accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

16 
II. 
"Verstärkte internationale Zusammenarbeit" ist auch das Leitwort für die zweite 
Hälfte meiner Ausführungen. Worin liegt für die Rechtsanwendung in Deutsch 
land der aktuelle Kurswert des SRÜ? Die Regierungschefs der Bundesländer 
haben am 17. März den Beitritt Deutschlands zum SRÜ für den frühestmögli 
chen Zeitpunkt gefordert. Für die Bundesressorts ist der Beitritt zum SRÜ - 
vorbehaltlich der Annahme des im UN-Rahmen ausgehandelten Durchfüh 
rungsübereinkommens zum Tiefseebergbau- Teil XI 43 durch die UN-General- 
versammlung Ende Juli dieses Jahres - so gut wie beschlossen. Nach 10 
Fehlanzeigen schulde ich jetzt mehr als die gleiche Anzahl an positiven Befun 
den. 
Erstens: Das SRÜ ist das weltweit umfassende Instrument einer auf gemein 
same Werte hin zusammenwachsenden Staatengemeinschaft zur Wahrung von 
Frieden und Rechtssicherheit im Bereich des öffentlichen Rechts auf mehr als 
zwei Dritteln der Erdoberfläche. Es ist das bisher bedeutendste Vertragswerk 
der Vereinten Nationen. Mag es konstitutive oder deklaratorische, rechtsbewah 
rende oder fortentwickelnde, juristische oder politische Wirkungen entfalten - es 
bildet künftig den global maßgeblichen Rahmen für den friedlichen Ausgleich der 
unterschiedlichsten maritimen Interessen mit einem umfassenden System der 
friedlichen Streitbelegung, das in dem neuen, für Hamburg vorgesehenen 
Internationalen Seegerichtshof kulminiert. Die Ergebnisse der seit 1990 geführ 
ten Konsultationen über die Probleme des Tiefseebergbau-Teils XI unter der 
Leitung des UN-Generalsekretärs kommen in ihren Auswirkungen denen einer 
Revisionskonferenz gleich und rücken die Erreichung der von Deutschland und 
seinen Partnern jahrzehntelang beharrlich angestrebten universellen Akzeptanz 
des SRÜ in greifbare Nähe. Juristische Feststellungen über Eingrenzungen der 
Rolle des SRÜ auf seine künftigen Vertragsparteien treten hinter die simple 
Tatsache zurück, daß nur diese Vertragsparteien über seine Auslegung und 
Fortentwicklung als Vertragswerk, vielleicht auch im Rahmen des Internationa 
len Seegerichtshof, verbindlich zu bestimmen vermögen. Für einen Staat, der 
wie Deutschland bei seiner Interessenwahrung auf die Rule of law setzt, liegt die 
vornehmliche Rolle des SRÜ in den gebotenen Optionen zur universellen see 
völkerrechtlichen Rechtswahrungs- und Gestaltungsteilhabe. In der Europäi 
schen Union wird dieses Verständnis gegen gewisse eurozentrische Denkmu- 
Der fertig ausgehandelte Text ist abgedruckt im Anhang zur Denkschrift der Bundesregie 
rung zum Vertragsgesetzentwurf Seerechtsübereinkommen, Drucks, des Dt. Bundestages 
12/7829 S. 330ff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.