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Volltext: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

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Jahrhundert möglich sein. 
- Die internationalen Beziehungen hätten sich von der Konfrontation hin zur 
Zusammenarbeit entwickelt. 
- Die Ansätze zur Lösung wirtschaftlicher Probleme hätten sich erheblich 
gewandelt. 
Die Probleme einiger Staaten mit dem Tiefseebergbauteil, die einer universellen 
Annehmbarkeit des SRÜ im Wege stehen, müßten jetzt behandelt werden. Die 
Probleme könnten gelöst werden. Die Staaten müßten sich dieser Aufgabe jetzt 
stellen. Andernfalls bestehe die Gefahr, daß das Seerecht in den Zustand der 
Ungewißheit und Instabilität zurückfalle, den das SRÜ beseitigen sollte. 
Alle Teilnehmer begrüßten die Initiative des VN-Generalsekretärs. Generell 
wurde die Bereitschaft bekundet, sich an der Suche nach Lösungen zu beteili 
gen. Der VN-Generalsekretär zog die Schlußfolgerung, daß ein Wille zur 
Fortsetzung des Dialogs vorhanden ist und Einverständnis über ein weiteres 
Treffen besteht. 
2. Während des 2. Treffens am 30. Oktober 1990 wurden die folgenden 9 
Problembereiche identifiziert: 
- Kosten für die Mitgliedstaaten 
- Entscheidungsverfahren 
- Überprüfungskonferenz 
- Behördenunternehmen 
- Technologietransfer 
- Produktionspolitik 
- Kompensationsfonds 
- finanzielle Abgaben der Tiefseebergbauunternehmen 
- Schutz der marinen Umwelt 
(dieses Thema ist inzwischen von der Liste gestrichen, da es keine Probleme 
beinhaltet, die die universelle Annehmbarkeit des SRÜ behindern). 
3. In dem darauffolgenden Treffen am 25.3.91 wurde auf der Basis einer Infor 
mationsnote des VN-Seerechtsbüros über mögliche Ansätze beim weiteren 
Vorgehen gesprochen. Der Ansatz, der eine sofortige Lösung aller Probleme 
vorsah, fand keinerlei Unterstützung. Die Mehrheit sprach sich dafür aus, die
	        
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