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Full text: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

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Entsprechend ist verfahren worden. Unter Vorsitz des Bundesministeriums tagt 
eine Arbeitsgruppe der Bonner Ministerien unter Beteiligung der norddeutschen 
Küstenländer zur Vorbereitung der Küstenmeerausweitung zum nächstmögli 
chen Zeitpunkt - voraussichtlich im Jahre 1995. 
Danach würde sich gegenüber der heutigen Grenzsituation 8 die folgende 
Konfiguration des deutschen Küstenmeeres ergeben: 
Das Küstenmeer in der Nordsee wird auf der Grundlage der bisherigen Basisli 
nien seewärts um 9 sm auf eine durchgängige Breite von 12 sm erweitert. Die 
sogenannte "Küstenmeerbox" in der inneren deutschen Bucht wird aufgehoben. 
Die in die "Küstenmeerbox" einbezogene Tiefwasserreede westlich von Helgo 
land bleibt gleichwohl Teil des Küstenmeeres, was gern. Art. 12 SRÜ für 
derartige Reeden zulässig ist. Soweit im Bereich der Helgoländer 
"Küstenmeerbox" die Seegrenze und damit die schiffahrtspolizeilichen Kontroll 
rechte zurückverlegt werden, wird die Schiffssicherheit dadurch erreicht, daß 
das gesamte seewärtige Gebiet rechtlich zur AWZ und zugleich die gesamte 
Seeverkehrsführung verbessert wird. 
Das von den Niederlanden Richtung deutsche Bucht verlaufende Verkehrstren 
nungsgebiet "Terschelling-German-Bight" bleibt bestehen. Der Schiffahrtsweg in 
östlicher Richtung wird künftig durch das 12-sm-Küstenmeer führen, während 
die westliche Fahrtrichtung im Hohe See Bereich der AWZ verläuft. 
Auch in der Ostsee wird auf der Grundlage der bisherigen Basislinien eine 
Küstenmeerbreite von 12 sm angestrebt, soweit sie nicht ohnehin für Mecklen 
burg-Vorpommern auf der Grundlage der DDR-Erklärung von 1985 schon be 
steht. Allerdings soll in Anbetracht dessen, daß in weiten Teilen der westlichen 
Ostsee die Entfernung zwischen der deutschen und der dänischen Küste 
weniger als 24 sm beträgt und bei beiderseitiger voller Ausschöpfung bzw. bei 
Begegnung auf der Mittellinie nahezu keine Hohe See in diesem Teil der Ostsee 
verbleiben würde, ein Hohe-See-Korridor eingerichtet werden, der beiderseits 
der Mittellinie einen Streifen von ca. 2 sm Breite als Hohe See beläßt. 
Der Hohe-See-Korridor stellt den freien Zugang für alle Schiffe und Flugzeuge 
zu den dänischen Meerengen sicher, deren Status als Vertragsmeerenge 
dadurch nicht beeinträchtigt wird. Andernfalls würde die westliche Ostsee im 
8 Rüdiger Wolfrum, Die Küstenmeergrenzen der Bundesrepublik Deutschland in Nord- und 
Ostsee, Archiv des Völkerrechts AVR 24 (1986), S. 247 - 272.
	        
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