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Deutsche Meeresforschung unter dem neuen Seerecht
von Prof. Dr. Gotthilf Hempel
Nach den Darlegungen über das neue Seerecht aus juristischer, wirtschaftlicher
und verkehrspolitischer Sicht soll ich mich zu den Auswirkungen auf die Meeres
forschung äußern. Sie sind für die deutsche Forschung recht negativ, sind aber
zu bewältigen. Deshalb bin ich für den Beitritt Deutschlands zum Vertrag.
Eigentlich müßte ich zuerst die Frage erörtern, warum Deutschland in fernen
Gewässern und vor fremden Küsten forschen muß. Ein paar Stichworte sollen
genügen: der globale Umweltschutz, die Entwicklung einer operationellen
Klimaprognose und die Gewinnung grundlegender Kenntnisse über biologische
und geochemische Prozesse und Bilanzen sowie über Meeresströmungen und
Wechselwirkungen zwischen Ozean und Atmosphäre in den verschiedenen
Klimazonen. Anwendungs- und erkenntnisorientierte Grundlagenforschung
liegen in der Meereskunde eng beieinander. Hinzu komme eine außen- und
entwicklungspolitische Komponente. Bei der Kooperation mit Instituten der
Dritten Welt überwiegen naturgemäß die angewandten Aspekte der Fischerei-
und Verschmutzungsforschung.
1983 veröffentlichte das HWWA - Institut für Wirtschaftsforschung Hamburg im
Auftrag des BMFT eine große Studie "Meeresforschung und Meeresfreiheit," in
der die neuen Rahmenbedingungen beschrieben, die aktuellen und potentiellen
Auswirkungen auf die deutsche Meeresforschung analysiert und Maßnahmen zu
ihrer Anpassung an das neue Seerecht empfohlen wurden.
Die Studie kam zu der Feststellung, daß die Einschränkungen der früheren
Freiheit der Meeresforschung von der überwältigenden Mehrheit der Staaten
gewollt und irreversibel sind. Inzwischen wurden die Einschränkungen von allen
Küstenstaaten weitgehend in die Praxis umgesetzt: Sie üben ihre Rechte "to
authorize and regulate marine research activities in the various Coastal zones"
voll - vielfach sogar exzessiv aus.
Das heißt: In den Territorialgewässern darf kein Fremder forschen. Es gibt die
seltene Ausnahme auf Einladung des Küstenstaates. Auch bei bilateralen
Projekten sind aber Genehmigungsbehörden viel zurückhaltender, als die
landeseigenen Forschungsinstitute es wünschen. In der Wirtschaftszone soll
zwar der Küstenstaat in der Regel fremder Forschung zustimmen. De facto gibt