accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Das UN-Seerechtsübereinkommen tritt in Kraft (BSH-Berichte, Nr. 4)

11 
Bei der für die meisten Küstenstaaten wichtigsten AWZ-Ausbeute, den lebenden 
Ressourcen - also weltweit ca. 90 % der Fischbestände - bedarf es nicht des 
SRÜ: Die exklusive Inanspruchnahme von bis zu 200 sm breiten Fischereizo 
nen, die nach dem Zweiten Weltkrieg von einer Reihe amerikanischer Küsten 
staaten eingeleitet worden war, hat in den für die deutsche Hochseefischerei in 
teressanten Meeresgebieten trotz des retardierenden Island-Urteils des IGH von 
1974 21 noch vor Ende der 70er Jahre ihre Legitimation gefunden. Die zum 
1.1.1977 in Atlantik, Nord- und Ostsee errichtete 200 sm-Fischereizone der 
EG 22 wird im Rahmen ausschließlicher Gemeinschaftszuständigkeiten verwal 
tet; insbesondere gilt seit Anfang 1993 ein EG-Verfahren zur Aufteilung der 
Gesamtfangmengen 23 . Obligatorische Gerichtsbarkeit vermag das SRÜ in 
solchen Fischereifragen nicht zu bieten (Art. 297 Abs. 3). 
Auch sonst ist das Prinzip begrenzter küstenstaatlicher Juristiktionsrechte und 
-befugnisse in einer als "ausschließliche Wirtschaftszone" bezeichneten 200 sm- 
Zone spätestens seit der USA-Proklamation von 1983 24 und dem IGH-Urteil 
zum Gulf of Maine 25 * aus dem folgenden Jahr gewohnheitsrechtlich geklärt. 
Gestritten wird heute ausschließlich darüber, in welchem Umfang sich die 
Küstenstaaten in ihrer AWZ wie Herren im eigenen Haus verhalten dürfen. Für 
unsere eigene AWZ interessieren uns vor allem Befugnisse, die, wie in Art. 56 
SRÜ vorgesehen, dem Schutz und der Bewahrung der Meeresumwelt zugute 
kommen. 
Vor den deutschen Küstenmeeren liegen u. a. die norwegische Wohnplattform 
West Gamma und bei Rügen das polnische Ro-ro-Fährschiff Jan Heweliusz, 
zwei Wracks, die als Schiffahrtshindernisse die Küsten mittelbar bedrohen; - das 
SRÜ verheißt Deutschland als Küsten- und AWZ-Staat jedoch insoweit keinerlei 
neue Befugnisse. Art. 210 Abs. 5 SRÜ macht das Einbringen von Stoffen in der 
AWZ von der Genehmigung des Küstenstaats abhängig, - aber man ist im Nord- 
und Ostseeraum darüber hinausgehend längst einig, die Abfallbeseitigung ganz 
21 ICJ Reports 1974 S. 1 ff. 
22 Vgl. Proklamation der Bundesrepublik Deutschland vom 22.12.1976 für die Nordsee 
(BGBl. II S. 1999) und vom 2.6.1978 für die Ostsee (BGBl. II S. 867; Haager Entschlie 
ßung in AB1EG 1981 C 105/1. 
23 Verordnung (EWG) Nr. 3760/92 vom 20.12.1992 (ABI 1992 L 389/1). 
24 Office of the Special Representative of the Secretary-General for the Law of the Sea, Law 
of the Sea Bulletin No. 1, 1983 S. 80. 
25 Nicholas Dunning, Boundary Delimitation in the Gulf of Maine, in: Ocean Yearbook 6 
(1986) S. 390ff.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.