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Entsprechend ist verfahren worden. Unter Vorsitz des Bundesministeriums tagt
eine Arbeitsgruppe der Bonner Ministerien unter Beteiligung der norddeutschen
Küstenländer zur Vorbereitung der Küstenmeerausweitung zum nächstmögli
chen Zeitpunkt - voraussichtlich im Jahre 1995.
Danach würde sich gegenüber der heutigen Grenzsituation 8 die folgende
Konfiguration des deutschen Küstenmeeres ergeben:
Das Küstenmeer in der Nordsee wird auf der Grundlage der bisherigen Basisli
nien seewärts um 9 sm auf eine durchgängige Breite von 12 sm erweitert. Die
sogenannte "Küstenmeerbox" in der inneren deutschen Bucht wird aufgehoben.
Die in die "Küstenmeerbox" einbezogene Tiefwasserreede westlich von Helgo
land bleibt gleichwohl Teil des Küstenmeeres, was gern. Art. 12 SRÜ für
derartige Reeden zulässig ist. Soweit im Bereich der Helgoländer
"Küstenmeerbox" die Seegrenze und damit die schiffahrtspolizeilichen Kontroll
rechte zurückverlegt werden, wird die Schiffssicherheit dadurch erreicht, daß
das gesamte seewärtige Gebiet rechtlich zur AWZ und zugleich die gesamte
Seeverkehrsführung verbessert wird.
Das von den Niederlanden Richtung deutsche Bucht verlaufende Verkehrstren
nungsgebiet "Terschelling-German-Bight" bleibt bestehen. Der Schiffahrtsweg in
östlicher Richtung wird künftig durch das 12-sm-Küstenmeer führen, während
die westliche Fahrtrichtung im Hohe See Bereich der AWZ verläuft.
Auch in der Ostsee wird auf der Grundlage der bisherigen Basislinien eine
Küstenmeerbreite von 12 sm angestrebt, soweit sie nicht ohnehin für Mecklen
burg-Vorpommern auf der Grundlage der DDR-Erklärung von 1985 schon be
steht. Allerdings soll in Anbetracht dessen, daß in weiten Teilen der westlichen
Ostsee die Entfernung zwischen der deutschen und der dänischen Küste
weniger als 24 sm beträgt und bei beiderseitiger voller Ausschöpfung bzw. bei
Begegnung auf der Mittellinie nahezu keine Hohe See in diesem Teil der Ostsee
verbleiben würde, ein Hohe-See-Korridor eingerichtet werden, der beiderseits
der Mittellinie einen Streifen von ca. 2 sm Breite als Hohe See beläßt.
Der Hohe-See-Korridor stellt den freien Zugang für alle Schiffe und Flugzeuge
zu den dänischen Meerengen sicher, deren Status als Vertragsmeerenge
dadurch nicht beeinträchtigt wird. Andernfalls würde die westliche Ostsee im
8 Rüdiger Wolfrum, Die Küstenmeergrenzen der Bundesrepublik Deutschland in Nord- und
Ostsee, Archiv des Völkerrechts AVR 24 (1986), S. 247 - 272.