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Full text: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

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3.3.5 Bekämpfung 
Bei aktuellen Verschmutzungsvorfällen sieht das SRÜ (Artikel 198) eine Be- 
nachrichtungspflicht gegenüber anderen Staaten und den zuständigen interna 
tionalen Organisationen sowie eine generelle Zusammenarbeit der betroffenen 
Staaten vor, um die Auswirkungen der Verschmutzung zu beseitigen und 
Schäden zu verhüten oder auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dazu gehört 
die Erarbeitung gemeinsamer Notfallpläne. Diese Grundsätze werden durch das 
HÜ 92 konkretisiert. Es regelt die Zusammenarbeit der Ostseeanliegerstaaten 
und die gegenseitige Unterrichtung und Beratung bei Verschmutzungsereignis 
sen (Art. 13, 14 HÜ 92). Anlage VII enthält umfangreiche Maßnahmen, die die 
Vertragsparteien einzeln oder gemeinsam ergreifen, um die erforderliche Vor 
sorge zu treffen und Verschmutzungen wirksam zu bekämpfen. Zu diesen 
Maßnahmen gehören das Vorhalten von Bekämpfungsmitteln, die regelmäßige 
Überwachung der Küstenbereiche, Notfallpläne auch für gemeinsame Bekämp 
fungsmaßnahmen, Meldepflichten und gegenseitige Unterstützung. 
3.4.Natur- und Artenschutz 
Das SRÜ bezieht in den Schutzzweck auch Maßnahmen zum Schutz und zur 
Bewahrung seltener oder empfindlicher Ökosysteme sowie des Lebensraums 
gefährdeter Arten und anderer Formen der Tier- und Pflanzenwelt ein (Art. 194 
Abs. 5), ohne allerdings hieran konkrete Regelungen anzuknüpfen. Artikel 15 
HÜ 92 greift diese Zielsetzung auf und verpflichtet die Ostseestaaten zu Maß 
nahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der biologischen 
Vielfalt sowie dem Schutz ökologischer Abläufe. Die Maßnahmen sollen auch 
die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen im Ostseegebiet gewähr 
leisten. Auch hier fehlt es aber an Konkretisierungen. Sie bleiben späteren 
Übereinkünften Vorbehalten. 
3.5 Zusammenarbeit 
Wirksame Schutzmaßnahmen setzen neben inhaltlichen Normierungen in 
vielfältiger Weise eine staatenübergreifende Zusammenarbeit voraus. Das findet 
in beiden Übereinkommen seinen Niederschlag.
	        
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