichtiger werden
de Hafenstaatkontrolle hat ihren Schwerpunkt im nationalen Recht, was z. B. die
USA mit ihrem Oil Pollution Act von 1990 drastisch unterstrichen haben. 6
Drittens: Für die zum 1.1.1995 vorgesehene Ausdehnung des Küstenmeers auf
generell bis zu 12 sm Breite bedarf es nicht des Inkrafttretens des SRÜ. Schon
1984 haben sowohl die Bundesrepublik wie die DDR für bestimmte Gebiete eine
Küstenmeerbreite von 12 sm festgelegt. 7 Max Ivers Kehden hat bereits für 1971,
also zwei Jahre vor Beginn der III. Seerechtskonferenz, unter den damals 114
Küstenstaaten 85 mit mehr als 3 sm (meistens 12 sm) nachgewiesen 8 ; heute
beschränken sich neben Deutschland nur noch sechs Staaten auf 3 sm-Zonen 9
Hinsichtlich der seitlichen Abgrenzung zu unseren Nachbarn gibt es seit der
Küstenmeer-Konvention von 1958 10 keine neuen Rechtssätze. Das SRÜ klam
mert in solchen Hoheitsfragen nach seinem Art. 297 ausdrücklich die obligatori
sche Streitbeilegung aus. Da aus deutscher Sicht bei Meerengen das 12 sm-
Regime untrennbar mit dem Regime der freizügigen Transitdurchfahrt im Sinne
der Art. 37 ff SRÜ verbunden ist, das sich mit seinen Regelungsbeschränkun
gen bekanntlich auf die gesamte Breite der Seefläche von Basislinie zu Basisli
nie bezieht, wird es die Bundesregierung in den engen deutsch-dänischen
Grenzgewässern der Ostsee nach Absprache mit Dänemark vorziehen, bei der
Ausdehnung des Küstenmeers einen für Seeschiffahrt und Luftfahrt geeigneten
Korridor auszusparen, um so die Entstehung des Transitregimes in seinem
Küstenmeer zu vermeiden.
Vgl. das nachstehende Referat von Prof. Dr. Peter Ehlers sowie den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zum Internationalen Übereinkommen über den Schutz der Meeresum
welt des Ostseegebietes und des Nordostatlantiks, Drucks, des Dt. Bundestages 12/7847.
Vereinbarung vom 26.1.1982 über die Hafenstaatkontrolle (BGBl. II S. 585), zuletzt geän
dert: Bekanntm. vom 4.1.1994 (BGBl. II S. 138); zum Inhalt des amerikanischen OPA
Thomas Wagner, The Oil Pollution Act of 1990: An Analysis, in: Journal of Maritime Law
and Commerce 21 (1990) S. 569ff mit weit. Nachw.
"Beschluß der Bundesregierung vom 12.11.1984 über die Erweiterung des Küstenmeers
der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee zur Verhinderung von Tankerunfällen in
der Deutschen Bucht", in Kraft getr. am 16.3.1985, BGBl. 1984 I S. 1366 (sogen. "Kü
stenbox"); - DDR: GBl. der DDR I 1984 S. 441, in Kraft getr. am 1.1.1985.
Max I. Kehden, Die Inanspruchnahme von Meereszonen und Meeresbodenzonen durch
Küstenstaaten, 2. Aufl. Hamburg 1971.
Bahamas, Belize, Dänemark, Jordanien, Singapur, Vereinigte Arabische Emirate.
Siehe dazu Fn. 3.
10