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Full text: 2: Beobachtungen auf den deutschen Feuerschiffen der Nord- und Ostsee im Jahre 1949

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Anhang 
• Sowohl bei impliziten als auch expliziten Simulationen sind die Konvergenzkriterien zu 
dokumentieren. Auf wesentliche Dämpfungen (Materialdämpfung u.a.) ist zu verzichten. 
Reibungskoeffizienten sind sinnvoll zu wählen. 
• Eine detaillierte Betrachtung der Energieverteilung während der Simulation ist vorzuneh 
men. Dabei sind insbesondere Änderungen der Gesamtenergie zu dokumentieren. 
Risikoanalyse und -bewertung 
In der quantitativen Risikoanalyse werden die Ergebnisse aus der Eintrittshäufigkeit und der 
Kollisionsanalyse zusammengeführt und auf Grundlage einer Risikomatrix bewertet. 
Aus der folgenden Risikomatrix können die Risikoprioritätszahlen bestimmt werden (Tabelle 
1-1.3). Die ermittelte Risikoprioritätszahl der einzelnen Szenarien darf für Offshore-WEA 4, für 
Schiff, Umwelt sowie Personensicherheit 3 nicht überschreiten. 
katastrophal 
4 
5 
6 
7 
schwerwiegend 
3 
4 
5 
6 
beträchtlich 
2 
3 
4 
5 
unbedeutend 
1 
2 
3 
4 
äußerst selten 
selten 
gelegentlich* 
häufig* 
Tabelle 1-1.3: Risikomatrix mit Risikoprioritätszahlen 
Bewertung des Kollisionsverhaltens von Offshore-Stationen 
Die Anforderungen an eine .kollisionsfreundliche 1 bzw. schiffskörpererhaltende Bauweise gel 
ten grundsätzlich auch für andere Offshore-Bauwerke, wie z. B. Offshore-Stationen. Unter 
Berücksichtigung des o. g. risikobasierten Ansatzes ergeben sich jedoch einige Unterschiede 
bei der Bewertung des Kollisionsverhaltens der Tragstrukturen. U.a. kann berücksichtigt wer 
den, dass die Tragstrukturen von Offshore-Stationen abmessungs- und bauartbedingt ggf. 
mit höherer Festigkeit ausgeführt werden, um die Standsicherheitskriterien zu erfüllen. Darü 
ber hinaus ist aufgrund der im Vergleich zu den Offshore-WEA geringeren Anzahl an Um 
spannwerken und Konverterplattformen und der Größe der davon in Anspruch genommenen 
Verkehrsflächen von einer geringeren spezifischen Kollisionswahrscheinlichkeit Schiff-Platt 
form auszugehen. 
Die Gutachten zur Analyse des Kollisionsverhaltens der Trag Strukturen müssen insoweit eine 
umfassende Betrachtung der Kollision eines Schiffes mit einer Offshore-Station beinhalten, 
dürfen aber modifizierte Anforderungen berücksichtigen. Insbesondere muss unter Berück 
sichtigung der o. g. Kriterien und Anforderungen dargestellt werden, inwiefern die Plattform 
möglichst „kollisionsfreundlich“ ausgelegt wurde. In den Fällen, in denen Schäden an Schiff, 
Sicherheit oder Meeresumwelt der Kategorie „beträchtlich“ zugeordnet werden, sind zudem 
konkrete Alternativen mit dem Ziel der Minimierung von Schäden an Schiff, Sicherheit und 
Meeresumwelt zu prüfen und darzustellen. 
* Aufgrund der in der AG „Genehmigungsrelevante Richtwerte“ des BMVI festgelegten Akzeptanzkriterien für die 
Zustimmungsfähigkeit von Offshore-Windparks (bei kumulativer Betrachtung nicht mehr als ein Kollisionsereignis 
in 100 Jahren) kann bei der Analyse des Kollisionsverhaltens der WEA davon ausgegangen werden, dass 
Kollisions-Eintrittswahrscheinlichkeiten der Kategorien „gelegentlich“ und „häufig“ nicht zulässig sind und daher 
in der Praxis keine Bedeutung besitzen.
	        
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