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Full text: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

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heute weiter vorangeschritten als das SRÜ 5 . Auch die immer wichtiger werden 
de Hafenstaatkontrolle hat ihren Schwerpunkt im nationalen Recht, was z. B. die 
USA mit ihrem Oil Pollution Act von 1990 drastisch unterstrichen haben. 6 
Drittens: Für die zum 1.1.1995 vorgesehene Ausdehnung des Küstenmeers auf 
generell bis zu 12 sm Breite bedarf es nicht des Inkrafttretens des SRÜ. Schon 
1984 haben sowohl die Bundesrepublik wie die DDR für bestimmte Gebiete eine 
Küstenmeerbreite von 12 sm festgelegt. 7 Max Ivers Kehden hat bereits für 1971, 
also zwei Jahre vor Beginn der III. Seerechtskonferenz, unter den damals 114 
Küstenstaaten 85 mit mehr als 3 sm (meistens 12 sm) nachgewiesen 8 ; heute 
beschränken sich neben Deutschland nur noch sechs Staaten auf 3 sm-Zonen 9 
Hinsichtlich der seitlichen Abgrenzung zu unseren Nachbarn gibt es seit der 
Küstenmeer-Konvention von 1958 10 keine neuen Rechtssätze. Das SRÜ klam 
mert in solchen Hoheitsfragen nach seinem Art. 297 ausdrücklich die obligatori 
sche Streitbeilegung aus. Da aus deutscher Sicht bei Meerengen das 12 sm- 
Regime untrennbar mit dem Regime der freizügigen Transitdurchfahrt im Sinne 
der Art. 37 ff SRÜ verbunden ist, das sich mit seinen Regelungsbeschränkun 
gen bekanntlich auf die gesamte Breite der Seefläche von Basislinie zu Basisli 
nie bezieht, wird es die Bundesregierung in den engen deutsch-dänischen 
Grenzgewässern der Ostsee nach Absprache mit Dänemark vorziehen, bei der 
Ausdehnung des Küstenmeers einen für Seeschiffahrt und Luftfahrt geeigneten 
Korridor auszusparen, um so die Entstehung des Transitregimes in seinem 
Küstenmeer zu vermeiden. 
Vgl. das nachstehende Referat von Prof. Dr. Peter Ehlers sowie den Gesetzentwurf der 
Bundesregierung zum Internationalen Übereinkommen über den Schutz der Meeresum 
welt des Ostseegebietes und des Nordostatlantiks, Drucks, des Dt. Bundestages 12/7847. 
Vereinbarung vom 26.1.1982 über die Hafenstaatkontrolle (BGBl. II S. 585), zuletzt geän 
dert: Bekanntm. vom 4.1.1994 (BGBl. II S. 138); zum Inhalt des amerikanischen OPA 
Thomas Wagner, The Oil Pollution Act of 1990: An Analysis, in: Journal of Maritime Law 
and Commerce 21 (1990) S. 569ff mit weit. Nachw. 
"Beschluß der Bundesregierung vom 12.11.1984 über die Erweiterung des Küstenmeers 
der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee zur Verhinderung von Tankerunfällen in 
der Deutschen Bucht", in Kraft getr. am 16.3.1985, BGBl. 1984 I S. 1366 (sogen. "Kü 
stenbox"); - DDR: GBl. der DDR I 1984 S. 441, in Kraft getr. am 1.1.1985. 
Max I. Kehden, Die Inanspruchnahme von Meereszonen und Meeresbodenzonen durch 
Küstenstaaten, 2. Aufl. Hamburg 1971. 
Bahamas, Belize, Dänemark, Jordanien, Singapur, Vereinigte Arabische Emirate. 
Siehe dazu Fn. 3. 
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