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Anhang
• Sowohl bei impliziten als auch expliziten Simulationen sind die Konvergenzkriterien zu
dokumentieren. Auf wesentliche Dämpfungen (Materialdämpfung u.a.) ist zu verzichten.
Reibungskoeffizienten sind sinnvoll zu wählen.
• Eine detaillierte Betrachtung der Energieverteilung während der Simulation ist vorzuneh
men. Dabei sind insbesondere Änderungen der Gesamtenergie zu dokumentieren.
Risikoanalyse und -bewertung
In der quantitativen Risikoanalyse werden die Ergebnisse aus der Eintrittshäufigkeit und der
Kollisionsanalyse zusammengeführt und auf Grundlage einer Risikomatrix bewertet.
Aus der folgenden Risikomatrix können die Risikoprioritätszahlen bestimmt werden (Tabelle
1-1.3). Die ermittelte Risikoprioritätszahl der einzelnen Szenarien darf für Offshore-WEA 4, für
Schiff, Umwelt sowie Personensicherheit 3 nicht überschreiten.
katastrophal
4
5
6
7
schwerwiegend
3
4
5
6
beträchtlich
2
3
4
5
unbedeutend
1
2
3
4
äußerst selten
selten
gelegentlich*
häufig*
Tabelle 1-1.3: Risikomatrix mit Risikoprioritätszahlen
Bewertung des Kollisionsverhaltens von Offshore-Stationen
Die Anforderungen an eine .kollisionsfreundliche 1 bzw. schiffskörpererhaltende Bauweise gel
ten grundsätzlich auch für andere Offshore-Bauwerke, wie z. B. Offshore-Stationen. Unter
Berücksichtigung des o. g. risikobasierten Ansatzes ergeben sich jedoch einige Unterschiede
bei der Bewertung des Kollisionsverhaltens der Tragstrukturen. U.a. kann berücksichtigt wer
den, dass die Tragstrukturen von Offshore-Stationen abmessungs- und bauartbedingt ggf.
mit höherer Festigkeit ausgeführt werden, um die Standsicherheitskriterien zu erfüllen. Darü
ber hinaus ist aufgrund der im Vergleich zu den Offshore-WEA geringeren Anzahl an Um
spannwerken und Konverterplattformen und der Größe der davon in Anspruch genommenen
Verkehrsflächen von einer geringeren spezifischen Kollisionswahrscheinlichkeit Schiff-Platt
form auszugehen.
Die Gutachten zur Analyse des Kollisionsverhaltens der Trag Strukturen müssen insoweit eine
umfassende Betrachtung der Kollision eines Schiffes mit einer Offshore-Station beinhalten,
dürfen aber modifizierte Anforderungen berücksichtigen. Insbesondere muss unter Berück
sichtigung der o. g. Kriterien und Anforderungen dargestellt werden, inwiefern die Plattform
möglichst „kollisionsfreundlich“ ausgelegt wurde. In den Fällen, in denen Schäden an Schiff,
Sicherheit oder Meeresumwelt der Kategorie „beträchtlich“ zugeordnet werden, sind zudem
konkrete Alternativen mit dem Ziel der Minimierung von Schäden an Schiff, Sicherheit und
Meeresumwelt zu prüfen und darzustellen.
* Aufgrund der in der AG „Genehmigungsrelevante Richtwerte“ des BMVI festgelegten Akzeptanzkriterien für die
Zustimmungsfähigkeit von Offshore-Windparks (bei kumulativer Betrachtung nicht mehr als ein Kollisionsereignis
in 100 Jahren) kann bei der Analyse des Kollisionsverhaltens der WEA davon ausgegangen werden, dass
Kollisions-Eintrittswahrscheinlichkeiten der Kategorien „gelegentlich“ und „häufig“ nicht zulässig sind und daher
in der Praxis keine Bedeutung besitzen.